zum Bericht - Wiener Stadtwerke
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ZIELE DES FRAUENFÖRDERUNGSPLANES UND DER<br />
BETRIEBS VEREINBARUNG FÜR CHANCENGLEICHHEIT<br />
Einen besonderen Stellenwert nimmt das Antidiskriminierungshandbuch<br />
ein, das wir gemeinsam<br />
mit der Gleichbehandlungsbeauftragten entwickelt<br />
haben. Hier sind unsere Werte und Grundsätze für<br />
alle transparent dargestellt und können für den<br />
Bedarfsfall als Argumentationsgrundlage herangezogen<br />
werden.<br />
GLEICHBEHANDLUNG VON<br />
MÄNNERN UND FRAUEN<br />
Die <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> sehen die Gleichbehandlung<br />
von Frauen und Männern als unverzichtbaren<br />
Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. So sind die<br />
unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen<br />
von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig<br />
zu berücksichtigen, um damit die Grundsätze<br />
von „Gender Mainstreaming“ und insbesondere die<br />
„Gleichbehandlung“ im täglichen Arbeitsablauf der<br />
<strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> fest zu verankern. Ein wichtiger<br />
Meilenstein hierbei ist die mit dem Betriebsrat geschlossene<br />
Betriebsvereinbarung zur Chancengleichheit.<br />
Darin sind über das Gleichbehandlungsgesetz<br />
hinaus weitere ausdrückliche Gleichbehandlungsgebote<br />
vorgesehen, wie etwa keine Berücksichtigung<br />
MITARBEITERiNNEN<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Dienstrechts- und Vertragsverhältnisse<br />
unserer MitarbeiterInnen gibt es bisher keinen übergreifenden Frauenförderungsplan,<br />
sondern<br />
für die Gemeindebediensteten einen Frauenförderungsplan.<br />
für die Kollektivvertragsbediensteten eine Betriebsvereinbarung<br />
für Chancengleichheit.<br />
Zu den zehn übergeordneten Zielen des Frauen förderungsplanes sowie<br />
für weitere Informationen zur Frauenförderung siehe im Internet unter<br />
www.nachhaltigkeit.wienerstadtwerke.at. Cornelia Lechner-Wlcek,<br />
die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
der <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong><br />
der familiären Situation (u.a. Lebensalter, Familienstand,<br />
Einkünfte des/r PartnerIn, Belastung durch<br />
Kinder oder pfl egebedürftige Angehörige) ohne sachliche<br />
Rechtfertigung, die Möglichkeit zur Teilnahme<br />
an konzerninternen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
für MitarbeiterInnen in Karenz oder die Erleichterung<br />
des Wiedereinstiegs in das Berufsleben<br />
für WiedereinsteigerInnen.<br />
Über die Durchsetzung von Gleichbehandlung im<br />
Bereich der zugewiesenen Gemeindebediensteten<br />
wacht die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlungsbeauftragte.<br />
Zu ihren weiteren Aufgaben<br />
gehören die Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenförderungsplänen,<br />
die Mitarbeit in der <strong>Wiener</strong><br />
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder<br />
das Stellen von Anträgen an die Gleichbehandlungskommission.<br />
Insbesondere aber hat sie Wünsche,<br />
Beschwerden oder Anregungen der MitarbeiterInnen<br />
zu Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />
entgegenzunehmen und diesbezügliche Anfragen<br />
zu beantworten. Die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
agiert unabhängig und weisungsfrei.<br />
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MITARBEITERiNNEN