Kostenverzeichnis des LfULG [Download,*.pdf, 1,11 MB
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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />
Gegenständen, bei vom Verwahrten<br />
verursachter Verschmutzung sind die<br />
tatsächlichen Kosten als Auslagen zu<br />
erheben.<br />
Bei ärztlicher Untersuchung auf die<br />
Gewahrsamsfähigkeit ist der Aufwand<br />
als Auslage zu erheben.<br />
3. Transport von Sachen mit<br />
Polizeifahrzeug nach § 3 Abs. 1 in<br />
Verbindung mit § 1 Abs. 1 SächsPolG<br />
4. Abtransport von Fahrzeugen durch<br />
Dritte nach § 3 Abs. 1 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 1 SächsPolG<br />
Zusätzlich sind die tatsächlichen<br />
Kosten <strong>des</strong> Dritten als Auslagen zu<br />
erheben.<br />
5. Verwahrung sichergestellter oder<br />
beschlagnahmter Fahrzeuge oder<br />
anderer Sachen nach § 29 Abs. 1 Satz 1<br />
oder 2 SächsPolG<br />
5.1 Grundgebühr<br />
A n m e r k u n g :<br />
Mit der Grundgebühr sind alle<br />
Amtshandlungen, die mit der<br />
Verwahrung im engeren<br />
Zusammenhang stehen, insbesondere<br />
die Aufforderung, die Sache<br />
abzuholen, und die Herausgabe der<br />
Sache, abgegolten.<br />
Die Grundgebühr ist auch zu erheben,<br />
wenn die Verwahrung durch Dritte<br />
erfolgt. Sie ist nicht kumulativ mit der<br />
Gebühr nach den Tarifstellen 3 und 4<br />
zu erheben.<br />
5.2 Tagesgebühr je angefangene<br />
24 Stunden<br />
5.2.1 je Fahrrad auch mit Hilfsmotor, Moped 2,60<br />
5.2.2 je Kraftrad 4<br />
25 bis 400<br />
www.revosax.sachsen.de 141 von 199<br />
50<br />
A n m e r k u n g e n:<br />
Wird nach Eintreffen <strong>des</strong><br />
Abschleppfahrzeuges das<br />
ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug<br />
durch den Fahrzeughalter oder einer<br />
zur Nutzung berechtigten Person<br />
entfernt, ist die Hälfte der Gebühr zu<br />
erheben.<br />
50 bis 160