Bulletin advokacie - Česká advokátní komora
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BA 11-12 inf.a zaj 127-136.qxd 27.11.2006 14:19 StrÆnka 134<br />
inhaltsverzeichnis/zusammenfasung<br />
Schiläufer für Unfälle auf den Skipisten widmet,<br />
macht die Leser mit den Grundregeln und Prinzipien<br />
bekannt, nach denen bei der Beurteilung dieser Fragen<br />
fortgeschritten wird, mit Betonung der Bedeutung<br />
von Regeln, die von der Internationalen Schiföderation<br />
(FIS) herausgegeben wurden. Er kartiert eine sehr<br />
bescheidene Rechtsprechungs- und Doktrinentwicklung<br />
dieses Bereichs in der Tschechischen Republik<br />
und beschäftigt sich mit der Lösung der<br />
angeführten Fragen in der schweizerischen, deutschen,<br />
französischen und englischen Entwicklung,<br />
denn in der Literatur und in der Gerichtspraxis dieser<br />
Länder wird diesen Fragen eine langjährige und ausdrückliche<br />
Aufmerksamkeit gewidmet. Die angeführte<br />
komparative Ansicht kann dann Inspiration und Beitrag<br />
für die tschechische Fachliteratur (bisher praktisch<br />
ganz fehlende) und Gerichtspraxis in diesem Bereich<br />
werden. Die im Artikel enthaltenen Schlussfolgerungen<br />
betonen dann, dass nicht einmal die<br />
Schiläufer der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung<br />
für Unfälle loswerden, zu denen es beim<br />
Skisport kommt.<br />
Miloš Zbránek: Zum Pfandrecht des Spediteurs nach der Bestimmung<br />
des § 628 HGB<br />
Die Ausnutzung des Pfandrechts des Spediteurs in<br />
der Praxis ist problematisch und aus der Sicht der<br />
Person, die es geltend macht, auch riskant, weil vielleicht<br />
nur durch Nichteinhaltung des richtigen formalen<br />
Vorgangs ein eventuelles Schadensersatzrisiko<br />
entsteht, oder auch Risiko der Strafverfolgung.<br />
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag einen konkreten<br />
Fall, wenn ein Spediteur, der dieses Pfandrecht<br />
geltend macht, zum Objekt der Strafverfolgung<br />
wurde.<br />
Vladimír Doležel: Einige Bemerkungen zur Nutzung von Incoterms<br />
(mit Nachdruck auf innerstaatlichen Handelsverkehr)<br />
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Nutzung von<br />
Incoterms, das zurzeit sehr verbreiten sowohl im internationalen,<br />
als auch innerstaatlichen Handelsverkehr<br />
ist. Der Autor polemisiert mit der jeweiligen Praxis<br />
der Nutzung von Incoterms -Klauseln im innerstaatlichen<br />
Handelsverkehr, denn nach seiner Ansicht<br />
die Nutzung von Incoterms im innerstaatlichen Handelsverkehr<br />
nicht geeignet ist. Der Grund dafür sind<br />
eine Nichteffizienz und mögliche Schwierigkeiten, die<br />
Incoterms den Parteien bringen könnte. Der Artikel<br />
macht außerdem auf die oft in der Praxis vorkommenden<br />
Unsitten aufmerksam, die mit der Nutzung<br />
von Incoterms- Klauseln verbunden sind.<br />
Alice Bártková, Martin Laipold: Zur Vertragsbegrenzung des<br />
Schadenersatzes in Beziehungen aus dem Transportsvertrag<br />
nach dem Handelsgesetzbuch<br />
Der Artikel beschäftigt sich mit der Problematik der<br />
zulässigen Formen und des Umfangs der Begrenzung<br />
von Schadenersatz, der durch Spediteur im Handelsrecht<br />
verursacht wurde. Er geht grundsätzlich von der<br />
Zulässigkeit solcher Begrenzung aus, mit Ausnahme<br />
der Fälle, die im § 622, Abs. 4 HGB bestimmt werden.<br />
Die Autoren beschreiben in ihrer Argumentation<br />
näher die Gründe der Zulässigkeit der gegebenen Begrenzung,<br />
die sich aus der Auslegung des § 622,<br />
Abs. 4 HGB unter der Berücksichtigung des § 629<br />
und § 624 HGB ergeben und die Gründe, die aus der<br />
international-rechtlichen Auslegung der Transportverträge<br />
folgen.<br />
Patrik Frk: Übereinstimmung (Widerspruch) mit dem Kaufvertrag<br />
nach § 616 BGB<br />
Der Artikel reagiert auf die Einführung des Instituts<br />
der Übereinstimmung, bzw. des Widerspruchs mit<br />
