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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />

8. Zustimmung zu einem früheren Beginn<br />

der Errichtung und <strong>des</strong> Betriebs einer<br />

gentechnischen Anlage und der<br />

Durchführung erstmaliger<br />

gentechnischer Arbeiten nach § 12<br />

Abs. 5 Satz 1 GenTG<br />

9. Untersagung von gentechnischen<br />

Arbeiten<br />

9.1 vorläufige Untersagung von<br />

angezeigten gentechnischen Arbeiten<br />

nach § 12 Abs. 5a Satz 2 GenTG<br />

9.2 Untersagung von angezeigten oder<br />

angemeldeten gentechnischen Arbeiten<br />

nach § 12 Abs. 7 Satz 1 GenTG<br />

10. nachträgliche Aufnahme von<br />

Nebenbestimmungen oder Auflagen<br />

nach § 19 Satz 3 sowie § 12 Abs. 6<br />

GenTG<br />

<strong>11</strong>. Anordnung der einstweiligen<br />

Einstellung einer Tätigkeit nach § 20<br />

Abs. 1 GenTG<br />

12. Überwachungsmaßnahmen nach § 25<br />

Abs. 1 GenTG<br />

12.1 wenn kein Verstoß gegen die Anzeige-<br />

, Anmelde- oder Genehmigungspflicht<br />

und kein Verstoß gegen Anordnungen<br />

oder Nebenbestimmungen vorliegt und<br />

keine Anordnung geboten ist<br />

nicht enthalten und als Auslagen zu<br />

erheben.<br />

60 bis 1 300<br />

60 bis 400<br />

150 bis 800<br />

150 bis 3 200<br />

150 bis 1 900<br />

kostenfrei<br />

12.2 im Übrigen 60 bis 1 100<br />

13. Anordnung im Einzelfall nach § 26<br />

Abs. 1 Satz 1 GenTG<br />

14. Untersagung <strong>des</strong> Betriebs einer<br />

gentechnischen Anlage nach § 26<br />

Abs. 2 GenTG oder Anordnung der<br />

Stilllegung einer gentechnischen<br />

Anlage nach § 26 Abs. 3 Satz 1<br />

GenTG<br />

A n m e r k u n g<br />

zu Tarifstelle 12.2:<br />

Darüber hinaus werden Auslagen nach<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsVwKG<br />

nicht erhoben.<br />

150 bis 6 300<br />

150 bis 3 200<br />

www.revosax.sachsen.de 88 von 199

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