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BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Förderung der Breitbandinfrastruktur<br />

im ländlichen Raum<br />

Die Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur<br />

Ländlicher Raum“ 2011 wurde Mitte<br />

September mit einer Antragsfrist bis<br />

4.11.2010 ausgeschrieben. Mit dieser<br />

Bekanntmachung ist <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

das erste Bundesland mit einer<br />

NGA-Förderung (Next Generation Access,<br />

Hochgeschwindigkeitsnetze).<br />

Bei der Förderung wird unterschieden<br />

zwischen einer breitbandigen Grundversorgung<br />

der Bevölkerung und von<br />

gewerblichen Anschlüssen von mindestens<br />

1 Megabit pro Sekunde (MBit/s)<br />

beim Herunterladen und einem Ausbau<br />

von Glasfaserstrukturen bei einem<br />

nachgewiesenen erhöhten gewerblichen<br />

Bedarf von mindestens 25 MBit/s<br />

beim Herunterladen. Nur im Rahmen<br />

von Glasfasernetzen ist eine Förderung<br />

des Leitungsausbaus bis zur Grundstücksgrenze<br />

der betroffenen Betriebe<br />

förderfähig. Voraussetzung hierfür ist<br />

ein nachgewiesener symmetrischer<br />

Mindestbedarf von 25 MBit/s. Zuwendungsempfänger<br />

sind die Gemeinden<br />

für kommunale Vorhaben in ländlich<br />

geprägten Orten.<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Foto: irisblende.de<br />

Fördertatbestände sind<br />

Vorhaben mit innovativem<br />

bzw. vorbildhaftem<br />

Charakter, Glasfasernetze<br />

bei einem erhöhten<br />

Bedarf ab 25 MBit/s symmetrisch,<br />

Leerrohre mit<br />

Glasfasereinzug von 144<br />

Fasern bei erhöhtem Bedarf<br />

ab 25 MBit/s asymmetrisch,<br />

Leerrohre ohne<br />

Glasfasereinzug zur<br />

Grundversorgung sowie<br />

die Gewährung von Zuwendungen<br />

der Gemeinden<br />

an Netzbetreiber.<br />

Voraussetzung einer Förderung<br />

ist immer, dass<br />

kein Breitbandanbieter<br />

beihilfefrei zur Versorgung<br />

des zu versorgenden<br />

Gebietes bereit ist. In<br />

einer Marktanalyse ist<br />

die unzureichende Breitbandversorgung<br />

nachzuweisen und für<br />

die beabsichtige Versorgung ist eine Gemeindekonzeption<br />

vorzulegen.<br />

Die Höhe der Zuwendung der Förderung<br />

beträgt bei Modellprojekten 50<br />

Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Bei der Leerrohrverlegung mit und<br />

ohne Glasfasereinzug ist Maßstab für<br />

die Fördersätze der laufende Meter (Euro-Betrag).<br />

Neu ist die Einbindung der<br />

Breitbandförderung in die ELR-Förderung<br />

mit ihrer Priorisierung innerhalb<br />

der Gemeinde und das gestaffelte Verfahren<br />

des ELR. Mit der Entscheidung<br />

über die Förderanträge ist im Februar zu<br />

rechnen.<br />

Grundlage der Ausschreibung für die<br />

Glasfaserinfrastruktur sind die Vorgaben<br />

der EU über die Breitbandleitlinie<br />

vom September 2009 (in der erstmals<br />

die beihilferechtlichen Kriterien für die<br />

Förderung von Glasfasernetzen und damit<br />

von Hochgeschwindigkeitsnetzen<br />

beschrieben werden) und der Notifizierung<br />

der Bundesrahmenregelung Leerrohre<br />

durch die EU-Kommission vom<br />

Juli 2010. Das Sonderförderprogramm<br />

hat im Jahre 2010 zu einer hohen Zahl<br />

von Anträgen durch die Gemeinden geführt,<br />

wodurch die Fördermittel zur<br />

Mitte des Jahres 2010 ausgeschöpft wurden.<br />

Durch die Bereitstellung von Fördermitteln<br />

konnte dann im Herbst 2010<br />

ein weiterer Antragstermin geschaffen<br />

werden.<br />

Ziel des <strong>Gemeindetag</strong>s ist die Verstetigung<br />

der Förderung in den nächsten<br />

Jahren und die Unterstützung innovativer<br />

Verlegearten wie Glasfaser im Abwasserkanal<br />

und Microtrenching. Für<br />

die weitere Entwicklung wird sich zeigen,<br />

ob die bisherigen Förderrichtlinien<br />

auf der Basis des ELR weitergeführt werden<br />

oder eine eigenständige Förderung<br />

über neue und damit durch die EU zu<br />

notifizierenden Richtlinien mit einer<br />

erweiterten Gebietskulisse – aber auf der<br />

Grundlage der EU-Vorgaben – kommt.<br />

Nach der Versteigerung der Digitalen<br />

Dividende gibt es hohe Erwartungen,<br />

durch die neue Technik LTE (Long Term<br />

Evolution) höhere Bandbreiten in den<br />

ländlichen Raum zu bringen. Die immer<br />

wieder genannten Bandbreiten von 100<br />

MBit/s werden kaum beim letzten Nutzer<br />

ankommen, er darf allenfalls mit<br />

etwas über 5 MBit/s rechnen.<br />

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