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Deutscher Bundestag Zweiter Zwischenbericht - CDU Deutschlands

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/7546<br />

lichen Interesse in jedem Konfliktfall Vorrang eingeräumt.<br />

Die Richtlinien wurden besonders vor dem Hintergrund<br />

des experimentellen Einsatzes von fetalem Gewebe<br />

oder fetaler Zellen in der Transplantationsmedizin<br />

erstellt. Die Richtlinien nehmen keinen direkten Bezug<br />

auf die Verwendung von primordialen Keimzellen (EG-<br />

Zellen) zur Stammzellgewinnung, sind aber auch für<br />

diese relevant, da für die Herstellung primordialer Keimzellen<br />

auf embryonales oder fetales Gewebe zurückgegriffen<br />

werden muss.<br />

2. Allgemeine ethische und rechtliche Probleme<br />

der Stammzellforschung<br />

Ethische Fragen um die Forschung an Embryonen waren in<br />

der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion<br />

in Wissenschaft und Politik, aber auch in der Öffentlichkeit.<br />

Auf politischer Ebene befasste man sich bereits<br />

in mehreren Gremien intensiv mit dieser Thematik, so in der<br />

Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“,<br />

deren Abschlussbericht 1987 veröffentlicht<br />

wurde154 , oder in der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministers<br />

für Forschung und Technologie und des Bundesministers<br />

für Justiz „In-vitro-Fertilisation, Genomanalyse<br />

und Gentherapie“, der sog. Benda-Kommission. 155<br />

Die <strong>Bundestag</strong>sdebatten über das Embryonenschutzgesetz<br />

und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs berührten<br />

unmittelbar bzw. mittelbar dieses Feld. Der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />

befasste sich in dieser Legislaturperiode bereits in<br />

mehreren Sitzungen dezidiert mit dieser Problematik. 156 Besondere<br />

Aufmerksamkeit erlangte die Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

mit der Veröffentlichung ihres Positionspapiers<br />

zur Stammzellforschung. 157<br />

Auf europäischer Ebene äußerte sich in jüngster Vergangenheit<br />

die European Group on Ethics in Science and New<br />

Technologies to the European Commission. 158 Ferner wurde<br />

vom Europäischen Parlament eine Entschließung zum<br />

Thema Klonen von Menschen angenommen. 159 Zudem arbeitet<br />

der „Nichtständige Ausschuss für Humangenetik und<br />

andere neue Technologien in der modernen Medizin“ beim<br />

Europäischen Parlament, der im November 2001 einen<br />

Endbericht vorlegen wird. Auch die European Science<br />

Foundation publizierte ein Standpunktpapier zur Stammzellforschung.<br />

160<br />

154 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> 1987.<br />

155 Bundesministerium für Forschung und Technologie und Bundesministerium<br />

für Justiz 1985.<br />

156 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>, Plenarprotokoll 14/172; <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>,<br />

Plenarprotokoll 14/182. Vgl. auch: Antwort der Bundesregierung auf<br />

die Große Anfrage der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Ulrike Flach,<br />

Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F. D. P.:<br />

Zur Notwendigkeit einer breiten öffentlichen Debatte zum „Therapeutischen<br />

Klonen“, <strong>Bundestag</strong>sdrucksache14/6229.<br />

157 Deutsche Forschungsgemeinschaft 2001.<br />

158 European Group 2000.<br />

159 So 1993 zum Klonen menschlicher Embryonen, 2000 zum Klonen<br />

von Menschen.<br />

160 European Science Foundation 2001.<br />

Auch in anderen Staaten gab und gibt es zahlreiche Institutionen,<br />

die sich explizit mit dieser Thematik befassen.<br />

Größere Aufmerksamkeit erhielten beispielsweise die Veröffentlichungen<br />

des britischen Committee of Inquiry into<br />

Human Fertilisation and Embryology, des sog. Warnock<br />

Committees 161 sowie der amerikanischen National Bioethics<br />

Advisory Commission 162 und der NIH 163 .<br />

2.1 Schutzwürdigkeit des Embryos<br />

Bevor über den verfassungsrechtlichen Status des Embryos<br />

in vitro zu sprechen ist, soll zunächst die ethische<br />

Bewertung dieser Problematik geschildert werden.<br />

2.1.1 Zur ethischen Beurteilung<br />

Zur ethischen Bewertung einer neuen Forschungstechnologie,<br />

wie sie sich zurzeit im Bereich der Forschung an<br />

humanen Stammzellen entwickelt, empfiehlt es sich, einem<br />

nach Zielen und Mitteln differenzierenden Beurteilungsverfahren<br />

zu folgen und zunächst nach der Legitimität<br />

der Ziele zu fragen, denen die ins Auge gefasste<br />

Forschung bzw. die durch sie ermöglichte Technologie<br />

dienen soll. Da auch hochrangige Ziele nicht jedes Mittel<br />

zu rechtfertigen vermögen, ist darüber hinaus nach der<br />

Vertretbarkeit der eingesetzten Mittel zu fragen, und zwar<br />

einschließlich der nicht intendierten Nebenwirkungen<br />

bzw. langfristigen Folgen. Dabei sind die gesellschaftlichen<br />

Bedingungen in Betracht zu ziehen, in deren Kontext<br />

die angestrebten Ziele stehen, wie auch die gesellschaftlichen<br />

Folgen zu prüfen, zu denen die Wahl der jeweiligen<br />

Zweck-Mittel-Zusammenhänge führen können.<br />

2.1.2 Die Ziele der Forschung an humanen<br />

Stammzellen<br />

Nach einer Phase der Forschung, die sich auf gewebespezifische<br />

(adulte) menschliche Stammzellen und gewebespezifische<br />

wie embryonale Stammzellen tierischen Ursprungs<br />

bezog, nahm die Stammzellforschung mit der im<br />

November 1998 erstmals erfolgten Identifizierung und Gewinnung<br />

pluripotenter menschlicher Stammzellen aus sog.<br />

„überzähligen“ Embryonen (ES-Zellen) 164 und aus primordialen<br />

Keimzellen abgetriebener Embryonen oder Feten<br />

(EG-Zellen) intensivere Formen an, und zwar sowohl in<br />

Bezug auf gewebespezifische adulte als auch auf embryonale<br />

Stammzellen, wobei im letzteren Bereich – dem Entwicklungsstand<br />

der Forschung entsprechend – bislang die<br />

tierexperimentelle Forschung im Vordergrund steht.<br />

Hinsichtlich der Ziele ist zu unterscheiden zwischen den<br />

Zielen, um derentwillen die derzeitige Forschung zumeist<br />

betrieben wird, und den Zielen, zu denen ihre Resultate<br />

über den intendierten Anwendungsbereich hinaus verwendet<br />

werden können.<br />

161 Committee of Inquiry into Human Fertilisation and Embryology<br />

1984.<br />

162 National Bioethics Advisory Commission 1999.<br />

163 National Institutes of Health 2001a.<br />

164 Vgl. Fußnote 145.

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