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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />

Tarife der Eisenbahnen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für den<br />

Schienenpersonennahverkehr nach § 12<br />

Abs. 3 Satz 1 AEG<br />

4. Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für<br />

nichtbun<strong>des</strong>eigene Eisenbahnen nach § 2<br />

Abs. 2 Satz 1 <strong>des</strong><br />

Eisenbahnkreuzungsgesetzes für eine neue<br />

höhengleiche Kreuzung zwischen einer<br />

Eisenbahnstrecke und einer Straße,<br />

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen an<br />

Kreuzungen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 <strong>des</strong><br />

Eisenbahnkreuzungsgesetzes<br />

5. Entscheidungen nach der Eisenbahn-Bau- und<br />

Betriebsordnung, der Bau- und<br />

Betriebsordnung für Anschlußbahnen, der<br />

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für<br />

Schmalspurbahnen und der Bau- und<br />

Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen für<br />

nichtbun<strong>des</strong>eigene Eisenbahnen<br />

5.1 Anordnung von Sicherheitseinrichtungen<br />

nach § 22 Abs. <strong>11</strong> Satz 2 , § 27 Abs. 1 Satz 1<br />

BOA und § 21 Abs. 6 Satz 2 BOP<br />

5.2 Abnahme von Schienenfahrzeugen der<br />

öffentlichen Eisenbahnen nach § 32 EBO und<br />

§ 32 ESBO sowie Erteilung der<br />

Betriebserlaubnis<br />

5.3 Abnahme der Untersuchungen von<br />

Schienenfahrzeugen nach § 32 Abs. 1 EBO,<br />

§ 32 Abs. 1 ESBO, § 50 Abs. 8 BOA und § 7<br />

Abs. 1 BOP<br />

5.4 Prüfung der Anzeigeunterlagen und<br />

Zustimmung oder Genehmigung zum Bau<br />

oder zur Änderung von Bahnanlagen,<br />

Fahrzeugen und maschinentechnischen<br />

Anlagen von Eisenbahnen nach § 5 Abs. 2<br />

und 3, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 BOA, § 4<br />

Abs. 2 und 4 Satz 1 BOP, § 2 Abs. 4 EBO<br />

und § 2 ESBO<br />

5.5 Prüfung und Abnahme von Bahnanlagen<br />

einschließlich der Prüfung der Unterlagen,<br />

Erteilung der Genehmigung nach § 8 Abs. 1,<br />

§ 9 Abs. 1 und 2 BOA, den §§ 7, 8 BOP, § 3<br />

EBO und § 3 ESBO<br />

5.6 Abnahme, bahnaufsichtliche Prüfung oder<br />

Fristverlängerung von Fahrzeugen und<br />

sonstigen Rangiermitteln einschließlich der<br />

Prüfung der Unterlagen, Erteilung der<br />

25 bis 2 800<br />

50 bis 1 100<br />

100 bis <strong>11</strong> 000<br />

100 bis 1 100<br />

100 bis 1 100<br />

50 bis 1 100<br />

50 bis 1 100<br />

www.revosax.sachsen.de 75 von 199

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