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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />

§ 7f Abs. 1 Satz 1 AEG<br />

1.7 Erlaubnis der Eröffnung <strong>des</strong> Betriebes einer<br />

Eisenbahn <strong>des</strong> nichtöffentlichen Verkehrs<br />

nach § 14 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1<br />

LEisenbG<br />

1.8 Erteilung, Versagung oder Widerruf der<br />

Erlaubnis zur Personenbeförderung durch<br />

nichtöffentliche Eisenbahnen, für die keine<br />

Genehmigung nach § 10 Abs. 3 Nr. 1<br />

LEisenbG für diese Verkehrsart vorliegt, nach<br />

§ 13 LEisenbG<br />

1.9 Entscheidung über die Bedingungen und<br />

Kosten <strong>des</strong> Anschlusses von öffentlichen<br />

nichtbun<strong>des</strong>eigenen Eisenbahnen nach § 13<br />

Abs. 2 AEG<br />

1.10 Entscheidung über die Verpflichtung zur<br />

Gestattung von Anschlüssen einer<br />

nichtöffentlichen Eisenbahninfrastruktur nach<br />

den §§ 5 und 12 Abs. 1 Satz 1 LEisenbG<br />

1.<strong>11</strong> Bestätigung <strong>des</strong> Obersten Betriebsleiters und<br />

seines Stellvertreters nach § 6 Abs. 4 Satz 1<br />

und § 14 Satz 2 LEisenbG , <strong>des</strong><br />

Anschlussbahnleiters und seines<br />

Stellvertreters nach § 3 Abs. 6 Satz 2 BOA<br />

oder <strong>des</strong> Betriebsleiters und seines<br />

Stellvertreters nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BOP<br />

1.12 Bestätigung der Bestellung eines<br />

Betriebsleiters und seines Stellvertreters nach<br />

§ 2 Abs. 1 EBV<br />

1.13 Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 1<br />

EBV<br />

1.14 Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung<br />

nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EBPV einschließlich<br />

der etwaigen Zulassung von Ausnahmen nach<br />

§ 9 Abs. 1 Satz 2 EBPV<br />

1.15 Anordnung aus Gründen der<br />

Betriebssicherheit einschließlich der<br />

Sicherheitsüberprüfung nach § 16 Abs. 2<br />

LEisenbG<br />

1.16 Anordnung der Beseitigung von baulichen<br />

Anlagen oder Lichtreklamen nach § 3 Abs. 3<br />

Satz 1 LEisenbG oder Zulassung von<br />

Ausnahmen nach § 3 Abs. 5 Satz 1 LEisenbG<br />

1.17 Anordnung zur Sicherung der verkehrlichen<br />

Infrastruktur nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LEisenbG<br />

125 bis 10 000<br />

50 bis 1 300<br />

50 bis 1 300<br />

50 bis 1 300<br />

50 bis 1 100<br />

50 bis 1 100<br />

50 bis 1 100<br />

25 bis 550<br />

100 bis 5 500<br />

100 bis 5 500<br />

50 bis 280<br />

1.18 Befreiung von den Verpflichtungen <strong>des</strong> § 9 50 bis 260<br />

www.revosax.sachsen.de 73 von 199

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