50 - Herrenberg
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Amtsblatt<br />
<strong>Herrenberg</strong><br />
<strong>50</strong>/08<br />
Brennholzversteigerungen<br />
Kuppingen/Affstätt<br />
Mittwoch, 17. Dezember 2008, 19.00<br />
Sportheim Kuppingen<br />
<strong>Herrenberg</strong>/Gültstein<br />
Donnerstag, 12. Februar 2009, 19.00<br />
Naturfreundehaus <strong>Herrenberg</strong><br />
Haslach<br />
Dienstag, 17. Februar 2009, 19.00<br />
Haslacher Hof, Sportheim<br />
Kayh/Mönchberg<br />
Mittwoch, 18. Februar 2009, 19.00<br />
Gasthaus Krone, Kayh<br />
Oberjesingen<br />
Mittwoch, 11. März 2009, 19.00 Uhr<br />
Sportheim Oberjesingen<br />
Kaufinteressenten sind freundlichst<br />
eingeladen. Die Bezahlung des<br />
Holzes sollte beim Verkauf in bar<br />
erfolgen.<br />
Angaben zu den Lagerorten des Holzes<br />
erhalten Sie ca. 1 Woche vor der<br />
jeweiligen Versteigerung im <strong>Herrenberg</strong>er<br />
Amtsblatt, unter www.herrenberg.de/aktuelles<br />
oder telefonisch<br />
unter (07032) 924-255.<br />
Aktuelles<br />
14 Geschäfte in <strong>Herrenberg</strong> beteiligen<br />
sich bereits an den Parkgebühren ihrer<br />
Kunden. Demnächst könnten es noch<br />
mehr werden.<br />
Die Wirtschaftsförderung der Stadt hat<br />
bei allen <strong>Herrenberg</strong>er Einzelhandelsgeschäften,<br />
Autohäusern und Gastronomiebetrieben<br />
abgefragt, ob sie<br />
ihren Kunden und Gästen Parkgebühren<br />
erstatten und ob diese an einer<br />
Wiederbelebung durch aktive Mitwirkung<br />
interessiert sind.<br />
Schon vor längerer Zeit war die Gebührenrückerstattung<br />
als gutes Kundenbindungssystem<br />
von den Einzelhandelsgeschäften<br />
erkannt und in <strong>Herrenberg</strong><br />
eingeführt worden. Alte Gebührenquittungen<br />
weisen noch heute darauf hin, dass<br />
in <strong>Herrenberg</strong>er Einzelhandelsgeschäften<br />
eine Parkgebührenrückerstattung erfolgte.<br />
Jedoch lagen weder bei der Stadtverwaltung<br />
noch beim Gewerbeverein<br />
aktuelle Informationen darüber vor, in<br />
welchen Geschäften Kunden und Gäste<br />
7<br />
11.12.<br />
Service für Kunden soll ausgebaut werden<br />
Parkgebührenerstattung durch<br />
<strong>Herrenberg</strong>er Geschäfte<br />
noch einen Teil entrichteter Parkgebühren<br />
zurück erstattet bekommen. Eine Umfrage<br />
sollte Klarheit bringen.<br />
24 Einzelhandelsgeschäfte, darunter ein<br />
Autohaus und zwei Gaststätten, beteiligten<br />
sich an der Umfrage. „Diese Resonanz<br />
war erfreulich“, so Wirtschaftsförderer<br />
Karl Sammet. 19 der Geschäfte werden<br />
künftig Parkgebühren bzw. einen Teil davon<br />
erstatten. „Die mit 19 erwähnte Zahl der<br />
Betriebe ist in Wirklichkeit höher, weil die<br />
Geschäfte im Nufringer Tor in dieser<br />
Darstellung nur als ein Betrieb geführt<br />
werden“, so Sammet. Weitere Geschäfte<br />
haben ein grundsätzliches Interesse an<br />
einer solchen Regelung bekundet.<br />
Interessant ist, dass 14 Geschäfte eine<br />
Parkgebührenerstattung vornahmen und<br />
dies bei vielen Kunden so kaum bewusst<br />
war. Vier Geschäfte haben die Abfrage<br />
zum Anlass genommen, nunmehr auch<br />
die in der Abfrage vorgeschlagene einheitliche<br />
