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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />
eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe gemäß<br />
§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG<br />
1.6 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Abs. 3<br />
Satz 2 WaffG für Munitionssammler oder<br />
Munitionssachverständige oder Ausstellung eines<br />
Munitionserwerbsscheins nach § <strong>11</strong> Abs. 1 Satz 1 WaffG<br />
1.7 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 Satz 1<br />
WaffG für Waffensammler, Bewachungsunternehmer oder<br />
Waffen- und Munitionssachverständige oder Umschreibung<br />
einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler nach Änderung<br />
<strong>des</strong> Sammelthemas<br />
1.8 Eintragung <strong>des</strong> Überlassens einer oder mehrerer Waffen in<br />
die Waffenbesitzkarte oder Austragung einer Waffe aus der<br />
Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG<br />
1.9 Erlaubnis nach § <strong>11</strong> Abs. 2 WaffG für den Erwerb einer<br />
Schusswaffe oder Munition in einem anderen<br />
EUMitgliedsstaat durch Personen aus der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland<br />
1.10 Widerruf oder Rücknahme einer Waffenbesitzkarte oder<br />
einer Amtshandlung, zu der der Gebührenschuldner Anlass<br />
gegeben hat, nach § 45 Abs. 1 oder 2 WaffG<br />
2. Führen und Schießen<br />
2.1 Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Abs. 4<br />
Satz 4 WaffG<br />
2.2 Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer eines<br />
Waffenscheins nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 WaffG<br />
www.revosax.sachsen.de 166 von 199<br />
45<br />
250<br />
2.1.1 für gefährdete Personen in Sinne <strong>des</strong> § 19 WaffG 120<br />
2.2.2 für Bewachungsunternehmen im Sinne <strong>des</strong> § 28 WaffG 200<br />
2.3 Änderung eines Waffenscheins für Bewachungsunternehmer<br />
nach § 28 Abs. 3 und 4 WaffG<br />
2.4 Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach<br />
§ 10 Abs. 5 WaffG<br />
2.5 Erlaubnis zum Führen von Waffen und zum Schießen nach<br />
§ 16 Abs. 2 und 3 Satz 1 WaffG<br />
3. Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel<br />
3.1 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung von<br />
Schusswaffen oder Munition oder Erlaubnis zum Handel mit<br />
Schusswaffen oder Munition nach § 21 Abs. 1 WaffG<br />
20<br />
je Waffe<br />
25<br />
60 bis 300<br />
65<br />
50<br />
35 bis 190<br />
60 bis 230<br />
190 bis 1 900<br />
3.2 Fristverlängerung nach § 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG 25 Prozent der<br />
nach Tarifstelle<br />
3.1 festgesetzten<br />
Gebühr<br />
3.3 Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten 90 bis 550