Einhefter Berolina 38 138 E S T R I C H W E I L W I R A L L E D A R A U F S T E H N ©
Fachwissen | Anwendung Fortsetzung der Reihe der Bayerischen BauAkademie „Das ist Meisterwissen“ Teil 9 Meisterwissen Teil 9 Estrichlegermeister müssen viele Wissensgebiete abdecken, um am Markt b<strong>es</strong>tehen zu können. B<strong>es</strong>onders kritisch ist das Thema Kalkulation. Hier fließt das komplette Wissen ein<strong>es</strong> Unternehmers zusammen: Seine Fachkenntnis zu Material, Ausführung und Schnittstellen ebenso wie seine Sachkenntnis zu Kalkulationsarten, Sozialsystemen oder Betriebsführung. Im folgenden Kapitel wird der große Komplex „Kalkulation“ abg<strong>es</strong>chlossen. Ab der nächsten Ausgabe wird sich „Meisterwissen“ dann <strong>mit</strong> den verschiedenen Angebotsarten befassen. Lohn- und Akkordtarife für Bodenbelagarbeiten Betriebe d<strong>es</strong> Baugewerb<strong>es</strong>, die in selbstständigen Abteilungen reine Bodenbelagarbeiten ausführen, müssen nicht unbedingt unter die B<strong>es</strong>timmungen d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>rahmentarifvertrag<strong>es</strong> für das Baugewerbe (BRTV) fallen, sofern für di<strong>es</strong>e Abteilung ein speziellerer Tarifvertrag herangezogen werden kann. Für das Bodenlegergewerbe (W<strong>es</strong>t) und das Parkettlegerhandwerk existiert ein di<strong>es</strong>bezüglicher Lohn- und Akkordtarifvertrag, unter d<strong>es</strong>sen Zuhilfenahme weite Teile der Lohnkostener<strong>mit</strong>tlung für Bodenbelagarbeiten durchgeführt werden können. Der Vertrag enthält zusätzlich zur Lohngruppeneinteilung und den tariflichen Stundenlöhnen für Boden- und Parkettleger eine Vielzahl von allgemeinen Arbeitsbedingungen und Leistungen, die <strong>mit</strong> den danach genannten Akkordlöhnen abgegolten werden. Im Mittelpunkt stehen dabei einige hundert tabellarisch aufgeführte Einzelleistungen, jeweils mehrfach unterschieden nach Flächengrößen und zugehörigen Akkordsätzen. Beispiel: Kalkulation von Bodenbelagarbeiten Zu Grunde liegen soll ein neu erstellter, normengemäßer Estrich in einem Einfamilienhaus <strong>mit</strong> einer Fläche von 100 m², auf den ein PVC-Bahnenbelag einseitig verklebt aufgebracht werden soll. Die komplette Untergrundvorbereitung, das nachträgliche Verschweißen d<strong>es</strong> Belags und ringsumlaufende Kernsockelleisten gehören <strong>mit</strong> zur Leistung d<strong>es</strong> Anbieters. Der Bauherr erwartet einen Einheitspreis je Quadratmeter. Grundierung 150 g/m 2 4,10 €/kg Spachtelmasse 1,4 kg/m 2 /mm 0,80 €/kg Dispersionsklebstoff 300 g/m 2 3,80 €/kg PVC-Belag 12,00 €/m 2 Schweißschnur 0,40 €/m Kernsockelleisten 1,50 €/m Verschnitt für PVC-Belag 10 % Verschnitt für PVC-Schweißschnur 2 % Verschnitt für Kernsockelleisten 2 % Tabelle Baustoffe Für die zu verwendenden Baustoffe sollen folgende technische Daten und Material-Einheitspreise gelten: Grundierung 150 g/m² 4,10 €/kg Spachtelmasse 1,4 kg/m²/mm 0,80 €/kg Dispersionsklebstoff 300 g/m² 3,80 €/kg PVC-Belag 12,00 €/m² Schweißschnur 0,40 €/m Kernsockelleisten 1,50 €/m Verschnitt für PVC-Belag 10 % Verschnitt für PVC-Schweißschnur 2 % Verschnitt für Kernsockelleisten 2 % Maschinen- und Werkzeugaufwendungen sind in den Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Zunächst erfolgt eine interne Aufteilung der anzubietenden G<strong>es</strong>amtleistung in Einzelpositionen oder Einzelleistungen wie folgt: • Estrichoberfläche maschinell anschleifen • Untergrund absaugen • Untergrund vorstreichen ± 1 x spachteln bis 2 mm und schleifen • Estrichrandstreifen abschneiden • PVC-Bahnenbelag liefern und einseitig verkleben • PVC-Nähte verschweißen • Kernsockelleisten liefern und anbringen Für das Berechnungsbeispiel erfolgt der Ansatz <strong>mit</strong> den identischen Stundenlohn-Fertigungskosten wie für ein Estrichunternehmen (30,92 €/h). Die Prozentsätze für Verwaltungsgemeinkosten und Wagnis und Gewinn werden der Einheitlichkeit halber ebenfalls übernommen. An di<strong>es</strong>er Stelle muss nochmals daraufhingewi<strong>es</strong>en werden, dass reine Bodenbelagunternehmen, die nicht dem Bund<strong>es</strong>rahmentarifvertrag für das Baugewerbe unterliegen, möglicherweise <strong>mit</strong> w<strong>es</strong>entlich niedrigeren Fertigungslohnkosten rechnen können. 138 39