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Deutscher Bundestag Zweiter Zwischenbericht - CDU Deutschlands

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Drucksache 14/7546 – 74 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode<br />

7.3 Anmerkungen<br />

In Großbritannien begann mit der Geburt des ersten Retortenbabys im Jahr 1978 die Technologie der Reproduktionsmedizin.<br />

Mit dem Human Fertilisation and Embryology Act von 1990 und der Ergänzung zum therapeutischen Klonen<br />

im Jahr 2001 wurde eine umfassende gesetzliche Regelung getroffen, die weitgehend auf verfahrensrechtlichen Sicherungen<br />

durch eine Behörde (Human Fertilisation and Embryology Authority, HFEA) beruht, welche in einem Genehmigungsverfahren<br />

fallweise über die Forschungsvorhaben entscheidet und diese kontrolliert. Dies gilt sowohl für den<br />

öffentlichen als auch für den privaten Bereich.<br />

Daneben existiert ein die Regierung in Fragen der Gentechnologie beratendes Organ – die Human Genetics Commission<br />

(HGC). Diese kontrolliert die wissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. So soll das effektive Zusammenspiel<br />

dieser beiden Bereiche kontrolliert und garantiert werden. 10 Daneben gibt es weitere Körperschaften, die<br />

für die Verbreitung von Informationen und Regelungen im Bereich der Gentechnik verantwortlich sind.<br />

8. Norwegen<br />

8.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />

– Norwegen: Act relating to the application of biotechnology in medicine (No. 56 August 5th 1994)<br />

8.2 Übersicht<br />

8.3 Anmerkungen<br />

Das Gesetz sieht eine regelmäßige Evaluation im Turnus von fünf Jahren vor. Eine Novelle liegt der Regierung zur Einbringung<br />

vor.<br />

9. Österreich<br />

9.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />

– Österreich: Fortpflanzungsmedizingesetz (Gesetz über „medizinisch unterstützte Fortpflanzung“) von 1992<br />

9.2 Übersicht<br />

Embryonenforschung (allgemein)<br />

Forschung an<br />

humanen<br />

embryonalen<br />

Stammzellen<br />

(ES-Zellen)<br />

Therapeutisches<br />

Klonen<br />

• verboten • zulässig • verboten<br />

Embryonenforschung (allgemein)<br />

Forschung an<br />

humanen<br />

embryonalen<br />

Stammzellen<br />

(ES-Zellen)<br />

Therapeutisches<br />

Klonen<br />

• verboten • zulässig • verboten<br />

Gewinnung<br />

von Zellmaterial<br />

aus Feten<br />

(EG-Zellen)<br />

Gewinnung<br />

von Zellmaterial<br />

aus Feten<br />

(EG-Zellen)<br />

9.3 Anmerkungen<br />

In Österreich sind Klonierungstechniken im Fortpflanzungsmedizingesetz nicht explizit geregelt. Gleichwohl kann aufgrund<br />

der Regelungen der §§ 1, 3 und 9 des Gesetzes davon ausgegangen werden, dass alle Arten der Klonierung in<br />

Österreich als unzulässig anzusehen sind. Es dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie für eine aussichtsreiche<br />

und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.<br />

10 genauere Informationen unter www.hgc.gov.uk.

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