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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

�Nachkündigung im eröffneten Verfahren mit Frist des § 113 InsO<br />

möglich<br />

BAG vom 08.04.2003 – 2 AZR 15/02 -<br />

BAG vom 22.05.2003 – 2 AZR 255/02 -<br />

�Kündigung auch von befristeten Dienstverträgen, <strong>der</strong>en Kündigung<br />

während des Laufs <strong>der</strong> Befristung nicht vere<strong>in</strong>bart ist<br />

�aber: § 113 InsO begründet ke<strong>in</strong> <strong>in</strong>solvenzbed<strong>in</strong>gtes<br />

Son<strong>der</strong>kündigungsrecht!<br />

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