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SDF_Buch_German_Teil1.pdf

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Hochwasserschutzmaßnahmen 90<br />

Grundsätzlich wird auf der Deichkrone ein Kiespfad angelegt. Der landseitige<br />

Dammschutzstreifen wird mit Bitumen verstärkt und dient als Deichverteidigungsweg. Eine<br />

Saatmischung mit verschiedenen Gräsern und Kräutern wird auf den Deichböschungen ausgesät.<br />

Kraft des baden-württembergischen Wassergesetzes hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am<br />

12. Mai 1993 eine Verordnung zur Sicherung und Erhaltung der Schutzdämme am Rhein (die<br />

sog. Dammschutzverordnung) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde eine einheitliche Regelung<br />

für den Schutz und Erhalt der Deiche im Regierungsbezirk Karlsruhe eingeführt.<br />

Insgesamt fallen 246 Deichkilometer - von der Staustufe Iffezheim bis zur Grenze des<br />

Regierungsbezirks nördlich von Mannheim - unter diese Verordnung.<br />

Gegenstand der neuen Verordnung sind Verbote, die dem Deichschutz dienen sollen. Auf beiden<br />

Seiten der Deiche werden Deichschutzstreifen festgelegt. Diese 4 m breiten Zonen beginnen am<br />

Deichfuß. Die neue Verordnung verbietet Abgrabungen und andere Erdarbeiten entlang den<br />

Hauptdeichen und in den Schutzstreifen auf beiden Seiten des Deichs. Auch Beschädigungen der<br />

Grasnarbe, das Pfl anzen von Bäumen oder Sträuchern, Reiten oder die Beweidung der Zonen<br />

mit Tieren sind untersagt. Darüber hinaus ist die Deichkrone für den normalen Straßenverkehr<br />

gesperrt.<br />

Zur Sicherung der Dämme gegen Unterspülung, Erosion, Quellbildung usw. wurden beidseits im<br />

Anschluss an die Dammschutzstreifen Dammschutzzonen festgelegt. Ihre Breite beträgt jeweils<br />

35 m. Innerhalb dieser Zonen sind Eingriffe in den Untergrund in einer Tiefe von mehr als 0,5 m<br />

untersagt.<br />

Die Deichertüchtigungsmaßnahmen, auf die sich das Programm bezieht, sind für den<br />

dauerhaften Schutz der Deiche erforderlich und dienen dem Schutz der Rheinanwohner vor<br />

Hochwasser. Die potenzielle Abfl ussmenge des Rheins wurde durch diese Maßnahmen nicht<br />

erhöht. Im Februar 1991 wurde die zulässige Maximalhöhe der Deichkronen am linken und<br />

rechten Rheinufer in einem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg,<br />

Rheinland-Pfalz und Hessen vertraglich festgelegt.<br />

Deichbau in Rheinland-Pfalz<br />

Für die Deiche in Rheinland-Pfalz gelten keine einheitlichen Bauvorschriften. Im Rahmen des<br />

<strong>SDF</strong>-Pilotprojekts Ingelheim entspricht der Deichaufbau mit Dichtkörper und Aufl astfi lter<br />

(Stützkörper) dem Regelausbauprofil der SGD Süd, das generell bei Deichneubauten verwendet<br />

wird, da das kostengünstige Dichtungsmaterial praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht. Diese<br />

Bauart bietet eine höhere Sicherheit gegen Wühltierbefall als beispielsweise Deiche mit Sandkern<br />

und begrenzten Dichtungszonen. Um zu vermeiden, dass bei Polderfüllung der Auftrieb auf der<br />

Landseite des Deiches die Standsicherheit des Deiches gefährdet, wurde er in Bereichen mit<br />

inhomogenen Deckschichten, die in der Rheinniederung aus bis zu zwei Meter dicken<br />

Auelehmschichten bestehen, mit einer Dichtwand zur Verlängerung des Sickerweges und zum<br />

Druckabbau – in diesem Falle mit einer Rüttelschmalwand – ausgestattet.<br />

In anderen Bereichen, in denen homogene Deckschichten vorhanden sind (z. B. beim Westdeich<br />

des Polders Ingelheim), kann auf solche Dichtwände verzichtet werden.<br />

Die Deiche wurden unter Beachtung eines auf die speziellen Bedürfnisse abgestellten<br />

Qualitätssicherungsplanes gebaut. Dieser beinhaltete die ständige Eignungskontrolle des<br />

Schüttmaterials sowie die Prüfung des Einbaus und der Verdichtung durch eine Eigenkontrolle<br />

des Bauunternehmers sowie die von der im Auftrag der SGD Süd von einem unabhängigen<br />

geotechnischen Institut durchgeführte Fremdüberwachung. Auch vermessungstechnisch wurden<br />

der Bau und die Einhaltung der geometrischen Vorgaben überwacht.

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