SDF_Buch_German_Teil1.pdf
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Kasten 2.8: Selbstregulierung eines<br />
ungesteuerten Rückhalteraums<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen 132<br />
Selbstregulierung eines ungesteuerten Rückhalteraums<br />
Anders als beim Polder Ingelheim handelt es sich beim Polder Lohrwardt im Prinzip um einen<br />
ungesteuerten Rückhalteraum. Grundsätzlich erfolgt die Steuerung der Einlauf-, Durchlass- und<br />
Auslaufbauwerke nur zum Zweck der ökologischen Flutung und zur Verbindung des Altarms<br />
mit dem Rhein (bei einem Wasserpegel im See von mind. 14,50 m über NN). Wenn der<br />
Pegelstand im See eine bestimmte Marke übersteigt (15,50 m über NN), werden die Schieber<br />
der Einlauf- und Auslaufbauwerke geschlossen. Die Steuerung der Schieber erfolgt zentral von<br />
der Leitwarte im Schöpfwerk des Polders Lohrwardt aus, die speziell für diesen Zweck gebaut<br />
wurde. Wenn eine Regelung erforderlich ist, ist aus Sicherheitsgründen immer ein Mitarbeiter<br />
der Leitwarte anwesend, der den Schließvorgang überwacht. Als zusätzliche<br />
Sicherheitsmaßnahme werden bei steigendem Pegelstand neben den Schiebern auch die<br />
Deichtore der Bauwerke geschlossen. Bei einem Rheinpegel über 19,5 m über NN an der<br />
Einlaufschwelle des Sommerdeichs fl ießt das Wasser über die Schwelle in den Polder.<br />
2.1.7 Wartung von Poldern<br />
Die Anlagenunterhaltung des Polders Ingelheim obliegt der SGD Süd Mainz und der ihr<br />
zugeordneten Deichmeisterei Budenheim. Der Polder ist während des Hauptbetriebszustandes<br />
„Polder nicht in Betrieb“ monatlich von der Deichmeisterei zu kontrollieren.<br />
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Kontrolle der Leitwarte, Hochfahren des Leitsystems, Kontrolle auf Störmeldungen,<br />
Ablesen von Messwerten.<br />
Sichtkontrolle aller Polderdeiche, Kontrolle auf offensichtliche Beeinträchtigungen wie<br />
Risse, Rutschungen, Erosionsschäden, Beschädigungen durch Fahrzeuge, Beschädigungen<br />
an der Beschilderung, Absperrungen etc..<br />
Sichtkontrolle aller Bauwerke auf Beschädigungen. Kontrolle, dass sämtliche Zugänge,<br />
Wartungsöffnungen, Gitterroste etc. ordnungsgemäß verschlossen sind. Kontrolle von<br />
Verschmutzungen im Bereich von Durchlässen, Schiebern etc..<br />
Zweimal im Jahr ist eine intensive Kontrolle des Polders durch den Betriebsleiter der SGD Süd<br />
und die Deichmeisterei vorzunehmen. Diese Kontrollen sollen im Spätherbst vor Beginn der<br />
Hochwassersaison und im späten Frühjahr nach Abklingen der Frühjahrshochwasser erfolgen:<br />
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Genaue Kontrolle der Leitwarte/Nebenräumen incl. der technischen Einrichtungen.<br />
Überprüfung der Schließanlagen. Hochfahren des Leitsystems, Kontrolle von<br />
Störmeldungen. Prüfung, ob die erforderlichen Wartungen im abgelaufenen Halbjahr<br />
erfolgt sind. Datensicherung. Überwachung der Funktionsprüfungen am Leitsystem.<br />
Überprüfung der Außenanlagen incl. Zaun- und Toranlage. Einmal pro Jahr<br />
Funktionsprüfung der Schutzbrunnen.<br />
Intensive Sichtkontrolle aller Polderdeiche im Rahmen einer Begehung, hierbei sollte im<br />
Vorfeld eine Mahd erfolgt sein.<br />
Begehung aller Anlagen des Polders. Sichtkontrolle aller Baukörper und technischer/<br />
elektrotechnischer Einrichtung. Soweit erforderlich, sind Funktionsprüfungen durch die<br />
Wartungsfi rmen in die Anlagenschau einzubinden, bzw. zeitnah im Vorfeld<br />
durchzuführen.<br />
Die entsprechend dem Wartungs- und Instandhaltungsplan durchzuführenden Arbeiten an der<br />
maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung erfolgen weitestgehend durch Fachfirmen im<br />
Rahmen von Wartungsverträgen, die zunächst für fünf Jahre abgeschlossen wurden für:<br />
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die elektrotechnischen Anlagen und das Leitsystem,<br />
die Brunnengalerie und<br />
die Klappenwehre im Ein- und Auslaufbauwerk.<br />
Mit der Wartung aller gelieferten und installierten Einrichtungen der Elektroausrüstung im<br />
Polder Lohrwardt wurde für die Dauer der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren die