Deutscher Bundestag Zweiter Zwischenbericht - CDU Deutschlands
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Drucksache 14/7546 – 74 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode<br />
7.3 Anmerkungen<br />
In Großbritannien begann mit der Geburt des ersten Retortenbabys im Jahr 1978 die Technologie der Reproduktionsmedizin.<br />
Mit dem Human Fertilisation and Embryology Act von 1990 und der Ergänzung zum therapeutischen Klonen<br />
im Jahr 2001 wurde eine umfassende gesetzliche Regelung getroffen, die weitgehend auf verfahrensrechtlichen Sicherungen<br />
durch eine Behörde (Human Fertilisation and Embryology Authority, HFEA) beruht, welche in einem Genehmigungsverfahren<br />
fallweise über die Forschungsvorhaben entscheidet und diese kontrolliert. Dies gilt sowohl für den<br />
öffentlichen als auch für den privaten Bereich.<br />
Daneben existiert ein die Regierung in Fragen der Gentechnologie beratendes Organ – die Human Genetics Commission<br />
(HGC). Diese kontrolliert die wissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. So soll das effektive Zusammenspiel<br />
dieser beiden Bereiche kontrolliert und garantiert werden. 10 Daneben gibt es weitere Körperschaften, die<br />
für die Verbreitung von Informationen und Regelungen im Bereich der Gentechnik verantwortlich sind.<br />
8. Norwegen<br />
8.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />
– Norwegen: Act relating to the application of biotechnology in medicine (No. 56 August 5th 1994)<br />
8.2 Übersicht<br />
8.3 Anmerkungen<br />
Das Gesetz sieht eine regelmäßige Evaluation im Turnus von fünf Jahren vor. Eine Novelle liegt der Regierung zur Einbringung<br />
vor.<br />
9. Österreich<br />
9.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />
– Österreich: Fortpflanzungsmedizingesetz (Gesetz über „medizinisch unterstützte Fortpflanzung“) von 1992<br />
9.2 Übersicht<br />
Embryonenforschung (allgemein)<br />
Forschung an<br />
humanen<br />
embryonalen<br />
Stammzellen<br />
(ES-Zellen)<br />
Therapeutisches<br />
Klonen<br />
• verboten • zulässig • verboten<br />
Embryonenforschung (allgemein)<br />
Forschung an<br />
humanen<br />
embryonalen<br />
Stammzellen<br />
(ES-Zellen)<br />
Therapeutisches<br />
Klonen<br />
• verboten • zulässig • verboten<br />
Gewinnung<br />
von Zellmaterial<br />
aus Feten<br />
(EG-Zellen)<br />
Gewinnung<br />
von Zellmaterial<br />
aus Feten<br />
(EG-Zellen)<br />
9.3 Anmerkungen<br />
In Österreich sind Klonierungstechniken im Fortpflanzungsmedizingesetz nicht explizit geregelt. Gleichwohl kann aufgrund<br />
der Regelungen der §§ 1, 3 und 9 des Gesetzes davon ausgegangen werden, dass alle Arten der Klonierung in<br />
Österreich als unzulässig anzusehen sind. Es dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie für eine aussichtsreiche<br />
und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.<br />
10 genauere Informationen unter www.hgc.gov.uk.