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"Alte" Estrichmaschine Probieren Sie es doch mit ... - EstrichTechnik

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Fachwissen | Anwendung<br />

Die Prüfung der ordnungsgemäßenFeuchtigkeitsm<strong>es</strong>sungen<br />

d<strong>es</strong> Bodenlegers (CM-<br />

Prüfungen) vor Beginn der<br />

Bodenbelagsarbeiten sowie<br />

eine Sichtkontrolle d<strong>es</strong> Estrichs<br />

einschließlich Gitterritzprobe<br />

für die Eignung der Estrichoberfläche<br />

zur Aufnahme<br />

d<strong>es</strong> Bodenbelag<strong>es</strong> sowie die<br />

Kontrolle der Ausführung der<br />

Fugen gemäß Fugenplan.<br />

V. Beispiele aus der Rechtsprechung<br />

1. Ein zur Bauaufsicht (Objektüberwachung)verpflichteter<br />

Architekt hat sich nach<br />

Fertigstellung von Estricharbeiten<br />

vor Beginn der anschließendenParkettverlegung<br />

zumind<strong>es</strong>t durch eine<br />

Gitterritzprüfung Gewissheit<br />

darüber zu verschaffen, dass<br />

der Estrichboden als Untergrund<br />

für den vorg<strong>es</strong>ehenen<br />

Belag geeignet ist. (28)<br />

2. Erfahrungsgemäß ist<br />

nach Ausführung der Parkettverlegearbeiten<br />

die genaue<br />

Ursache später auftretender<br />

Mängel nur schwer f<strong>es</strong>tstellbar.<br />

Der Zeitpunkt der Fertigstellung<br />

d<strong>es</strong> Estrichs vor Verlegung<br />

d<strong>es</strong> Parketts stellt sich<br />

<strong>mit</strong>hin als typisch kritischer<br />

Bauabschnitt dar. (29)<br />

3. Der bauüberwachende<br />

Architekt ist verpflichtet, die<br />

hinreichende Austrocknung<br />

d<strong>es</strong> Estrichs zu prüfen bzw.<br />

entsprechende M<strong>es</strong>sungen zu<br />

veranlassen und zu prüfen,<br />

bevor er darauf den Oberboden<br />

(hier Fli<strong>es</strong>en) verlegen<br />

lässt. Unterlässt er di<strong>es</strong>e Prüfung<br />

und kommt <strong>es</strong> daraufhin<br />

wegen zu hoher R<strong>es</strong>tfeuchte<br />

d<strong>es</strong> Estrichs zu Mängeln, so<br />

ist er zum Schadensersatz gegenüber<br />

dem Bauherren verpflichtet.<br />

(30)<br />

4. Architekt und Statiker<br />

haften jeweils g<strong>es</strong>amtschuldnerisch<br />

für das Fehlen notwendiger<br />

Dehnungsfugen.<br />

Der Statiker ist nicht Erfüllungsgehilfe<br />

d<strong>es</strong> Bauherren<br />

im Vertragsverhältnis zum<br />

Architekten. Bei der Anordnung<br />

von Dehnfugen handelt<br />

<strong>es</strong> sich um Standardwissen,<br />

das jeder Architekt b<strong>es</strong>itzen<br />

muss. (31)<br />

5. Der Architekt muss dem<br />

Sonderfachmann beim Heiz<strong>es</strong>trich<br />

diejenigen Angaben<br />

machen, die di<strong>es</strong>er für seine<br />

Leistungserbringung benötigt.<br />

Der Architekt muss die Einhaltung<br />

di<strong>es</strong>er Vorgaben überwachen.<br />

In dem vorliegenden<br />

Fall waren auf Grund spezieller<br />

Anforderungen d<strong>es</strong> Heiz<strong>es</strong>trichs<br />

(Rampenauffahrt <strong>mit</strong><br />

Bitumenbelag) nicht nur Vorgaben<br />

für die Belastbarkeit<br />

der Rampe erforderlich, sondern<br />

auch über die Größe der<br />

einzelnen Felder. (32)<br />

6. Der Architekt ist im Rahmen<br />

seiner Koordinationspflicht<br />

zur Weitergabe von Informationen<br />

als Planungsgrundlagen<br />

an den Fachplaner<br />

auch dann verpflichtet, wenn<br />

sie nicht aus seinem Planungsbereich<br />

stammen. (33)<br />

7. Der vom Architekten g<strong>es</strong>chuldete<br />

G<strong>es</strong>amterfolg ist im<br />

Regelfall nicht darauf b<strong>es</strong>chränkt,<br />

dass er die Aufgaben<br />

wahrnimmt, die für eine mangelfreie<br />

Errichtung d<strong>es</strong> Bauwerk<strong>es</strong><br />

erforderlich sind. Umfang<br />

und Inhalt der g<strong>es</strong>chuldeten<br />

Leistung d<strong>es</strong> Architekten sind,<br />

soweit einzelne Leistungen d<strong>es</strong><br />

Architekten, die für den g<strong>es</strong>chuldeten<br />

Erfolg erforderlich<br />

sind, nicht als einzelne Teilerfolge<br />

vereinbart worden sind,<br />

durch Auslegung zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

Eine an den Leistungsphasen

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