dem Kaufvertrag, das in die tschechische Rechtsordnung<br />
durch das Gesetz Nr. 136/2002 GBl. imple-<br />
mentiert wurde, das mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2003<br />
das Gesetz Nr. 40/1964, BGB, in der Fassung späterer<br />
Vorschriften novelliert hat. Der Einführungsteil<br />
wird besonders auf die Spezifikation der legalen Begriffsdefinition<br />
„Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag“<br />
gerichtet, der nachfolgende Text wird dann der<br />
Tatbestandsanalyse des Widerspruchs mit dem Kaufvertrag<br />
gewidmet. Mit Rücksicht darauf, dass der<br />
Verbraucherschutz zum Sinn und Zweck der Einführung<br />
des Instituts der Übereinstimmung mit dem<br />
Kaufvertrag wird, bildet die Schlusspassage ein Text,<br />
der besonders in der Beschreibung der Berechtigung<br />
des Verbrauchers in den Fällen besteht, wenn der Widerspruch<br />
mit dem Kaufvertrag entstanden ist.<br />
Jan Tuláček: Kopieren der literarischen Autorenwerke für Eigenbedarf<br />
Der Autor beschäftigt sich mit einer der in der Praxis<br />
beträchtlich verbreiteten Weisen der freien Ausnutzung<br />
des Autorenwerks, konkret des literarischen<br />
Werks. Es handelt sich um Vervielfältigung auf Papier<br />
oder eine ähnliche Grundlage, also um Kopieren. Er<br />
geht von der novellierten Fassung des durch Gesetz<br />
Nr. 216/2006 GBl. durchgeführten Urheberrechtsgesetzes<br />
aus. Er stellt fest, dass der Begriff „Privatbedarf“<br />
durch keine genügend rechtliche Theorie oder<br />
Praxis bei der Vervielfältigung solches Werkes sowie<br />
der neu eingeführte Begriff „eigener Innenbedarf der<br />
juristischen Person oder der unternehmenden natürlichen<br />
Person“ definiert wird, was in der Praxis zu der<br />
Beschädigung der Urhebervermögensrechte führen<br />
kann. In diesem Zusammenhang bietet er eine bestimmte<br />
Variante der Auslegung dieser Institute und<br />
die Möglichkeit der Sanktionsanwendung für eventuelle<br />
Verletzung der Urheberrechte an.<br />
Renáta Zbranková: Wie der Möglichkeit der „Rechtsaufhebung“<br />
des Eigentumsrechts infolge des Rücktritts des vorigen Übertragenden<br />
von dem Immobilienübertragungsvertrag zu trotzen?<br />
Im Kontext der Diskussion, die aktuell betreffs<br />
Schlussfolgerungen der Stellungnahme des bürgerlichrechtlichen<br />
Kollegiums und des Handelskollegiums<br />
des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik<br />
vom 19. 4. 2006 Aktenzeichen Cpjn 201/2005 zur<br />
Auslegung der Bestimmung des § 48 Abs. 2 HGB verläuft,<br />
bedenkt die Autorin die Möglichkeit, die eben<br />
durch § 48 Abs. 2 BGB gegeben wird, konkret die<br />
Möglichkeit, die Wirksamkeit des Rücktritts von dem<br />
Immobilienübertragungsvertrag unterschiedlich von<br />
dem Gesetz (ex nunc statt ex tunc) zu vereinbaren sowie<br />
die Auswirkungen solcher Vereinbarung für nachfolgenden<br />
Übertragungen der gegenständlichen Liegenschaft.<br />
Die Vereinbarung in dem ursprünglichen<br />
Übertragungsvertrag über die Auswirkungen des Rücktritts<br />
ex nunc sollte nach der Meinung der Autorin<br />
den künftigen Erwerber solcher Liegenschaft davor<br />
schützen, wenn er in gutem Glauben ist, damit er infolge<br />
des Rücktritts des ursprünglichen Übertragenden<br />
von dem ursprünglichen Vertrag nicht aufhört, deren<br />
Eigentümer zu sein..<br />
Andrea Jíšová: Antrag des Generalstaatsanwalts auf die Anfechtung<br />
der Vaterschaft in der Praxis (zur Diskussion)<br />
Die Autorin kritisiert die Praxis der Generalstaatsanwaltschaft<br />
bezüglich der Anträge auf die Anfechtung<br />
der Vaterschaft, die oft den Begriff „Interesse des Kindes“<br />
rein ökonomisch auslegt. Sie schlägt eine legislative<br />
Änderung der Regelung von Verlauf der subsidiären<br />
Ausschlussfrist derart vor, dass sie subjektiv<br />
erst von dem Moment zu laufen beginnt, wenn der<br />
Matrikenvater nachweislich den Grund zum Bedenken<br />
an seiner Vaterschaft zu haben begann. Ihrer Meinung<br />
