SDF_Buch_German_Teil1.pdf
SDF_Buch_German_Teil1.pdf
SDF_Buch_German_Teil1.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Hochwasserschutzmaßnahmen 90<br />
Grundsätzlich wird auf der Deichkrone ein Kiespfad angelegt. Der landseitige<br />
Dammschutzstreifen wird mit Bitumen verstärkt und dient als Deichverteidigungsweg. Eine<br />
Saatmischung mit verschiedenen Gräsern und Kräutern wird auf den Deichböschungen ausgesät.<br />
Kraft des baden-württembergischen Wassergesetzes hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am<br />
12. Mai 1993 eine Verordnung zur Sicherung und Erhaltung der Schutzdämme am Rhein (die<br />
sog. Dammschutzverordnung) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde eine einheitliche Regelung<br />
für den Schutz und Erhalt der Deiche im Regierungsbezirk Karlsruhe eingeführt.<br />
Insgesamt fallen 246 Deichkilometer - von der Staustufe Iffezheim bis zur Grenze des<br />
Regierungsbezirks nördlich von Mannheim - unter diese Verordnung.<br />
Gegenstand der neuen Verordnung sind Verbote, die dem Deichschutz dienen sollen. Auf beiden<br />
Seiten der Deiche werden Deichschutzstreifen festgelegt. Diese 4 m breiten Zonen beginnen am<br />
Deichfuß. Die neue Verordnung verbietet Abgrabungen und andere Erdarbeiten entlang den<br />
Hauptdeichen und in den Schutzstreifen auf beiden Seiten des Deichs. Auch Beschädigungen der<br />
Grasnarbe, das Pfl anzen von Bäumen oder Sträuchern, Reiten oder die Beweidung der Zonen<br />
mit Tieren sind untersagt. Darüber hinaus ist die Deichkrone für den normalen Straßenverkehr<br />
gesperrt.<br />
Zur Sicherung der Dämme gegen Unterspülung, Erosion, Quellbildung usw. wurden beidseits im<br />
Anschluss an die Dammschutzstreifen Dammschutzzonen festgelegt. Ihre Breite beträgt jeweils<br />
35 m. Innerhalb dieser Zonen sind Eingriffe in den Untergrund in einer Tiefe von mehr als 0,5 m<br />
untersagt.<br />
Die Deichertüchtigungsmaßnahmen, auf die sich das Programm bezieht, sind für den<br />
dauerhaften Schutz der Deiche erforderlich und dienen dem Schutz der Rheinanwohner vor<br />
Hochwasser. Die potenzielle Abfl ussmenge des Rheins wurde durch diese Maßnahmen nicht<br />
erhöht. Im Februar 1991 wurde die zulässige Maximalhöhe der Deichkronen am linken und<br />
rechten Rheinufer in einem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg,<br />
Rheinland-Pfalz und Hessen vertraglich festgelegt.<br />
Deichbau in Rheinland-Pfalz<br />
Für die Deiche in Rheinland-Pfalz gelten keine einheitlichen Bauvorschriften. Im Rahmen des<br />
<strong>SDF</strong>-Pilotprojekts Ingelheim entspricht der Deichaufbau mit Dichtkörper und Aufl astfi lter<br />
(Stützkörper) dem Regelausbauprofil der SGD Süd, das generell bei Deichneubauten verwendet<br />
wird, da das kostengünstige Dichtungsmaterial praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht. Diese<br />
Bauart bietet eine höhere Sicherheit gegen Wühltierbefall als beispielsweise Deiche mit Sandkern<br />
und begrenzten Dichtungszonen. Um zu vermeiden, dass bei Polderfüllung der Auftrieb auf der<br />
Landseite des Deiches die Standsicherheit des Deiches gefährdet, wurde er in Bereichen mit<br />
inhomogenen Deckschichten, die in der Rheinniederung aus bis zu zwei Meter dicken<br />
Auelehmschichten bestehen, mit einer Dichtwand zur Verlängerung des Sickerweges und zum<br />
Druckabbau – in diesem Falle mit einer Rüttelschmalwand – ausgestattet.<br />
In anderen Bereichen, in denen homogene Deckschichten vorhanden sind (z. B. beim Westdeich<br />
des Polders Ingelheim), kann auf solche Dichtwände verzichtet werden.<br />
Die Deiche wurden unter Beachtung eines auf die speziellen Bedürfnisse abgestellten<br />
Qualitätssicherungsplanes gebaut. Dieser beinhaltete die ständige Eignungskontrolle des<br />
Schüttmaterials sowie die Prüfung des Einbaus und der Verdichtung durch eine Eigenkontrolle<br />
des Bauunternehmers sowie die von der im Auftrag der SGD Süd von einem unabhängigen<br />
geotechnischen Institut durchgeführte Fremdüberwachung. Auch vermessungstechnisch wurden<br />
der Bau und die Einhaltung der geometrischen Vorgaben überwacht.