Geschäftsbericht 2011 - tom tailor holding ag
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Konzernanhang<br />
A. ALLGEMEINE ANGABEN<br />
Der TOM TAILOR-Konzern ist ein international tätiges, vertikal<br />
integriertes Mode- und Lifestyle-Unternehmen, das<br />
legere Mode (sogenannte Casual Wear) im mittleren Preissegment<br />
anbietet. Die Kollektionen der Marke TOM TAILOR<br />
Casual mit den Linien MEN CASUAL, WOMEN CASUAL,<br />
KIDS, MINIS, BABY, der Marke TOM TAILOR Denim mit den<br />
Linien Denim Male und Denim Female sowie der Marke TOM<br />
TAILOR POLO TEAM haben ein eigenständiges Markenprofil<br />
und sind auf verschiedene Zielgruppen angelegt.<br />
Das oberste Mutterunternehmen des TOM TAILOR-Konzerns<br />
ist die TOM TAILOR Holding AG mit Sitz in Hamburg,<br />
Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Hamburg unter HRB Nr. 103641 eingetr<strong>ag</strong>en ist. Die Adresse<br />
des eingetr<strong>ag</strong>enen Sitzes ist Garstedter Weg 14,<br />
22453 Hamburg.<br />
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG<br />
Der Konzernabschluss der TOM TAILOR Holding AG („der<br />
Konzernabschluss“) wurde nach den am Abschlusssticht<strong>ag</strong><br />
gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS),<br />
wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Alle für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2011</strong> verbindlichen Interpretationen des International<br />
Financial Reporting Interpretations Committee<br />
(IFRIC) wurden ebenfalls berücksichtigt.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wurde<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Konzernbilanz,<br />
die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie die Konzern-Gesamtergebnisrechnung entsprechenden<br />
Gliederungsvorschriften des IAS 1 („Presentation<br />
of Financial Statements“).<br />
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit<br />
nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend<br />
Euro (TEUR) angegeben. Dabei kann es in der Addition zu<br />
rundungsbedingten Abweichungen kommen. Die Erstellung<br />
des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter<br />
Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon<br />
ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.<br />
Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen<br />
grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit<br />
den nachfolgend dargestellten Ausnahmen.<br />
a) Im Jahr <strong>2011</strong> anzuwendende Neuerungen<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> waren im TOM TAILOR-Konzern<br />
folgende neue bzw. geänderte Standards bzw. Interpretationen<br />
anzuwenden:<br />
Neuerungen und Änderungen in der Rechnungslegung<br />
Änderungen von Standards:<br />
Inkrafttreten<br />
Datum des<br />
EU-Endorsements<br />
Änderung von IAS 24:<br />
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden<br />
Unternehmen und Personen 01.01.<strong>2011</strong> 19.07.2010<br />
Änderung von IAS 32:<br />
Klassifizierung von Bezugsrechten 01.02.2010 23.12.2009<br />
Änderung von IFRS 1:<br />
Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender<br />
von Vergleichsangaben nach IFRS 7 01.07.2010 30.06.2010<br />
Jährliche Verbesserungen an verschiedenen<br />
Standards (2010) 01.01.<strong>2011</strong> 18.02.<strong>2011</strong><br />
soweit IFRS 3 betreffend 01.07.2010 18.02.<strong>2011</strong><br />
Neue bzw. geänderte Interpretationen:<br />
Änderung von IFRIC 14:<br />
Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen<br />
01.01.<strong>2011</strong> 19.07.2010<br />
IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten<br />
durch Eigenkapitalinstrumente 01.07.2010 23.07.2010<br />
Im Mai 2010 hat das IASB im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses<br />
den dritten Sammelstandard „Improvements<br />
to IFRSs“ veröffentlicht. Hierdurch werden<br />
kleinere Änderungen an sechs Standards und einer Interpretation<br />
vorgenommen. Ein Großteil der Änderungen ist<br />
erstmals rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />
dem 1. Januar <strong>2011</strong> beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />
Die im Sammelstandard enthaltenen Änderungen an IFRS 3<br />
„Unternehmenszusammenschlüsse“ sind bereits in Geschäftsjahren,<br />
die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen,<br />
verpflichtend anzuwenden.