Kinder besser schützen - Verband arbeits- und. berufsbedingt ...
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gesellschaftliche Nutzen gegenüber den Gefahren für<br />
Umwelt <strong>und</strong> menschliche Ges<strong>und</strong>heit überwiegt <strong>und</strong><br />
Emissionen <strong>und</strong> Verluste an die Umwelt auf einem Minimum<br />
gehalten werden.<br />
Die Möglichkeit zur Erweiterung der Liste zulassungspflichtiger<br />
Substanzen für “Chemikalien, die ähnlichen<br />
Anlass zur Besorgnis geben” sollte erleichtert werden, da<br />
in der momentanen Fassung zunächst ernste <strong>und</strong> unwiderrufliche<br />
Schäden für Menschen oder die Umwelt<br />
bewiesen werden müssen, was lange Zeit in Anspruch<br />
nehmen kann (wenn überhaupt jemals zweifelsfrei möglich),<br />
zu endlosen kontroversen Debatten mit der Industrie<br />
führen wird <strong>und</strong> damit dem Vorsorgeprinzip widerspricht.<br />
• Ausreichende Testanforderungen bei der Registrierung<br />
Das Herz von REACH sind die neu gewonnenen Informationen<br />
über die uns umgebenden Chemikalien. Wenn hier<br />
nicht genügend Testdaten erhoben werden, können<br />
gefährliche Chemikalien nicht identifiziert werden <strong>und</strong><br />
das Zulassungssystem für „besonders Besorgnis erregende<br />
Stoffe“ kann nicht funktionieren.<br />
Im Bereich von 1–10 Tonnen Jahresproduktion (jato) lässt<br />
der jetzige Entwurf der REACH-Verordnung wichtige Tests<br />
vermissen. Nach dem aktuellen Entwurf müssten nur noch<br />
ein Bruchteil der Stoffe im Bereich 1–10 jato ausreichend<br />
getestet werden. Nur Stoffe, von denen bereits vermutet<br />
wird, dass sie gefährliche Eigenschaften haben <strong>und</strong> die in<br />
vielen verschiedenen Gebieten eingesetzt werden, müssten<br />
ausreichend getestet werden. Für die Registrierung<br />
von all den anderen Stoffen reicht es im aktuellen Entwurf<br />
aus, die bisher vorhandenen Daten einzureichen. Da zwei<br />
Drittel der 30 000 von REACH betroffenen Stoffe in diesen<br />
Bereich fallen, bedeutet diese Änderung eine dramatische<br />
Entschärfung des Gesetzes. Auch sollte für diesen Bereich<br />
von 1–10 Tonnen Jahresproduktion ein Stoffsicherheitsbericht<br />
verpflichtend sein, damit eine eigene Risikobewertung<br />
vorgenommen werden muss <strong>und</strong> Maßnahmen für<br />
eine sichere Nutzung in der Lieferkette weitergegeben<br />
werden können.<br />
• Allgemeine Sorgfaltspflicht<br />
Für all die Chemikalien, die in weniger als einer Tonne pro<br />
Jahr produziert werden, wird es überhaupt keine Informationen<br />
geben, denn diese ca. 70 000 Stoffe sind nicht von<br />
den durch REACH eingeführten Tests betroffen. Um diese<br />
Sicherheitslücken zu füllen, wird eine gesetzlich bindende<br />
allgemeine Sorgfaltspflicht für alle Chemikalienhersteller<br />
<strong>und</strong> -nutzer benötigt, die diese dazu verpflichtet, für die<br />
Sicherheit ihrer Produkte zu sorgen. Damit verb<strong>und</strong>en sind<br />
rechtliche Pflichten zur Dokumentation der bekannten<br />
Gefahren einer Substanz <strong>und</strong> zur Kommunikation dieser<br />
Informationen entlang der Lieferkette. Dies allein stellt<br />
sicher, dass Konsumenten <strong>und</strong> nachgeschaltete Anwender<br />
sich für die sicherste verfügbare Alternative entscheiden<br />
können.<br />
• Transparenz<br />
Im jetzigen Entwurf würden überzogene Geheimhaltungsforderungen<br />
der Chemieindustrie einen angemessenen<br />
öffentlichen Zugang zu Informationen über die Sicherheit<br />
von Produkten verhindern. Es wäre nicht sichergestellt,<br />
dass Verbraucher <strong>und</strong> Händler von Produkten mit synthetischen<br />
Chemikalien Informationen über die Stoffe oder<br />
Produkte bekommen, mit denen sie umgehen, die sie verwenden<br />
oder kaufen. Das Verfahren, um Informationen zu<br />
bekommen, die bei den Behörden vorliegen, wäre nach<br />
dem jetzigen Entwurf extrem schwerfällig <strong>und</strong> würde der<br />
Industrie erhebliche Rechte einräumen, Informationen<br />
zurückzuhalten. Stattdessen sollten die Konsumenten das<br />
Recht haben, von den Herstellern einer Substanz Auskunft<br />
über jede ihrer umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevanten<br />
Eigenschaften <strong>und</strong> Einsatzbereiche zu bekommen. Die<br />
Liste der öffentlich zugänglichen Informationen muss<br />
erweitert werden um das vollständige Registrierungsdossier,<br />
den Stoffsicherheitsbericht, Informationen zum Herstellungs-<br />
<strong>und</strong> Importvolumen <strong>und</strong> den Namen des Registrierenden.<br />
Vor einer Entscheidung zur Zurückhaltung<br />
dieser Informationen sollte immer erst eine Überprüfung<br />
des öffentlichen Interesses an diesen Daten stehen. Das<br />
EU-Parlament hat in diesem Bereich einen sehr vielversprechenden<br />
Paragraphen eingeführt, der die Hersteller<br />
von Chemikalien verpflichtet, alle umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevanten<br />
Daten auf Anfrage weiterzugeben.<br />
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