"Alte" Estrichmaschine Probieren Sie es doch mit ... - EstrichTechnik
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<strong>EstrichTechnik</strong> Konzepte Materialien und Gedankenanstösse für Handwerks-Unternehmer<br />
Wer? Was? Wann? Erl.<br />
1. Die Stellung d<strong>es</strong> Leasinggebers<br />
Direkt<strong>es</strong> Leasing (Hersteller-Leasing)<br />
Die Stellung d<strong>es</strong> Leasinggebers übernimmt der Hersteller oder der Händler d<strong>es</strong> zu<br />
leasenden Wirtschaftsgut<strong>es</strong>. Das vorrangige Inter<strong>es</strong>se d<strong>es</strong> Leasinggebers ist hier die<br />
Absatzförderung. Di<strong>es</strong>e Leasingart wird auch als „unecht<strong>es</strong>“ Leasing bezeichnet.<br />
Indirekt<strong>es</strong> Leasing<br />
Bei di<strong>es</strong>em „echten“ Leasing sind der Leasinggeber und der Hersteller bzw. der Händler<br />
rechtlich unabhängig. Im Vordergrund steht hier die Finanzierung d<strong>es</strong> Inv<strong>es</strong>titionsgut<strong>es</strong><br />
nach den Bedürfnissen d<strong>es</strong> Kunden.<br />
2. Die Art d<strong>es</strong> Leasinggegenstand<strong>es</strong><br />
Mobilien-Leasing<br />
Inv<strong>es</strong>titionsgüter, z. B. Computer, Maschinen, Fahrzeuge, etc..<br />
Immobilien-Leasing<br />
Gebäude und Grundstücke<br />
Eine inter<strong>es</strong>sante Liquiditätsb<strong>es</strong>chaffung kann hier bei Voraussetzung von b<strong>es</strong>timmten<br />
Gegebenheiten auch das „sale-and-lease-back“ sein. Ein im Eigentum d<strong>es</strong> Unternehmers<br />
befindlich<strong>es</strong> Grundstück <strong>mit</strong> Gebäude wird zum Verkehrswert an eine Leasingg<strong>es</strong>ellschaft<br />
verkauft. Von di<strong>es</strong>er least man nachfolgend das Objekt.<br />
3. Der Verpflichtungscharakter d<strong>es</strong> Vertrag<strong>es</strong><br />
(Dauer und Kündbarkeit d<strong>es</strong> Vertrag<strong>es</strong>)<br />
Operating-Leasing<br />
Die Leasingg<strong>es</strong>ellschaft als Leasinggeber wählt das Inv<strong>es</strong>titionsgut selbst aus und<br />
überlässt <strong>es</strong> dem Leasingnehmer meist nur für kurze Zeit zur Nutzung. D<strong>es</strong>halb kann der<br />
Vertrag oftmals sofort oder kurzfristig gekündigt werden. Dadurch unterscheidet er sich<br />
kaum von normalen Mietverträgen. Das Inv<strong>es</strong>titionsrisiko trägt der Leasinggeber. In<br />
Deutschland findet di<strong>es</strong>e Art d<strong>es</strong> Leasing keinen Anklang.<br />
Finance-Leasing<br />
Mittel- und langfristige Vertragslaufzeiten sind vorherrschend. In der Grundmietzeit sind di<strong>es</strong>e<br />
Verträge meist unkündbar. Steuerliche Vorschriften, die sogenannten Leasing erlasse,<br />
b<strong>es</strong>timmen, dass die Grundmietzeit in der Regel 40% bis 90% der betriebs gewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer d<strong>es</strong> Wirtschaftsgut<strong>es</strong> betragen muss. Bei di<strong>es</strong>er Art d<strong>es</strong> Leasings trägt das<br />
Inv<strong>es</strong>titionsrisiko, z. B. Wertminderung wegen technischen Fort schritt<strong>es</strong> oder gar Totalverlust<br />
d<strong>es</strong> Wirtschaftsgut<strong>es</strong> der Leasingnehmer.<br />
4. Die Vereinbarung von Dienstleistungen<br />
Full-Service-Leasing<br />
Teil-Service-Leasing<br />
Net-Leasing (ohne jegliche Dienstleistung)<br />
D<strong>es</strong> Weiteren unterscheidet sich die Verträge nach<br />
a) Leasingvertrag <strong>mit</strong> Vollamortisation und<br />
b) Leasingvertrag <strong>mit</strong> Teilamortisation<br />
58 138<br />
E S T R I C H<br />
W E I L<br />
W I R<br />
A L L E<br />
D A R A U F<br />
S T E H N<br />
©