Geschäftsbericht 2011 - tom tailor holding ag
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IFRS 9: Finanzinstrumente<br />
IFRS 9 soll den bisherigen IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung“ vollständig ersetzen. Im November<br />
2009 wurde zunächst IFRS 9 „Finanzinstrumente – Klassifizierung<br />
und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten“<br />
veröffentlicht. Gemäß der Methodik von IFRS 9 sind finanzielle<br />
Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.<br />
Die Zuordnung zu einer der beiden Bewertungskategorien<br />
hängt davon ab, wie ein Unternehmen seine Finanzinstrumente<br />
steuert, und von der Art der vertr<strong>ag</strong>lich vereinbarten<br />
Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Der<br />
Standard wurde durch im Oktober 2010 veröffentlichte<br />
Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten<br />
sowie der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten<br />
und Verbindlichkeiten ergänzt. Die verpflichtende Erstanwendung<br />
des IFRS 9 wurde im Dezember <strong>2011</strong> durch<br />
das IASB vom 1. Januar 2013 auf Geschäftsjahre, die am<br />
oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, verschoben.<br />
Aufgrund der Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts<br />
auf den 1. Januar 2015 und der noch fehlenden Empfehlung<br />
zur Übernahme durch die EU hat der Konzern noch<br />
keine detaillierte Prüfung der möglichen Auswirkungen<br />
des IFRS 9 vorgenommen.<br />
IFRS 10: Konsolidierte Abschlüsse<br />
IFRS 10 führt eine einheitliche Definition für den Begriff der<br />
Beherrschung für sämtliche Unternehmen ein und schafft<br />
damit eine einheitliche Grundl<strong>ag</strong>e für die Bestimmung des<br />
Vorliegens einer Mutter-Tochter-Beziehung und die hiermit<br />
verbundene Einbeziehung in den Konsolidierungskreis. Der<br />
Standard enthält umfassende Anwendungsleitlinien zur<br />
Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses. Der neue<br />
Standard ersetzt SIC-12 „Konsolidierung – Zweckgesellschaften“<br />
vollständig sowie IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“<br />
teilweise.<br />
IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen<br />
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen<br />
ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein<br />
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche<br />
Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Für die<br />
Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ist künftig<br />
nur noch die Equity-Methode zulässig. Die bisher alternativ<br />
anwendbare Quotenkonsolidierung wird abgeschafft. Der<br />
neue Standard ersetzt IAS 31 „Anteile an Gemeinschafts-<br />
unternehmen“ und SIC-13 „Gemeinschaftlich geführte Unternehmen<br />
– Nichtmonetäre Einl<strong>ag</strong>en durch Partnerunternehmen“.<br />
IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen<br />
IFRS 12 fasst alle Anhangangaben in einem Standard zusammen,<br />
die ein Unternehmen mit Anteilen an bzw. einem<br />
Eng<strong>ag</strong>ement in anderen Unternehmen erfüllen muss; hierzu<br />
gehören Anteile an Tochtergesellschaften, Anteile an<br />
assoziierten Unternehmen, Anteile an gemeinschaftlichen<br />
Vereinbarungen (Joint Arrangements) sowie Anteile an<br />
strukturierten Unternehmen. Der neue Standard ersetzt die<br />
bisherigen Vorschriften zu den Anhangangaben in IAS 27,<br />
IAS 28, IAS 31 und SIC-12.<br />
Änderung IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse<br />
Der geänderte IAS 27 enthält infolge der neuen Verlautbarung<br />
IFRS 10 nur noch Regelungen, die für einen nach<br />
IFRS erstellten separaten Einzelabschluss relevant sind.<br />
Änderung IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Der angepasste IAS 28 regelt die Rechnungslegung für<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die Anforderungen<br />
für die Anwendung der Equity-Methode bei der<br />
Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />
und an Gemeinschaftsunternehmen.<br />
Der Konzern prüft derzeit die Auswirkungen der Erstanwendung<br />
von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 auf zukünftige<br />
Konzernabschlüsse.<br />
IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />
Im Mai <strong>2011</strong> hat das IASB den neuen Standard IFRS 13<br />
„Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ veröffentlicht.<br />
IFRS 13 enthält eine Definition des beizulegenden Zeitwerts<br />
sowie Regelungen, wie dieser zu ermitteln ist, wenn andere<br />
IFRS-Vorschriften die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />
als Wertmaßstab vorschreiben. Der Standard selbst<br />
enthält keine Vorgaben, in welchen Fällen der beizulegende<br />
Zeitwert zu verwenden ist. Mit Ausnahme der in IFRS 13<br />
explizit ausgenommenen Standards definiert IFRS 13 einheitliche<br />
Anhangangaben für alle Vermögenswerte und<br />
Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,<br />
sowie für alle Vermögenswerte und Schulden, für die die<br />
Angabe des beizulegenden Zeitwerts als Anhangangabe<br />
erforderlich ist; hierdurch werden insbesondere in Bezug<br />
auf die nicht finanziellen Vermögenswerte die Angabenpflichten<br />
erweitert.