BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />
Förderung der Breitbandinfrastruktur<br />
im ländlichen Raum<br />
Die Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur<br />
Ländlicher Raum“ 2011 wurde Mitte<br />
September mit einer Antragsfrist bis<br />
4.11.2010 ausgeschrieben. Mit dieser<br />
Bekanntmachung ist <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
das erste Bundesland mit einer<br />
NGA-Förderung (Next Generation Access,<br />
Hochgeschwindigkeitsnetze).<br />
Bei der Förderung wird unterschieden<br />
zwischen einer breitbandigen Grundversorgung<br />
der Bevölkerung und von<br />
gewerblichen Anschlüssen von mindestens<br />
1 Megabit pro Sekunde (MBit/s)<br />
beim Herunterladen und einem Ausbau<br />
von Glasfaserstrukturen bei einem<br />
nachgewiesenen erhöhten gewerblichen<br />
Bedarf von mindestens 25 MBit/s<br />
beim Herunterladen. Nur im Rahmen<br />
von Glasfasernetzen ist eine Förderung<br />
des Leitungsausbaus bis zur Grundstücksgrenze<br />
der betroffenen Betriebe<br />
förderfähig. Voraussetzung hierfür ist<br />
ein nachgewiesener symmetrischer<br />
Mindestbedarf von 25 MBit/s. Zuwendungsempfänger<br />
sind die Gemeinden<br />
für kommunale Vorhaben in ländlich<br />
geprägten Orten.<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Foto: irisblende.de<br />
Fördertatbestände sind<br />
Vorhaben mit innovativem<br />
bzw. vorbildhaftem<br />
Charakter, Glasfasernetze<br />
bei einem erhöhten<br />
Bedarf ab 25 MBit/s symmetrisch,<br />
Leerrohre mit<br />
Glasfasereinzug von 144<br />
Fasern bei erhöhtem Bedarf<br />
ab 25 MBit/s asymmetrisch,<br />
Leerrohre ohne<br />
Glasfasereinzug zur<br />
Grundversorgung sowie<br />
die Gewährung von Zuwendungen<br />
der Gemeinden<br />
an Netzbetreiber.<br />
Voraussetzung einer Förderung<br />
ist immer, dass<br />
kein Breitbandanbieter<br />
beihilfefrei zur Versorgung<br />
des zu versorgenden<br />
Gebietes bereit ist. In<br />
einer Marktanalyse ist<br />
die unzureichende Breitbandversorgung<br />
nachzuweisen und für<br />
die beabsichtige Versorgung ist eine Gemeindekonzeption<br />
vorzulegen.<br />
Die Höhe der Zuwendung der Förderung<br />
beträgt bei Modellprojekten 50<br />
Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
Bei der Leerrohrverlegung mit und<br />
ohne Glasfasereinzug ist Maßstab für<br />
die Fördersätze der laufende Meter (Euro-Betrag).<br />
Neu ist die Einbindung der<br />
Breitbandförderung in die ELR-Förderung<br />
mit ihrer Priorisierung innerhalb<br />
der Gemeinde und das gestaffelte Verfahren<br />
des ELR. Mit der Entscheidung<br />
über die Förderanträge ist im Februar zu<br />
rechnen.<br />
Grundlage der Ausschreibung für die<br />
Glasfaserinfrastruktur sind die Vorgaben<br />
der EU über die Breitbandleitlinie<br />
vom September 2009 (in der erstmals<br />
die beihilferechtlichen Kriterien für die<br />
Förderung von Glasfasernetzen und damit<br />
von Hochgeschwindigkeitsnetzen<br />
beschrieben werden) und der Notifizierung<br />
der Bundesrahmenregelung Leerrohre<br />
durch die EU-Kommission vom<br />
Juli 2010. Das Sonderförderprogramm<br />
hat im Jahre 2010 zu einer hohen Zahl<br />
von Anträgen durch die Gemeinden geführt,<br />
wodurch die Fördermittel zur<br />
Mitte des Jahres 2010 ausgeschöpft wurden.<br />
Durch die Bereitstellung von Fördermitteln<br />
konnte dann im Herbst 2010<br />
ein weiterer Antragstermin geschaffen<br />
werden.<br />
Ziel des <strong>Gemeindetag</strong>s ist die Verstetigung<br />
der Förderung in den nächsten<br />
Jahren und die Unterstützung innovativer<br />
Verlegearten wie Glasfaser im Abwasserkanal<br />
und Microtrenching. Für<br />
die weitere Entwicklung wird sich zeigen,<br />
ob die bisherigen Förderrichtlinien<br />
auf der Basis des ELR weitergeführt werden<br />
oder eine eigenständige Förderung<br />
über neue und damit durch die EU zu<br />
notifizierenden Richtlinien mit einer<br />
erweiterten Gebietskulisse – aber auf der<br />
Grundlage der EU-Vorgaben – kommt.<br />
Nach der Versteigerung der Digitalen<br />
Dividende gibt es hohe Erwartungen,<br />
durch die neue Technik LTE (Long Term<br />
Evolution) höhere Bandbreiten in den<br />
ländlichen Raum zu bringen. Die immer<br />
wieder genannten Bandbreiten von 100<br />
MBit/s werden kaum beim letzten Nutzer<br />
ankommen, er darf allenfalls mit<br />
etwas über 5 MBit/s rechnen.<br />
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