Geschäftsbericht 2011 - tom tailor holding ag
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Corporate Governance<br />
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT |<br />
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-<br />
FÜHRUNG NACH § 289 a HGB<br />
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG<br />
187<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der TOM TAILOR Holding AG haben am 12. Januar 2012 eine Entsprechenserklärung<br />
gemäß § 161 des Aktiengesetzes abgegeben. Demnach hat die TOM TAILOR<br />
Holding AG der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung<br />
vom 26. Mai 2010 wie folgt entsprochen:<br />
WORTLAUT DER ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER TOM TAILOR<br />
HOLDING AG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX<br />
(ENTSPRECHENSERKLÄRUNG)<br />
TOM TAILOR HOLDING AG, HAMBURG<br />
ISIN: DE000A0STST2<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der TOM TAILOR Holding AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1<br />
des Aktiengesetzes, dass die TOM TAILOR Holding AG seit ihrer Börseneinführung im März 2010 den<br />
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung<br />
vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und entspricht:<br />
– Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.1.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
(DCGK) hat der Aufsichtsrat derzeit über die Festlegung des allgemeinen Rentenalters in den Vorstandsanstellungsverträgen<br />
hinaus kein Alterslimit für Vorstandsmitglieder festgesetzt. Der Aufsichtsrat<br />
sah hierfür bisher keine Veranlassung, beabsichtigt jedoch, sich bei Veranlassung mit der<br />
Fr<strong>ag</strong>e zu befassen.<br />
– Der Aufsichtsrat beabsichtigt derzeit keine Einrichtung eines Nominierungsausschusses im Sinne<br />
der Ziffer 5.3.3 des DCGK. Bei einer Besetzung mit sechs Mitgliedern sieht sich der Aufsichtsrat in<br />
der L<strong>ag</strong>e, neue Mitglieder aufgrund eines Vorschl<strong>ag</strong>s des Plenums zu benennen, falls sich dies als<br />
nötig erweisen sollte.<br />
– Abweichend von der Empfehlung der Ziffer 5.4.1 Satz 2 ist für den Aufsichtsrat keine Altersgrenze<br />
vorgesehen. Die TOM TAILOR Holding AG erachtet eine Einschränkung der Möglichkeiten für Wahlvorschläge<br />
durch eine Altersgrenze nicht als sinnvoll.<br />
– Abweichend von der Empfehlung der Ziffer 5.4.6 Absatz 1 und 2 DCGK erhalten die Aufsichtsratsmitglieder<br />
keine variable, am Unternehmenserfolg orientierte Vergütung, sondern eine feste Vergütung,<br />
die für den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und die weiteren Aufsichtsratsmitglieder<br />
unterschiedlich bemessen ist. Die TOM TAILOR Holding AG hält dies für sinnvoll,<br />
da der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion unabhängig von der Unternehmensentwicklung und der<br />
wirtschaftlichen Situation zu leisten hat. Über eine gesonderte Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen<br />
soll zu gegebener Zeit entschieden werden, wenn das Unternehmen dies unter Berücksichtigung<br />
des zusätzlichen Aufwands für sinnvoll hält.<br />
Hamburg, 12. Januar 2012<br />
Diese Entsprechenserklärung und alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Webseite der<br />
TOM TAILOR Holding AG unter http: / ir.<strong>tom</strong>-<strong>tailor</strong>.com veröffentlicht.