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Neuntes Sächsisches <strong>Kostenverzeichnis</strong> - 9. SächsKVZ<br />

5.3 bei ausschließlich wesentlicher<br />

Änderung <strong>des</strong> Betriebs einer Anlage<br />

nach § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung<br />

mit Abs. 2 Satz 1 GenTG<br />

6. Genehmigung weiterer gentechnischer<br />

Arbeiten nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und<br />

Abs. 3 GenTG<br />

7. Erteilung einer Genehmigung oder<br />

Entscheidung über eine Anmeldung<br />

nach § 8 GenTG, wenn der<br />

Gebührenberechnung<br />

Errichtungskosten nicht zugrunde<br />

gelegt werden können oder wenn<br />

Errichtungskosten nur in<br />

untergeordnetem Maße entstehen<br />

90 bis 4 000<br />

100 bis 5 700<br />

100 bis 22 000<br />

A n m e r k u n g e n<br />

zu den Tarifstellen 1 bis 7:<br />

(1) Bei der Berechnung der Gebühren<br />

kommen nur diejenigen Teile der<br />

Anlage in Betracht, auf die sich die<br />

Genehmigung erstreckt; der Wert der<br />

Grundfläche wird nicht gerechnet.<br />

(2) Schließt die Anlagengenehmigung<br />

andere behördliche Entscheidungen<br />

nach § 22 Abs. 1 GenTG ein, erhöht<br />

sich die Gebühr um die für diese<br />

Entscheidungen zu erhebenden<br />

Gebühren.<br />

(3) Wird im Genehmigungsverfahren<br />

ein Erörterungstermin im Sinne <strong>des</strong> § 6<br />

Abs. 1 der Verordnung über<br />

Anhörungsverfahren nach dem<br />

Gentechnikgesetz<br />

(Gentechnik-Anhörungsverordnung –<br />

GenTAnhV) durchgeführt, erhöht sich<br />

eine für die Genehmigung nach der<br />

jeweiligen Tarifstelle berechnete<br />

Wertgebühr für jeden Tag, an dem<br />

Erörterungen stattfanden, um 750 EUR.<br />

(4) Wird aufgrund von § 9 Abs. 4<br />

GenTG eine Genehmigung nach § 8<br />

Abs. 1 Satz 2 GenTG, auch in<br />

Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2<br />

GenTG, erteilt oder über eine<br />

Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Satz 1<br />

GenTG entschieden, kann die Gebühr<br />

nach Tarifstelle 1, 2 oder 5.1 bis auf<br />

zwei Drittel ermäßigt werden.<br />

(5) Die Erstattungen nach § 24 Abs. 3<br />

Satz 2 GenTG sind in den Gebühren<br />

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