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50 - Herrenberg

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Amtsblatt<br />

<strong>Herrenberg</strong><br />

<strong>50</strong>/08<br />

Brennholzversteigerungen<br />

Kuppingen/Affstätt<br />

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 19.00<br />

Sportheim Kuppingen<br />

<strong>Herrenberg</strong>/Gültstein<br />

Donnerstag, 12. Februar 2009, 19.00<br />

Naturfreundehaus <strong>Herrenberg</strong><br />

Haslach<br />

Dienstag, 17. Februar 2009, 19.00<br />

Haslacher Hof, Sportheim<br />

Kayh/Mönchberg<br />

Mittwoch, 18. Februar 2009, 19.00<br />

Gasthaus Krone, Kayh<br />

Oberjesingen<br />

Mittwoch, 11. März 2009, 19.00 Uhr<br />

Sportheim Oberjesingen<br />

Kaufinteressenten sind freundlichst<br />

eingeladen. Die Bezahlung des<br />

Holzes sollte beim Verkauf in bar<br />

erfolgen.<br />

Angaben zu den Lagerorten des Holzes<br />

erhalten Sie ca. 1 Woche vor der<br />

jeweiligen Versteigerung im <strong>Herrenberg</strong>er<br />

Amtsblatt, unter www.herrenberg.de/aktuelles<br />

oder telefonisch<br />

unter (07032) 924-255.<br />

Aktuelles<br />

14 Geschäfte in <strong>Herrenberg</strong> beteiligen<br />

sich bereits an den Parkgebühren ihrer<br />

Kunden. Demnächst könnten es noch<br />

mehr werden.<br />

Die Wirtschaftsförderung der Stadt hat<br />

bei allen <strong>Herrenberg</strong>er Einzelhandelsgeschäften,<br />

Autohäusern und Gastronomiebetrieben<br />

abgefragt, ob sie<br />

ihren Kunden und Gästen Parkgebühren<br />

erstatten und ob diese an einer<br />

Wiederbelebung durch aktive Mitwirkung<br />

interessiert sind.<br />

Schon vor längerer Zeit war die Gebührenrückerstattung<br />

als gutes Kundenbindungssystem<br />

von den Einzelhandelsgeschäften<br />

erkannt und in <strong>Herrenberg</strong><br />

eingeführt worden. Alte Gebührenquittungen<br />

weisen noch heute darauf hin, dass<br />

in <strong>Herrenberg</strong>er Einzelhandelsgeschäften<br />

eine Parkgebührenrückerstattung erfolgte.<br />

Jedoch lagen weder bei der Stadtverwaltung<br />

noch beim Gewerbeverein<br />

aktuelle Informationen darüber vor, in<br />

welchen Geschäften Kunden und Gäste<br />

7<br />

11.12.<br />

Service für Kunden soll ausgebaut werden<br />

Parkgebührenerstattung durch<br />

<strong>Herrenberg</strong>er Geschäfte<br />

noch einen Teil entrichteter Parkgebühren<br />

zurück erstattet bekommen. Eine Umfrage<br />

sollte Klarheit bringen.<br />

24 Einzelhandelsgeschäfte, darunter ein<br />

Autohaus und zwei Gaststätten, beteiligten<br />

sich an der Umfrage. „Diese Resonanz<br />

war erfreulich“, so Wirtschaftsförderer<br />

Karl Sammet. 19 der Geschäfte werden<br />

künftig Parkgebühren bzw. einen Teil davon<br />

erstatten. „Die mit 19 erwähnte Zahl der<br />

Betriebe ist in Wirklichkeit höher, weil die<br />

Geschäfte im Nufringer Tor in dieser<br />

Darstellung nur als ein Betrieb geführt<br />

werden“, so Sammet. Weitere Geschäfte<br />

haben ein grundsätzliches Interesse an<br />

einer solchen Regelung bekundet.<br />

Interessant ist, dass 14 Geschäfte eine<br />

Parkgebührenerstattung vornahmen und<br />

dies bei vielen Kunden so kaum bewusst<br />

war. Vier Geschäfte haben die Abfrage<br />

zum Anlass genommen, nunmehr auch<br />

die in der Abfrage vorgeschlagene einheitliche<br />

