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Deutscher Bundestag Zweiter Zwischenbericht - CDU Deutschlands

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Drucksache 14/7546 – 72 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode<br />

Die staatliche Regulierung im Bereich Embryonenforschung zerfällt daher auf gesamtstaatlicher Ebene in zwei Bereiche:<br />

den der Forschung anhand kompletter und auch nur teilweiser staatlicher Finanzierung, welcher umfassend reguliert<br />

und kontrolliert ist, und den ausschließlich privat finanzierten. Ethische Schutzstandards finden in erster Linie in<br />

Förderrichtlinien ihren Ausdruck und in der oben genannten Richtlinie des National Institute of Health (NIH) ihre spezifische<br />

Umsetzung. Dabei werden ES-Zellen rechtlich unter Xenotransplantation eingeordnet. 5 Über konkrete Förderanträge<br />

entscheidet ein nach gesetzgeberischer Vorgabe aus Experten und Laien zusammengesetztes Komitee (Human<br />

Pluripotent Stem Cell Review Group). Am 9. August 2001 hat der amerikanische Präsident die staatliche<br />

Finanzierung der Forschung mit solchen embryonalen Stammzelllinien, mit deren Gewinnung bereits vor diesem Zeitpunkt<br />

begonnen worden war, erlaubt. 6<br />

Im privaten Bereich hingegen enthält sich der Staat der Einflussnahme, solange hier nicht gegen höherrangiges oder<br />

allgemeines Recht wie Verfassung oder Bundesgesetz verstoßen wird. Am 31. Juli 2001 hat das Repräsentantenhaus<br />

ein Bundesgesetz verabschiedet, mit dem das Klonen von Embryonen, Feten und Menschen gleich welchen Zweckes<br />

unter Strafe gestellt wird 7 . Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Senat. Wirksame Regelungen für die<br />

ausschließlich privat finanzierte Forschung existieren zudem auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten – Anfang 2001<br />

war dies in 10 Staaten der Fall, in weiteren befanden sich Gesetze in Vorbereitung. So verbietet beispielsweise die bundesstaatliche<br />

Regelung Floridas unter anderem die embryonale Zelllinienzüchtung und Grundlagenforschung an ES-<br />

Zellen. Bemerkenswert ist, dass sich die privaten Forschungsunternehmen bei brisanten Themen, wie zum Beispiel der<br />

Herstellung von ES-Zellen, unter einem gewissen Öffentlichkeitsdruck sehen. Daher haben sie bis auf eine publizierte<br />

Ausnahme 8 bis dato wahrscheinlich die Modalitäten zur Herstellung von ES-Zellen eingehalten, die mit den staatlichen<br />

Förderbestimmungen festgelegt worden waren.<br />

6. Frankreich<br />

6.1 Einschlägige Rechtsquellen<br />

– Gesetz Nr.94-654, 29.6.1994 (« loi bioéthique »)<br />

– ergänzt durch Erlass Nr.97-613, 27. Mai 1997<br />

6.2 Übersicht<br />

Embryonenforschung (allgemein)<br />

• Fremdnützige Forschung an Embryonen ist<br />

grundsätzlich verboten<br />

• erlaubt ist sie im Ausnahmefall nach<br />

Genehmigung und unter vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der genetischen Eltern nur,<br />

1. wenn sie innerhalb der ersten sieben<br />

Entwicklungstage stattfindet UND<br />

2. wenn sie zum unmittelbaren Vorteil des<br />

Embryos ist<br />

oder<br />

3. wenn sie zur Verbesserung von Verfahren der<br />

med. assistierten Reproduktion führt, indem<br />

der Kenntnisstand der über Physiologie und<br />

Pathologie der menschlichen Fortpflanzung<br />

erweitert wird<br />

• Erzeugung von Forschungsembryonen und die<br />

Forschung an ihnen ist verboten<br />

Forschung an<br />

humanen<br />

embryonalen<br />

Stammzellen<br />

(ES-Zellen)<br />

• Forschung mit<br />

bereits isolierten<br />

ES-Zellen ist<br />

nicht gesetzlich<br />

geregelt<br />

– kein Verbot,<br />

somit zulässig<br />

• Gewinnung von<br />

ES-Zellen<br />

unzulässig<br />

Therapeutisches<br />

Klonen<br />

Gewinnung<br />

von Zellmaterial<br />

aus Feten<br />

(EG-Zellen)<br />

• unzulässig • zulässig<br />

5 „Transplanting into human stem cell preparations derived from founder cells that have been in direct, intimate contact with nonhuman animal<br />

cells constitutes xenotransplantation – the use of organs, tissues and cells derived from animals to treat human disease.“ (National Institutes of<br />

Health 2001, S. 204).<br />

6 Bush 2001.<br />

7 Richwine 2001.<br />

8 Erstmals wurde im Juli 2001 über die gezielte Erzeugung eines Embryos zum Zweck der Gewinnung einer Stammzelllinie berichtet (Lanzendorf 2001).

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