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Bulletin advokacie - Česká advokátní komora

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BA 11-12 inf.a zaj 127-136.qxd 27.11.2006 14:19 StrÆnka 134<br />

inhaltsverzeichnis/zusammenfasung<br />

Schiläufer für Unfälle auf den Skipisten widmet,<br />

macht die Leser mit den Grundregeln und Prinzipien<br />

bekannt, nach denen bei der Beurteilung dieser Fragen<br />

fortgeschritten wird, mit Betonung der Bedeutung<br />

von Regeln, die von der Internationalen Schiföderation<br />

(FIS) herausgegeben wurden. Er kartiert eine sehr<br />

bescheidene Rechtsprechungs- und Doktrinentwicklung<br />

dieses Bereichs in der Tschechischen Republik<br />

und beschäftigt sich mit der Lösung der<br />

angeführten Fragen in der schweizerischen, deutschen,<br />

französischen und englischen Entwicklung,<br />

denn in der Literatur und in der Gerichtspraxis dieser<br />

Länder wird diesen Fragen eine langjährige und ausdrückliche<br />

Aufmerksamkeit gewidmet. Die angeführte<br />

komparative Ansicht kann dann Inspiration und Beitrag<br />

für die tschechische Fachliteratur (bisher praktisch<br />

ganz fehlende) und Gerichtspraxis in diesem Bereich<br />

werden. Die im Artikel enthaltenen Schlussfolgerungen<br />

betonen dann, dass nicht einmal die<br />

Schiläufer der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung<br />

für Unfälle loswerden, zu denen es beim<br />

Skisport kommt.<br />

Miloš Zbránek: Zum Pfandrecht des Spediteurs nach der Bestimmung<br />

des § 628 HGB<br />

Die Ausnutzung des Pfandrechts des Spediteurs in<br />

der Praxis ist problematisch und aus der Sicht der<br />

Person, die es geltend macht, auch riskant, weil vielleicht<br />

nur durch Nichteinhaltung des richtigen formalen<br />

Vorgangs ein eventuelles Schadensersatzrisiko<br />

entsteht, oder auch Risiko der Strafverfolgung.<br />

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag einen konkreten<br />

Fall, wenn ein Spediteur, der dieses Pfandrecht<br />

geltend macht, zum Objekt der Strafverfolgung<br />

wurde.<br />

Vladimír Doležel: Einige Bemerkungen zur Nutzung von Incoterms<br />

(mit Nachdruck auf innerstaatlichen Handelsverkehr)<br />

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Nutzung von<br />

Incoterms, das zurzeit sehr verbreiten sowohl im internationalen,<br />

als auch innerstaatlichen Handelsverkehr<br />

ist. Der Autor polemisiert mit der jeweiligen Praxis<br />

der Nutzung von Incoterms -Klauseln im innerstaatlichen<br />

Handelsverkehr, denn nach seiner Ansicht<br />

die Nutzung von Incoterms im innerstaatlichen Handelsverkehr<br />

nicht geeignet ist. Der Grund dafür sind<br />

eine Nichteffizienz und mögliche Schwierigkeiten, die<br />

Incoterms den Parteien bringen könnte. Der Artikel<br />

macht außerdem auf die oft in der Praxis vorkommenden<br />

Unsitten aufmerksam, die mit der Nutzung<br />

von Incoterms- Klauseln verbunden sind.<br />

Alice Bártková, Martin Laipold: Zur Vertragsbegrenzung des<br />

Schadenersatzes in Beziehungen aus dem Transportsvertrag<br />

nach dem Handelsgesetzbuch<br />

Der Artikel beschäftigt sich mit der Problematik der<br />

zulässigen Formen und des Umfangs der Begrenzung<br />

von Schadenersatz, der durch Spediteur im Handelsrecht<br />

verursacht wurde. Er geht grundsätzlich von der<br />

Zulässigkeit solcher Begrenzung aus, mit Ausnahme<br />

der Fälle, die im § 622, Abs. 4 HGB bestimmt werden.<br />

Die Autoren beschreiben in ihrer Argumentation<br />

näher die Gründe der Zulässigkeit der gegebenen Begrenzung,<br />

die sich aus der Auslegung des § 622,<br />

Abs. 4 HGB unter der Berücksichtigung des § 629<br />

und § 624 HGB ergeben und die Gründe, die aus der<br />

international-rechtlichen Auslegung der Transportverträge<br />

folgen.<br />

Patrik Frk: Übereinstimmung (Widerspruch) mit dem Kaufvertrag<br />

nach § 616 BGB<br />

Der Artikel reagiert auf die Einführung des Instituts<br />

der Übereinstimmung, bzw. des Widerspruchs mit<br />

dem Kaufvertrag, das in die tschechische Rechtsordnung<br />

durch das Gesetz Nr. 136/2002 GBl. imple-<br />

mentiert wurde, das mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2003<br />