nach ist es auch nötig zu erwägen, ob der Anspruch,<br />
den Antrag auf die Anfechtung der Vaterschaft zu stellen,<br />
auch selbst dem Kind anerkannt werden sollte.<br />
134<br />
BULLETIN ADVOKACIE 11-12/2006<br />
Hana Sayehová: Zum Artikel Dr. jur. Luboš Chalupa „Reduktion<br />
des Gesamteigentums der Ehegatten“ (Diskussion)<br />
Der Artikel ist eine Reaktion auf die Ansicht von<br />
Dr. jur. Luboš Chalupa, die im <strong>Bulletin</strong> der Anwaltschaft<br />
Nr. 7-8/2006 veröffentlicht wurde, dass die Reduktion<br />
des Gesamteigentums der Ehegatten auch die<br />
Mitgliedsanteile der Ehegatten in einer Wohnungsbaugenossenschaft<br />
betreffen kann. Also, dass das<br />
Erlöschen der gemeinsamen Mitgliedschaft durch<br />
Ehegatten frei zu vereinbaren und eine individuelle<br />
Mitgliedschaft eines der Ehegatten in der Wohnungsbaugenossenschaft<br />
zu gründen ist, bzw. dass es<br />
möglich ist, durch Vereinbarung der Ehegatten mittels<br />
Erweiterung des Gesamteigentums der Ehegatten im<br />
Sinne des § 143a Abs. 1 BGB ihre gemeinsame Mitgliedschaft<br />
in der Wohnungsbaugenossenschaft zu<br />
gründen. Die Autorin stimmt mit der publizierten Ansicht<br />
Dr. jur. Chalupa nicht überein und ist bemüht, auf<br />
Besonderheiten des Wohnungsbaugenossenschaftswesens<br />
hinzuweisen.<br />
Tomáš Chramosta: Zwangsvollstreckungskostenersatz beim Tod<br />
des Verpflichteten im Lichte des Beschlusses des Verfassungsgerichts<br />
II. ÚS 372/04<br />
Der Autor polemisiert in seinem Beitrag mit dem Beschluss<br />
des Verfassungsgerichts II. ÚS 372/04. Dieses<br />
hat eindeutig die kogente Norm des § 3 der Verordnung<br />
Nr. 330/2001 GBl., und in diesem Zusammenhang<br />
auch die Notwendigkeit festgestellt, den<br />
Berechtigten zur Bezahlung der Zwangsvollstreckungskosten<br />
zu verpflichten, die auch eine minimale<br />
Vergütung in Höhe von 3000 CZK einschließen, ohne<br />
Rücksicht auf die Prozessverschuldung, d. h. beim<br />
Tod des Verpflichteten im Verlauf der Zwangsvollstreckung.<br />
Im Artikel werden Argumente gegen diesen<br />
Beschluss angeführt und es wird auch die Lösung von<br />
ähnlichen Fällen vorgeschlagen.<br />
Jan Roth: Zum Rechtscharakter der Mitgliedschaft in der politischen<br />
Partei<br />
Der Autor beschäftigt sich in der Einleitung mit einigen<br />
Fragen, die mit der Registration der politischen<br />
Partei und deren Satzungen verbunden sind, und weiter<br />
mit dem Rechtscharakter der Mitgliedschaft in<br />
den politischen Parteien, deren Entstehung und mit<br />
einigen Fragen und Weisen deren Erlöschen. Zum<br />
Schluss berührt er fragliche Fragen der Möglichkeit<br />
oder Unmöglichkeit, die Mitgliedschaftsgültigkeit in<br />
der politischen Partei von Anfang an für nichtig zu<br />
erklären.<br />
Luděk Lisse: Einige Anmerkungen zur Bestimmung des § 3 des<br />
Gesetzes Nr. 85/1996 GBl., über die Rechtsanwaltschaft, und<br />
zu einigen zusammenhängenden Bestimmungen<br />
Der Artikel ist eine gewisse Einleitung in die Problematik<br />
der Grenzen von Ausübung der Rechtsanwaltschaft<br />
im Bezug auf den Grundsatz der Bindung an die<br />
Hinweise vom Klienten, die eine der Grenzwerte für<br />
ordentliche Ausübung der Rechtsanwaltschaft bildet,<br />
und im Bezug auf den Grundsatz der Bindung des<br />
Rechtsanwalts durch das Gesetz. Von der Überschreitung<br />
der oder jener Grenze entstehen dann die Verantwortungsbeziehungen,<br />
die in der allgemeinen Ebene<br />
behandelt wurden. Als mögliches Kriterium der Beurteilung<br />
von Exzessen aus diesen Grenzen scheint<br />
ein Maßstab zu sein, inwieweit eine unrichtige oder<br />
zweckbedingte juristische Anschauung des Rechtsanwalts<br />
offensichtlich der juristischen Anschauung<br />
opinia iuris doctorum, die zur entscheidenden Zeit<br />
überwiegt, der Entscheidungstätigkeit der oberen Gerichte<br />
und dem Vorgang mit fachlicher Sorgfalt nicht<br />
entspricht.