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Kinder besser schützen - Verband arbeits- und. berufsbedingt ...

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gesellschaftliche Nutzen gegenüber den Gefahren für<br />

Umwelt <strong>und</strong> menschliche Ges<strong>und</strong>heit überwiegt <strong>und</strong><br />

Emissionen <strong>und</strong> Verluste an die Umwelt auf einem Minimum<br />

gehalten werden.<br />

Die Möglichkeit zur Erweiterung der Liste zulassungspflichtiger<br />

Substanzen für “Chemikalien, die ähnlichen<br />

Anlass zur Besorgnis geben” sollte erleichtert werden, da<br />

in der momentanen Fassung zunächst ernste <strong>und</strong> unwiderrufliche<br />

Schäden für Menschen oder die Umwelt<br />

bewiesen werden müssen, was lange Zeit in Anspruch<br />

nehmen kann (wenn überhaupt jemals zweifelsfrei möglich),<br />

zu endlosen kontroversen Debatten mit der Industrie<br />

führen wird <strong>und</strong> damit dem Vorsorgeprinzip widerspricht.<br />

• Ausreichende Testanforderungen bei der Registrierung<br />

Das Herz von REACH sind die neu gewonnenen Informationen<br />

über die uns umgebenden Chemikalien. Wenn hier<br />

nicht genügend Testdaten erhoben werden, können<br />

gefährliche Chemikalien nicht identifiziert werden <strong>und</strong><br />

das Zulassungssystem für „besonders Besorgnis erregende<br />

Stoffe“ kann nicht funktionieren.<br />

Im Bereich von 1–10 Tonnen Jahresproduktion (jato) lässt<br />

der jetzige Entwurf der REACH-Verordnung wichtige Tests<br />

vermissen. Nach dem aktuellen Entwurf müssten nur noch<br />

ein Bruchteil der Stoffe im Bereich 1–10 jato ausreichend<br />

getestet werden. Nur Stoffe, von denen bereits vermutet<br />

wird, dass sie gefährliche Eigenschaften haben <strong>und</strong> die in<br />

vielen verschiedenen Gebieten eingesetzt werden, müssten<br />

ausreichend getestet werden. Für die Registrierung<br />

von all den anderen Stoffen reicht es im aktuellen Entwurf<br />

aus, die bisher vorhandenen Daten einzureichen. Da zwei<br />

Drittel der 30 000 von REACH betroffenen Stoffe in diesen<br />

Bereich fallen, bedeutet diese Änderung eine dramatische<br />

Entschärfung des Gesetzes. Auch sollte für diesen Bereich<br />

von 1–10 Tonnen Jahresproduktion ein Stoffsicherheitsbericht<br />

verpflichtend sein, damit eine eigene Risikobewertung<br />

vorgenommen werden muss <strong>und</strong> Maßnahmen für<br />

eine sichere Nutzung in der Lieferkette weitergegeben<br />

werden können.<br />

• Allgemeine Sorgfaltspflicht<br />

Für all die Chemikalien, die in weniger als einer Tonne pro<br />

Jahr produziert werden, wird es überhaupt keine Informationen<br />

geben, denn diese ca. 70 000 Stoffe sind nicht von<br />

den durch REACH eingeführten Tests betroffen. Um diese<br />

Sicherheitslücken zu füllen, wird eine gesetzlich bindende<br />

allgemeine Sorgfaltspflicht für alle Chemikalienhersteller<br />

<strong>und</strong> -nutzer benötigt, die diese dazu verpflichtet, für die<br />

Sicherheit ihrer Produkte zu sorgen. Damit verb<strong>und</strong>en sind<br />

rechtliche Pflichten zur Dokumentation der bekannten<br />

Gefahren einer Substanz <strong>und</strong> zur Kommunikation dieser<br />

Informationen entlang der Lieferkette. Dies allein stellt<br />

sicher, dass Konsumenten <strong>und</strong> nachgeschaltete Anwender<br />

sich für die sicherste verfügbare Alternative entscheiden<br />

können.<br />

• Transparenz<br />

Im jetzigen Entwurf würden überzogene Geheimhaltungsforderungen<br />

der Chemieindustrie einen angemessenen<br />

öffentlichen Zugang zu Informationen über die Sicherheit<br />

von Produkten verhindern. Es wäre nicht sichergestellt,<br />

dass Verbraucher <strong>und</strong> Händler von Produkten mit synthetischen<br />

Chemikalien Informationen über die Stoffe oder<br />

Produkte bekommen, mit denen sie umgehen, die sie verwenden<br />

oder kaufen. Das Verfahren, um Informationen zu<br />

bekommen, die bei den Behörden vorliegen, wäre nach<br />

dem jetzigen Entwurf extrem schwerfällig <strong>und</strong> würde der<br />

Industrie erhebliche Rechte einräumen, Informationen<br />

zurückzuhalten. Stattdessen sollten die Konsumenten das<br />

Recht haben, von den Herstellern einer Substanz Auskunft<br />

über jede ihrer umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevanten<br />

Eigenschaften <strong>und</strong> Einsatzbereiche zu bekommen. Die<br />

Liste der öffentlich zugänglichen Informationen muss<br />

erweitert werden um das vollständige Registrierungsdossier,<br />

den Stoffsicherheitsbericht, Informationen zum Herstellungs-<br />

<strong>und</strong> Importvolumen <strong>und</strong> den Namen des Registrierenden.<br />

Vor einer Entscheidung zur Zurückhaltung<br />

dieser Informationen sollte immer erst eine Überprüfung<br />

des öffentlichen Interesses an diesen Daten stehen. Das<br />

EU-Parlament hat in diesem Bereich einen sehr vielversprechenden<br />

Paragraphen eingeführt, der die Hersteller<br />

von Chemikalien verpflichtet, alle umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevanten<br />

Daten auf Anfrage weiterzugeben.<br />

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