das Gesetz Nr. 40/1964, BGB, in der Fassung späterer<br />

Vorschriften novelliert hat. Der Einführungsteil<br />

wird besonders auf die Spezifikation der legalen Begriffsdefinition<br />

„Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag“<br />

gerichtet, der nachfolgende Text wird dann der<br />

Tatbestandsanalyse des Widerspruchs mit dem Kaufvertrag<br />

gewidmet. Mit Rücksicht darauf, dass der<br />

Verbraucherschutz zum Sinn und Zweck der Einführung<br />

des Instituts der Übereinstimmung mit dem<br />

Kaufvertrag wird, bildet die Schlusspassage ein Text,<br />

der besonders in der Beschreibung der Berechtigung<br />

des Verbrauchers in den Fällen besteht, wenn der Widerspruch<br />

mit dem Kaufvertrag entstanden ist.<br />

Jan Tuláček: Kopieren der literarischen Autorenwerke für Eigenbedarf<br />

Der Autor beschäftigt sich mit einer der in der Praxis<br />

beträchtlich verbreiteten Weisen der freien Ausnutzung<br />

des Autorenwerks, konkret des literarischen<br />

Werks. Es handelt sich um Vervielfältigung auf Papier<br />

oder eine ähnliche Grundlage, also um Kopieren. Er<br />

geht von der novellierten Fassung des durch Gesetz<br />

Nr. 216/2006 GBl. durchgeführten Urheberrechtsgesetzes<br />

aus. Er stellt fest, dass der Begriff „Privatbedarf“<br />

durch keine genügend rechtliche Theorie oder<br />

Praxis bei der Vervielfältigung solches Werkes sowie<br />

der neu eingeführte Begriff „eigener Innenbedarf der<br />

juristischen Person oder der unternehmenden natürlichen<br />

Person“ definiert wird, was in der Praxis zu der<br />

Beschädigung der Urhebervermögensrechte führen<br />

kann. In diesem Zusammenhang bietet er eine bestimmte<br />

Variante der Auslegung dieser Institute und<br />

die Möglichkeit der Sanktionsanwendung für eventuelle<br />

Verletzung der Urheberrechte an.<br />

Renáta Zbranková: Wie der Möglichkeit der „Rechtsaufhebung“<br />

des Eigentumsrechts infolge des Rücktritts des vorigen Übertragenden<br />

von dem Immobilienübertragungsvertrag zu trotzen?<br />

Im Kontext der Diskussion, die aktuell betreffs<br />

Schlussfolgerungen der Stellungnahme des bürgerlichrechtlichen<br />

Kollegiums und des Handelskollegiums<br />

des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik<br />

vom 19. 4. 2006 Aktenzeichen Cpjn 201/2005 zur<br />

Auslegung der Bestimmung des § 48 Abs. 2 HGB verläuft,<br />

bedenkt die Autorin die Möglichkeit, die eben<br />

durch § 48 Abs. 2 BGB gegeben wird, konkret die<br />

Möglichkeit, die Wirksamkeit des Rücktritts von dem<br />

Immobilienübertragungsvertrag unterschiedlich von<br />

dem Gesetz (ex nunc statt ex tunc) zu vereinbaren sowie<br />

die Auswirkungen solcher Vereinbarung für nachfolgenden<br />

Übertragungen der gegenständlichen Liegenschaft.<br />

Die Vereinbarung in dem ursprünglichen<br />

Übertragungsvertrag über die Auswirkungen des Rücktritts<br />

ex nunc sollte nach der Meinung der Autorin<br />

den künftigen Erwerber solcher Liegenschaft davor<br />

schützen, wenn er in gutem Glauben ist, damit er infolge<br />

des Rücktritts des ursprünglichen Übertragenden<br />

von dem ursprünglichen Vertrag nicht aufhört, deren<br />

Eigentümer zu sein..<br />

Andrea Jíšová: Antrag des Generalstaatsanwalts auf die Anfechtung<br />

der Vaterschaft in der Praxis (zur Diskussion)<br />

Die Autorin kritisiert die Praxis der Generalstaatsanwaltschaft<br />

bezüglich der Anträge auf die Anfechtung<br />

der Vaterschaft, die oft den Begriff „Interesse des Kindes“<br />

rein ökonomisch auslegt. Sie schlägt eine legislative<br />

Änderung der Regelung von Verlauf der subsidiären<br />

Ausschlussfrist derart vor, dass sie subjektiv<br />

erst von dem Moment zu laufen beginnt, wenn der<br />

Matrikenvater nachweislich den Grund zum Bedenken<br />

an seiner Vaterschaft zu haben begann. Ihrer Meinung<br />

nach ist es auch nötig zu erwägen, ob der Anspruch,<br />

den Antrag auf die Anfechtung der Vaterschaft zu stellen,<br />