Erstattung von 0,<strong>50</strong> Euro ab<br />

einem Umsatz von 5,00 Euro zu gewähren.<br />

Zwei Betriebe von denen, die bisher schon<br />

dabei waren, werden nunmehr auch die<br />

Gebührenerstattung auf dieser Basis<br />

durchführen.<br />

Die mitwirkenden Firmen waren damit<br />

einverstanden, mit ihrer Parkgebührenerstattungsregelung<br />

auch in die Internetplattform<br />

der Stadt <strong>Herrenberg</strong> aufgenommen<br />

zu werden. Die Betriebe sind<br />

auf www.herrenberg.de unter der Rubrik<br />

Einkaufen > Parkgebührenerstattung<br />

aufgelistet. Geschäfte, die den vorgeschlagenen<br />

Tarif noch nicht gewählt<br />

haben oder die ein Interesse an einer<br />

zukünftigen Mitwirkung haben, können<br />

jederzeit dies der Wirtschaftsförderung<br />

der Stadt (E-Mail: awrs@herrenberg.de)<br />

mitteilen und werden in die Internetübersicht<br />

aufgenommen.<br />

Illegal abgelagerte Asche führte zu Bränden<br />

Auf die Häckselplätze<br />

gehört nur holziges Material<br />

Mehrfach musste die Feuerwehr in<br />

jüngster Zeit ausrücken, weil sich auf<br />

den Häckselplätzen gelagertes Grüngut<br />

entzündet hatte. Davon betroffen<br />

waren insbesondere die Häckselplätze<br />

in Rutesheim, Weil der Stadt und<br />

Holzgerlingen.<br />

Asche, die dort verbotener Weise abgelagert<br />

worden war, hatte durch ihr Glühen<br />

das Grüngut entflammt, was teure Feuerwehreinsätze<br />

erforderlich machte. Ärgerlich,<br />

weil die Kosten dafür zu Lasten der<br />

Müllgebührenzahler gehen, wenn sich<br />

kein Verursacher ermitteln lässt. Der<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb will daher in<br />

Zukunft die Häckselplätze verstärkt<br />

kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen<br />

Anzeige erstatten. Eventuelle Zeugen<br />

illegaler Ablagerungen werden gebeten,<br />

ihre Beobachtungen beim Mülltelefon<br />

des Abfallwirtschaftsbetriebs zu melden:<br />

07031/663-15<strong>50</strong>.<br />

Gleichzeitig appelliert der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

an seine Kundinnen und<br />

Kunden, sich an die Spielregeln zu halten<br />

und auf den Häcksel- und Kompostier-<br />

plätzen nur zugelassenes, holziges Material<br />

abzulagern. Denn angenommen werden<br />

nur verholzte Pflanzenabfälle wie<br />

Baum- und Heckenschnitt, das heißt<br />

Äste und Zweige bis zu einem Durchmesser<br />

von 15 cm.<br />

Nicht abgelagert werden dürfen hingegen<br />

Gras, Laub, Moos, Stroh und Heu sowie<br />

Speisereste. Diese Materialien, die über<br />

die Biomüllabfuhr entsorgt werden können,<br />

stellen bei der Verarbeitung des<br />

Häckselplatzgrünguts Störstoffe dar, die<br />

an den Arbeitsmaschinen erheblichen<br />

Verschleiß verursachen und die Qualität<br />

der zur energetischen Verwertung eingesetzten<br />

Holzhackschnitzel mindern.<br />

Deshalb die Botschaft: Der Häckselplatz<br />

ist kein Entsorgungsort für wilden Müll<br />

oder Sperrmüll und schon gar nicht für<br />

Asche - diese Zuwiderhandlungen sind<br />

keine Kavaliersdelikte und im Sinne<br />

der Umwelt und einer wirtschaftlichen<br />

Betriebsführung der Häckselplätze unbedingt<br />

zu vermeiden, unterstreicht Wolf<br />

Eisenmann, der Erste Werkleiter des<br />

Abfallwirtschaftsbetriebs.

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