Deutscher Bundestag Zweiter Zwischenbericht - CDU Deutschlands
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Drucksache 14/7546 – 72 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode<br />
Die staatliche Regulierung im Bereich Embryonenforschung zerfällt daher auf gesamtstaatlicher Ebene in zwei Bereiche:<br />
den der Forschung anhand kompletter und auch nur teilweiser staatlicher Finanzierung, welcher umfassend reguliert<br />
und kontrolliert ist, und den ausschließlich privat finanzierten. Ethische Schutzstandards finden in erster Linie in<br />
Förderrichtlinien ihren Ausdruck und in der oben genannten Richtlinie des National Institute of Health (NIH) ihre spezifische<br />
Umsetzung. Dabei werden ES-Zellen rechtlich unter Xenotransplantation eingeordnet. 5 Über konkrete Förderanträge<br />
entscheidet ein nach gesetzgeberischer Vorgabe aus Experten und Laien zusammengesetztes Komitee (Human<br />
Pluripotent Stem Cell Review Group). Am 9. August 2001 hat der amerikanische Präsident die staatliche<br />
Finanzierung der Forschung mit solchen embryonalen Stammzelllinien, mit deren Gewinnung bereits vor diesem Zeitpunkt<br />
begonnen worden war, erlaubt. 6<br />
Im privaten Bereich hingegen enthält sich der Staat der Einflussnahme, solange hier nicht gegen höherrangiges oder<br />
allgemeines Recht wie Verfassung oder Bundesgesetz verstoßen wird. Am 31. Juli 2001 hat das Repräsentantenhaus<br />
ein Bundesgesetz verabschiedet, mit dem das Klonen von Embryonen, Feten und Menschen gleich welchen Zweckes<br />
unter Strafe gestellt wird 7 . Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Senat. Wirksame Regelungen für die<br />
ausschließlich privat finanzierte Forschung existieren zudem auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten – Anfang 2001<br />
war dies in 10 Staaten der Fall, in weiteren befanden sich Gesetze in Vorbereitung. So verbietet beispielsweise die bundesstaatliche<br />
Regelung Floridas unter anderem die embryonale Zelllinienzüchtung und Grundlagenforschung an ES-<br />
Zellen. Bemerkenswert ist, dass sich die privaten Forschungsunternehmen bei brisanten Themen, wie zum Beispiel der<br />
Herstellung von ES-Zellen, unter einem gewissen Öffentlichkeitsdruck sehen. Daher haben sie bis auf eine publizierte<br />
Ausnahme 8 bis dato wahrscheinlich die Modalitäten zur Herstellung von ES-Zellen eingehalten, die mit den staatlichen<br />
Förderbestimmungen festgelegt worden waren.<br />
6. Frankreich<br />
6.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />
– Gesetz Nr.94-654, 29.6.1994 (« loi bioéthique »)<br />
– ergänzt durch Erlass Nr.97-613, 27. Mai 1997<br />
6.2 Übersicht<br />
Embryonenforschung (allgemein)<br />
• Fremdnützige Forschung an Embryonen ist<br />
grundsätzlich verboten<br />
• erlaubt ist sie im Ausnahmefall nach<br />
Genehmigung und unter vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der genetischen Eltern nur,<br />
1. wenn sie innerhalb der ersten sieben<br />
Entwicklungstage stattfindet UND<br />
2. wenn sie zum unmittelbaren Vorteil des<br />
Embryos ist<br />
oder<br />
3. wenn sie zur Verbesserung von Verfahren der<br />
med. assistierten Reproduktion führt, indem<br />
der Kenntnisstand der über Physiologie und<br />
Pathologie der menschlichen Fortpflanzung<br />
erweitert wird<br />
• Erzeugung von Forschungsembryonen und die<br />
Forschung an ihnen ist verboten<br />
Forschung an<br />
humanen<br />
embryonalen<br />
Stammzellen<br />
(ES-Zellen)<br />
• Forschung mit<br />
bereits isolierten<br />
ES-Zellen ist<br />
nicht gesetzlich<br />
geregelt<br />
– kein Verbot,<br />
somit zulässig<br />
• Gewinnung von<br />
ES-Zellen<br />
unzulässig<br />
Therapeutisches<br />
Klonen<br />
Gewinnung<br />
von Zellmaterial<br />
aus Feten<br />
(EG-Zellen)<br />
• unzulässig • zulässig<br />
5 „Transplanting into human stem cell preparations derived from founder cells that have been in direct, intimate contact with nonhuman animal<br />
cells constitutes xenotransplantation – the use of organs, tissues and cells derived from animals to treat human disease.“ (National Institutes of<br />
Health 2001, S. 204).<br />
6 Bush 2001.<br />
7 Richwine 2001.<br />
8 Erstmals wurde im Juli 2001 über die gezielte Erzeugung eines Embryos zum Zweck der Gewinnung einer Stammzelllinie berichtet (Lanzendorf 2001).