auch selbst dem Kind anerkannt werden sollte.<br />

134<br />

BULLETIN ADVOKACIE 11-12/2006<br />

Hana Sayehová: Zum Artikel Dr. jur. Luboš Chalupa „Reduktion<br />

des Gesamteigentums der Ehegatten“ (Diskussion)<br />

Der Artikel ist eine Reaktion auf die Ansicht von<br />

Dr. jur. Luboš Chalupa, die im <strong>Bulletin</strong> der Anwaltschaft<br />

Nr. 7-8/2006 veröffentlicht wurde, dass die Reduktion<br />

des Gesamteigentums der Ehegatten auch die<br />

Mitgliedsanteile der Ehegatten in einer Wohnungsbaugenossenschaft<br />

betreffen kann. Also, dass das<br />

Erlöschen der gemeinsamen Mitgliedschaft durch<br />

Ehegatten frei zu vereinbaren und eine individuelle<br />

Mitgliedschaft eines der Ehegatten in der Wohnungsbaugenossenschaft<br />

zu gründen ist, bzw. dass es<br />

möglich ist, durch Vereinbarung der Ehegatten mittels<br />

Erweiterung des Gesamteigentums der Ehegatten im<br />

Sinne des § 143a Abs. 1 BGB ihre gemeinsame Mitgliedschaft<br />

in der Wohnungsbaugenossenschaft zu<br />

gründen. Die Autorin stimmt mit der publizierten Ansicht<br />

Dr. jur. Chalupa nicht überein und ist bemüht, auf<br />

Besonderheiten des Wohnungsbaugenossenschaftswesens<br />

hinzuweisen.<br />

Tomáš Chramosta: Zwangsvollstreckungskostenersatz beim Tod<br />

des Verpflichteten im Lichte des Beschlusses des Verfassungsgerichts<br />

II. ÚS 372/04<br />

Der Autor polemisiert in seinem Beitrag mit dem Beschluss<br />

des Verfassungsgerichts II. ÚS 372/04. Dieses<br />

hat eindeutig die kogente Norm des § 3 der Verordnung<br />

Nr. 330/2001 GBl., und in diesem Zusammenhang<br />

auch die Notwendigkeit festgestellt, den<br />

Berechtigten zur Bezahlung der Zwangsvollstreckungskosten<br />

zu verpflichten, die auch eine minimale<br />

Vergütung in Höhe von 3000 CZK einschließen, ohne<br />

Rücksicht auf die Prozessverschuldung, d. h. beim<br />

Tod des Verpflichteten im Verlauf der Zwangsvollstreckung.<br />

Im Artikel werden Argumente gegen diesen<br />

Beschluss angeführt und es wird auch die Lösung von<br />

ähnlichen Fällen vorgeschlagen.<br />

Jan Roth: Zum Rechtscharakter der Mitgliedschaft in der politischen<br />

Partei<br />

Der Autor beschäftigt sich in der Einleitung mit einigen<br />

Fragen, die mit der Registration der politischen<br />

Partei und deren Satzungen verbunden sind, und weiter<br />

mit dem Rechtscharakter der Mitgliedschaft in<br />

den politischen Parteien, deren Entstehung und mit<br />

einigen Fragen und Weisen deren Erlöschen. Zum<br />

Schluss berührt er fragliche Fragen der Möglichkeit<br />

oder Unmöglichkeit, die Mitgliedschaftsgültigkeit in<br />

der politischen Partei von Anfang an für nichtig zu<br />

erklären.<br />

Luděk Lisse: Einige Anmerkungen zur Bestimmung des § 3 des<br />

Gesetzes Nr. 85/1996 GBl., über die Rechtsanwaltschaft, und<br />

zu einigen zusammenhängenden Bestimmungen<br />

Der Artikel ist eine gewisse Einleitung in die Problematik<br />

der Grenzen von Ausübung der Rechtsanwaltschaft<br />

im Bezug auf den Grundsatz der Bindung an die<br />

Hinweise vom Klienten, die eine der Grenzwerte für<br />

ordentliche Ausübung der Rechtsanwaltschaft bildet,<br />

und im Bezug auf den Grundsatz der Bindung des<br />

Rechtsanwalts durch das Gesetz. Von der Überschreitung<br />

der oder jener Grenze entstehen dann die Verantwortungsbeziehungen,<br />

die in der allgemeinen Ebene<br />

behandelt wurden. Als mögliches Kriterium der Beurteilung<br />

von Exzessen aus diesen Grenzen scheint<br />

ein Maßstab zu sein, inwieweit eine unrichtige oder<br />

zweckbedingte juristische Anschauung des Rechtsanwalts<br />

offensichtlich der juristischen Anschauung<br />

opinia iuris doctorum, die zur entscheidenden Zeit<br />

überwiegt, der Entscheidungstätigkeit der oberen Gerichte<br />

und dem Vorgang mit fachlicher Sorgfalt nicht<br />

entspricht.

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