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zum Bericht - Wiener Stadtwerke

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ZIELE DES FRAUENFÖRDERUNGSPLANES UND DER<br />

BETRIEBS VEREINBARUNG FÜR CHANCENGLEICHHEIT<br />

Einen besonderen Stellenwert nimmt das Antidiskriminierungshandbuch<br />

ein, das wir gemeinsam<br />

mit der Gleichbehandlungsbeauftragten entwickelt<br />

haben. Hier sind unsere Werte und Grundsätze für<br />

alle transparent dargestellt und können für den<br />

Bedarfsfall als Argumentationsgrundlage herangezogen<br />

werden.<br />

GLEICHBEHANDLUNG VON<br />

MÄNNERN UND FRAUEN<br />

Die <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> sehen die Gleichbehandlung<br />

von Frauen und Männern als unverzichtbaren<br />

Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. So sind die<br />

unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen<br />

von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig<br />

zu berücksichtigen, um damit die Grundsätze<br />

von „Gender Mainstreaming“ und insbesondere die<br />

„Gleichbehandlung“ im täglichen Arbeitsablauf der<br />

<strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> fest zu verankern. Ein wichtiger<br />

Meilenstein hierbei ist die mit dem Betriebsrat geschlossene<br />

Betriebsvereinbarung zur Chancengleichheit.<br />

Darin sind über das Gleichbehandlungsgesetz<br />

hinaus weitere ausdrückliche Gleichbehandlungsgebote<br />

vorgesehen, wie etwa keine Berücksichtigung<br />

MITARBEITERiNNEN<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Dienstrechts- und Vertragsverhältnisse<br />

unserer MitarbeiterInnen gibt es bisher keinen übergreifenden Frauenförderungsplan,<br />

sondern<br />

für die Gemeindebediensteten einen Frauenförderungsplan.<br />

für die Kollektivvertragsbediensteten eine Betriebsvereinbarung<br />

für Chancengleichheit.<br />

Zu den zehn übergeordneten Zielen des Frauen förderungsplanes sowie<br />

für weitere Informationen zur Frauenförderung siehe im Internet unter<br />

www.nachhaltigkeit.wienerstadtwerke.at. Cornelia Lechner-Wlcek,<br />

die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

der <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong><br />

der familiären Situation (u.a. Lebensalter, Familienstand,<br />

Einkünfte des/r PartnerIn, Belastung durch<br />

Kinder oder pfl egebedürftige Angehörige) ohne sachliche<br />

Rechtfertigung, die Möglichkeit zur Teilnahme<br />

an konzerninternen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

für MitarbeiterInnen in Karenz oder die Erleichterung<br />

des Wiedereinstiegs in das Berufsleben<br />

für WiedereinsteigerInnen.<br />

Über die Durchsetzung von Gleichbehandlung im<br />

Bereich der zugewiesenen Gemeindebediensteten<br />

wacht die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlungsbeauftragte.<br />

Zu ihren weiteren Aufgaben<br />

gehören die Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenförderungsplänen,<br />

die Mitarbeit in der <strong>Wiener</strong><br />

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder<br />

das Stellen von Anträgen an die Gleichbehandlungskommission.<br />

Insbesondere aber hat sie Wünsche,<br />

Beschwerden oder Anregungen der MitarbeiterInnen<br />

zu Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />

entgegenzunehmen und diesbezügliche Anfragen<br />

zu beantworten. Die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

agiert unabhängig und weisungsfrei.<br />

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MITARBEITERiNNEN

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