VHS_Buch 2. Halbjahr 2012-neu-36 - in Kleve
VHS_Buch 2. Halbjahr 2012-neu-36 - in Kleve
VHS_Buch 2. Halbjahr 2012-neu-36 - in Kleve
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Zustimmung der <strong>VHS</strong> gebührenfrei möglich.<br />
Wenn Sie unsicher s<strong>in</strong>d, welcher Kurs sich am<br />
besten für Sie eignet, lassen Sie sich von den<br />
Fachbereichsleiter/-<strong>in</strong>nen vor der Anmeldung<br />
beraten. Nutzen Sie hierzu unsere Beratungstage<br />
oder vere<strong>in</strong>baren Sie e<strong>in</strong>en Beratungsterm<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e Erstattung der Gebühren kann nicht<br />
erfolgen, wenn Sie nach diesen Fristen<br />
den Kurs nicht regelmäßig besuchen können<br />
oder aus persönlichen Gründen abbrechen<br />
müssen.<br />
Absage von Veranstaltungen und<br />
Unterrichtsausfall<br />
Veranstaltungen können nur durchgeführt werden,<br />
wenn die vorgeschriebene M<strong>in</strong>destteilnahmezahl<br />
erreicht wird, die <strong>in</strong> den Organisationsdaten<br />
zu jeder Veranstaltung ausgewiesen ist.<br />
Sollte die M<strong>in</strong>destteilnahmezahl kurz vor<br />
Beg<strong>in</strong>n des Kurses nicht erreicht werden,<br />
bemühen wir uns, Sie kurzfristig schriftlich<br />
oder telefonisch zu <strong>in</strong>formieren. Anders verhält<br />
es sich bei Veranstaltungen mit im Programmheft<br />
ausgewiesenem Anmeldeschluss. Nach<br />
Ablauf dieses Term<strong>in</strong>s sagen wir bei Nichterreichen<br />
der M<strong>in</strong>desteilnahmezahl die Veranstaltung<br />
schriftlich oder telefonisch ab. Kommt<br />
e<strong>in</strong>e Veranstaltung nicht zustande, erstatten<br />
wir Ihnen bereits bezahlte Gebühren <strong>in</strong> voller<br />
Höhe oder lösen E<strong>in</strong>zugsermächtigungen nicht<br />
e<strong>in</strong>. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die<br />
Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/<br />
Unterrichtsstunden auch anteilig, wenn e<strong>in</strong>e<br />
Veranstaltung aus dem gleichen Grunde nicht<br />
ordnungsgemäß zu Ende geführt wird. Hat die<br />
<strong>VHS</strong> die Gründe nicht zu vertreten, erstatten<br />
wir die Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/Unterrichtsstunden<br />
bis auf e<strong>in</strong>e Verwaltungsgebühr<br />
von 5,– €. Bitte haben Sie Verständnis<br />
dafür, dass wir bei der Absage von<br />
Veranstaltungen über diese Erstattungen h<strong>in</strong>aus<br />
ke<strong>in</strong>e Haftung übernehmen können.<br />
Fallen während e<strong>in</strong>es Semesters Unterrichtse<strong>in</strong>heiten<br />
aus, so bemüht sich die <strong>VHS</strong>, Sie<br />
schriftlich oder telefonisch zu <strong>in</strong>formieren. Dies<br />
ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Anmeldekarten<br />
gut leserlich ausfüllen und uns bei<br />
Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer<br />
Laufende Aktualisierung des Programms im Internet unter: www.vhs-kleve.de<br />
rechtzeitig <strong>in</strong>formieren. Bitte haben Sie Verständnis,<br />
dass auch Dozent<strong>in</strong>nen und Dozenten<br />
sehr kurzfristig erkranken oder verh<strong>in</strong>dert<br />
se<strong>in</strong> können. In solchen Fällen <strong>in</strong>formieren wir<br />
Sie am Unterrichtsort durch Aushang.<br />
Teilnehmende können sich auch im Internet<br />
unter www.vhs-kleve.de unter E<strong>in</strong>gabe ihrer<br />
Kursnummer über e<strong>in</strong>en möglichen Unterrichtsausfall<br />
<strong>in</strong>formieren.<br />
Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />
Die <strong>VHS</strong> stellt auf Wunsch Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />
aus. Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Teilnahmebesche<strong>in</strong>igung<br />
ist die regelmäßige Teilnahme an<br />
den Veranstaltungen e<strong>in</strong>es Kurses. Die Teilnahme-<br />
oder Leistungsbesche<strong>in</strong>igungen können<br />
gegen Zahlung e<strong>in</strong>er Verwaltungsgebühr von<br />
2,50 € bei der Geschäftstelle der <strong>VHS</strong> <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />
angefordert werden. Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />
für Sem<strong>in</strong>are nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz<br />
und für Lehrgänge des Zweiten<br />
Bildungswegs sowie Beglaubigungen von bei<br />
der <strong>VHS</strong> <strong>Kleve</strong> erworbenen Zeugnissen s<strong>in</strong>d<br />
gebührenfrei. Für Zweitschriften von Zeugnissen<br />
und Zertifikaten wird e<strong>in</strong>e Verwaltungsgebühr<br />
von 5,00 € erhoben.<br />
Hausordnung<br />
Die <strong>VHS</strong> verfügt <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> über e<strong>in</strong> eigenes<br />
Nichtraucher-Haus mit rollstuhlgerechten E<strong>in</strong>gängen.<br />
Die Hausordnung ist von allen Besucher<strong>in</strong>nen<br />
und Besuchern zu beachten. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus genießt die <strong>VHS</strong> Gastrecht <strong>in</strong> den<br />
öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen ihrer Träger. Deren<br />
Hausordnungen haben auch für die <strong>VHS</strong> Gültigkeit,<br />
dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für das grundsätzliche<br />
Rauchverbot.<br />
Haftung<br />
Haftung kann die <strong>VHS</strong> <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei H<strong>in</strong>sicht<br />
übernehmen, <strong>in</strong>sbesondere nicht bei Diebstahl,<br />
bei Unfällen und Verlust von Kleidungsstücken<br />
oder von <strong>in</strong> Kleidungsstücken aufbewahrten<br />
Gegenständen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen<br />
der <strong>VHS</strong>, <strong>in</strong>sbesondere Exkursionen,<br />
Studienreisen und Wanderungen,<br />
geschieht auf eigene Gefahr.<br />
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