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BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Versteht man die Grundsteuer, wie im<br />

Eckpunktepapier von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>,<br />

Bayern und Hessen dargestellt, als<br />

eine Art laufende Abgabe zur Finanzierung<br />

der kommunalen Infrastruktur, so<br />

ist der Gedanke einer verkehrswertunabhängigen<br />

einfach ermittelbaren Bemessungsgrundlage<br />

durchaus nachvollziehbar.<br />

Allerdings sind – wie dies auch in den<br />

Medien nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers<br />

seinen Niederschlag gefunden<br />

hat – die Auffassungen zum Verzicht<br />

auf jegliche Werthaltigkeit in der<br />

Bemessungsgrundlage geteilt, nicht nur<br />

mit Blick auf die Akzeptanz durch die<br />

verschiedenen Gruppen der Steuerpflichtigen,<br />

sondern auch mit dem Fokus auf<br />

die Hebesatzfestlegung in den Stadt- und<br />

Gemeinderäten. Die Ermittlung der<br />

Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen<br />

nur mit drei Äquivalenzziffern anzugehen<br />

(2 Cent für die Grundstücksfläche<br />

[völlig losgelöst von den Bodenwertunterschieden<br />

innerhalb einer Gemeinde<br />

und zwischen den Gemeinden], 20 Cent<br />

für die nicht gewerblich genutzte Gebäude-Bruttogrundfläche<br />

und 40 Cent für<br />

die gewerblich genutzte Gebäude-Bruttogrundfläche)<br />

dürfte zum einen politisch<br />

nicht vermittelbar, zum anderen<br />

aber auch – weil zu stark pauschalierend<br />

– rechtlich angreifbar sein und sehr<br />

schnell wieder auf dem Prüfstand des<br />

Bundesverfassungsgerichts landen. Eine<br />

Verfeinerung mit Wertelementen innerhalb<br />

eines immer noch einfach zu haltenden<br />

Besteuerungsverfahrens hält<br />

auch die kommunale Praxis mehrheitlich<br />

für unumgänglich.<br />

Das Verkehrswertmodell<br />

Das Verkehrswertmodell basiert, wie erwähnt,<br />

auf einer Machbarkeitsstudie<br />

der Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen,<br />

Sachsen und Schleswig-Holstein. In<br />

Anlehnung an die Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer<br />

geht die Studie davon aus,<br />

dass sich die Bemessungsgrundlage für<br />

die Grundsteuer am Verkehrswert orientieren<br />

müsse. Über eine automationsgestützte<br />

Bewertung soll dementsprechend<br />

versucht werden, dem Verkehrswert<br />

möglichst nahe zu kommen, denn<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

eine Bewertung aller zirka 35 Mio.<br />

Grundstücke in Deutschland aufgrund<br />

von Einzelgutachten ist ausgeschlossen!<br />

Deshalb wird in der Länderarbeitsgruppe<br />

der Finanzministerien auch die seit<br />

dem vergangenen Jahr neu geregelte Bewertung<br />

für Zwecke der Erbschaftsteuer<br />

als nicht auf die Grundsteuer übertragbar<br />

angesehen, weil es dabei jeweils um<br />

Steuerwerte im Einzelfall gehe. Für eine<br />

funktionsfähige verkehrswertorientierte<br />

Bewertung im Massenverfahren wird in<br />

der Länderarbeitsgruppe als Referenzbeispiel<br />

die in den Niederlanden seit<br />

1995 erfolgende Erhebung der Grundsteuer<br />

auf der Basis von Marktwerten<br />

angeführt (seit 2007 mit jährlichen Aktualisierungen<br />

durch die Kommunen,<br />

die allerdings freie Taxateure einsetzen).<br />

Ein weiteres Vorbild sieht die Länderarbeitsgruppe<br />

im Immobilien-Preis-Kalkulator<br />

(IPK) Niedersachsen.<br />

Das Verkehrswertmodell hält daran fest,<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzte<br />

Grundstücke der Grundsteuer zu unterwerfen;<br />

diese Flächen sollen allerdings<br />

nicht mehr einer separaten Grundsteuer<br />

A unterliegen, sondern mit gewissen<br />

Modifikationen in die Grundsteuer B<br />

einbezogen werden.<br />

Zur Berechnung des Grundsteuerwertes<br />

nach dem Verkehrswertmodell werden<br />

folgende Daten benötigt:<br />

• Grundstücksdaten, d. h. die individuellen<br />

Daten des zu bewertenden<br />

Grundstücks (z.B. Lage, Grundstücksgröße,<br />

Wohn-/Nutzfläche, Gebäudeart,<br />

Baujahr). Weitere individuelle<br />

Merkmale, wie z.B. Ausstattung und<br />

Erhaltungszustand des Gebäudes sollen<br />

nicht berücksichtigt werden. Es<br />

werden somit immer eine durchschnittliche<br />

Ausstattung und ein<br />

durchschnittlicher Erhaltungszustand<br />

unterstellt.<br />

• Daten des Immobilienmarktes (z. B.<br />

Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze).<br />

Diese sollen aus den tatsächlichen<br />

Verkaufsfällen über vergleichende<br />

Verfahren abgeleitet werden.<br />

Organisatorisch würden die Grundstücksdaten<br />

von der Vermessungs- und<br />

Katasterverwaltung, die Immobilienmarktdaten<br />

von den Gutachterausschüssen<br />

ermittelt werden. Die Studie<br />

geht davon aus, dass die für die Wertermittlung<br />

benötigten Daten in ausreichender<br />

Qualität und der erforderlichen<br />

Flächendeckung für ganz Deutschland<br />

im Jahre 2012 vorliegen werden.<br />

Die Berechnung des Grundsteuerwertes<br />

soll über ein Rechenprogramm erfolgen,<br />

das Grundstücks- und Immobilienmarktdaten<br />

miteinander verknüpft. Die Wertermittlung<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

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