22.03.2013 Aufrufe

Kostenverzeichnis des LfULG [Download,*.pdf, 1,11 MB

Kostenverzeichnis des LfULG [Download,*.pdf, 1,11 MB

Kostenverzeichnis des LfULG [Download,*.pdf, 1,11 MB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />

Gegenständen, bei vom Verwahrten<br />

verursachter Verschmutzung sind die<br />

tatsächlichen Kosten als Auslagen zu<br />

erheben.<br />

Bei ärztlicher Untersuchung auf die<br />

Gewahrsamsfähigkeit ist der Aufwand<br />

als Auslage zu erheben.<br />

3. Transport von Sachen mit<br />

Polizeifahrzeug nach § 3 Abs. 1 in<br />

Verbindung mit § 1 Abs. 1 SächsPolG<br />

4. Abtransport von Fahrzeugen durch<br />

Dritte nach § 3 Abs. 1 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 SächsPolG<br />

Zusätzlich sind die tatsächlichen<br />

Kosten <strong>des</strong> Dritten als Auslagen zu<br />

erheben.<br />

5. Verwahrung sichergestellter oder<br />

beschlagnahmter Fahrzeuge oder<br />

anderer Sachen nach § 29 Abs. 1 Satz 1<br />

oder 2 SächsPolG<br />

5.1 Grundgebühr<br />

A n m e r k u n g :<br />

Mit der Grundgebühr sind alle<br />

Amtshandlungen, die mit der<br />

Verwahrung im engeren<br />

Zusammenhang stehen, insbesondere<br />

die Aufforderung, die Sache<br />

abzuholen, und die Herausgabe der<br />

Sache, abgegolten.<br />

Die Grundgebühr ist auch zu erheben,<br />

wenn die Verwahrung durch Dritte<br />

erfolgt. Sie ist nicht kumulativ mit der<br />

Gebühr nach den Tarifstellen 3 und 4<br />

zu erheben.<br />

5.2 Tagesgebühr je angefangene<br />

24 Stunden<br />

5.2.1 je Fahrrad auch mit Hilfsmotor, Moped 2,60<br />

5.2.2 je Kraftrad 4<br />

25 bis 400<br />

www.revosax.sachsen.de 141 von 199<br />

50<br />

A n m e r k u n g e n:<br />

Wird nach Eintreffen <strong>des</strong><br />

Abschleppfahrzeuges das<br />

ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug<br />

durch den Fahrzeughalter oder einer<br />

zur Nutzung berechtigten Person<br />

entfernt, ist die Hälfte der Gebühr zu<br />

erheben.<br />

50 bis 160

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!