Erstattung von 0,<strong>50</strong> Euro ab<br />
einem Umsatz von 5,00 Euro zu gewähren.<br />
Zwei Betriebe von denen, die bisher schon<br />
dabei waren, werden nunmehr auch die<br />
Gebührenerstattung auf dieser Basis<br />
durchführen.<br />
Die mitwirkenden Firmen waren damit<br />
einverstanden, mit ihrer Parkgebührenerstattungsregelung<br />
auch in die Internetplattform<br />
der Stadt <strong>Herrenberg</strong> aufgenommen<br />
zu werden. Die Betriebe sind<br />
auf www.herrenberg.de unter der Rubrik<br />
Einkaufen > Parkgebührenerstattung<br />
aufgelistet. Geschäfte, die den vorgeschlagenen<br />
Tarif noch nicht gewählt<br />
haben oder die ein Interesse an einer<br />
zukünftigen Mitwirkung haben, können<br />
jederzeit dies der Wirtschaftsförderung<br />
der Stadt (E-Mail: awrs@herrenberg.de)<br />
mitteilen und werden in die Internetübersicht<br />
aufgenommen.<br />
Illegal abgelagerte Asche führte zu Bränden<br />
Auf die Häckselplätze<br />
gehört nur holziges Material<br />
Mehrfach musste die Feuerwehr in<br />
jüngster Zeit ausrücken, weil sich auf<br />
den Häckselplätzen gelagertes Grüngut<br />
entzündet hatte. Davon betroffen<br />
waren insbesondere die Häckselplätze<br />
in Rutesheim, Weil der Stadt und<br />
Holzgerlingen.<br />
Asche, die dort verbotener Weise abgelagert<br />
worden war, hatte durch ihr Glühen<br />
das Grüngut entflammt, was teure Feuerwehreinsätze<br />
erforderlich machte. Ärgerlich,<br />
weil die Kosten dafür zu Lasten der<br />
Müllgebührenzahler gehen, wenn sich<br />
kein Verursacher ermitteln lässt. Der<br />
Abfallwirtschaftsbetrieb will daher in<br />
Zukunft die Häckselplätze verstärkt<br />
kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen<br />
Anzeige erstatten. Eventuelle Zeugen<br />
illegaler Ablagerungen werden gebeten,<br />
ihre Beobachtungen beim Mülltelefon<br />
des Abfallwirtschaftsbetriebs zu melden:<br />
07031/663-15<strong>50</strong>.<br />
Gleichzeitig appelliert der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
an seine Kundinnen und<br />
Kunden, sich an die Spielregeln zu halten<br />
und auf den Häcksel- und Kompostier-<br />
plätzen nur zugelassenes, holziges Material<br />
abzulagern. Denn angenommen werden<br />
nur verholzte Pflanzenabfälle wie<br />
Baum- und Heckenschnitt, das heißt<br />
Äste und Zweige bis zu einem Durchmesser<br />
von 15 cm.<br />
Nicht abgelagert werden dürfen hingegen<br />
Gras, Laub, Moos, Stroh und Heu sowie<br />
Speisereste. Diese Materialien, die über<br />
die Biomüllabfuhr entsorgt werden können,<br />
stellen bei der Verarbeitung des<br />
Häckselplatzgrünguts Störstoffe dar, die<br />
an den Arbeitsmaschinen erheblichen<br />
Verschleiß verursachen und die Qualität<br />
der zur energetischen Verwertung eingesetzten<br />
Holzhackschnitzel mindern.<br />
Deshalb die Botschaft: Der Häckselplatz<br />
ist kein Entsorgungsort für wilden Müll<br />
oder Sperrmüll und schon gar nicht für<br />
Asche - diese Zuwiderhandlungen sind<br />
keine Kavaliersdelikte und im Sinne<br />
der Umwelt und einer wirtschaftlichen<br />
Betriebsführung der Häckselplätze unbedingt<br />
zu vermeiden, unterstreicht Wolf<br />
Eisenmann, der Erste Werkleiter des<br />
Abfallwirtschaftsbetriebs.