BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindeportät | Rechtsprechung<br />
kennt sie einen allgemeinen, gesellschaftlichen<br />
Trend, der immer mehr zu<br />
„Natur, Heimat und Familie“ gehe.<br />
Wir helfen Afrika<br />
Unter dem Motto „Wir helfen Afrika“<br />
haben sich anlässlich der Fußball-WM<br />
2010 in Südafrika 32 Städte und Gemeinden<br />
aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit<br />
den 32 an der Weltmeisterschaft teilnehmenden<br />
Fußballnationalteams sowie<br />
prominenten Unterstützern unter<br />
der Schirmherrschaft des ehemaligen<br />
Ministerpräsidenten von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
und jetzigen EU-Kommissars<br />
Günther Oettinger zusammengeschlos-<br />
Rechtsprechung<br />
sen. Ziel der Aktion war es, dass jede<br />
Stadtinitiative mindestens 8.000 Euro<br />
sammelt, um mit diesem Geld lebensnotwendige<br />
Operationen bei Kindern in<br />
Afrika zu finanzieren.<br />
Um die Aktion auch für die Bürger der<br />
Städte und Gemeinden noch interessanter<br />
zu gestalten, gab es einen internen<br />
Wettbewerb, wonach die Gemeinde,<br />
die die meisten Spenden pro Kopf<br />
Einwohner sammelt, mit dem goldenen<br />
BigShoe, dem Markenzeichen der Initiative,<br />
ausgezeichnet wurde.<br />
Hierbei ist es Muggensturm als eine der<br />
kleinsten Gemeinden, neben großen<br />
Städten wie Stuttgart, Karlsruhe, Pforz-<br />
Ernennung eines Beamten im Konkurrentenstreit ist anfechtbar<br />
Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt<br />
kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten<br />
mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den<br />
ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers<br />
auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Nach einem<br />
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010 stehe dem der<br />
Grundsatz der Ämterstabilität nicht entgegen. Die Klage habe Erfolg,<br />
wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt (Az. 2 C<br />
16.09).<br />
Sachverhalt<br />
In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident<br />
eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident<br />
des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten<br />
des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied<br />
sich für den Beigeladenen. Der Antrag des Klägers, dem Beklagten die<br />
Ernennung des Beigeladenen zum Präsidenten des OLG durch einst-<br />
Die Schulkinder<br />
in Kongo<br />
freuen sich<br />
über neue Bänke.<br />
<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011<br />
heim und Freiburg, gelungen, mit fast 8<br />
Euro pro Kopf Einwohner die höchste<br />
Spendensumme zu erzielen. Auch in der<br />
Gegenüberstellung der Gesamtspendensummen<br />
konnte Muggensturm mit<br />
48.818,53 Euro den 4. Rang nach Tuttlingen,<br />
Lindau und Bad Waldsee erzielen<br />
und kann sich damit auch im direkten<br />
Vergleich durchaus sehen lassen.<br />
Mit großer Freude konnte diese besondere<br />
Auszeichnung am 29. Oktober<br />
2010 in Tuttlingen von EU-Kommissar<br />
Günther Oettinger in Empfang genommen<br />
werden.<br />
Insgesamt flossen 13.000 Euro der Spendensumme<br />
dem Verein „Wir helfen Afrika“<br />
für die Operationen und medizinischen<br />
Behandlungen von Kindern in<br />
Afrika zu. Die übersteigenden Spenden<br />
erhalten die Afrikamissionare „Weiße<br />
Väter“, deren vorbildliche Arbeit im<br />
Kongo bereits seit vielen Jahren durch<br />
die Gemeinde Muggensturm unterstützt<br />
wird. Mit diesem Geld werden neben<br />
dem Wiederaufbau von Schulen und<br />
dem Druck von Schulbüchern auch ein<br />
Behindertenheim für Kinder und Jugendliche<br />
sowie die Unterernährtenstation<br />
des Provinzkrankenhauses Bukavu<br />
in Kongo unterstützt.<br />
weilige Anordnung zu untersagen, blieb in beiden verwaltungsgerichtlichen<br />
Instanzen erfolglos. Der Kläger hatte dem Beklagten mitgeteilt,<br />
er werde bei nachteiligem Ausgang des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht<br />
anrufen. Unmittelbar nach Eingang der Entscheidung<br />
des Oberverwaltungsgerichts im Justizministerium händigte der<br />
Justizminister dem Beigeladenen die Ernennungsurkunde aus.<br />
Grundsatz der Ämterstabilität muss zurückstehen<br />
Das BVerwG hat jetzt der in den Vorinstanzen erfolglosen Klage stattgegeben.<br />
Es hat die Ernennung des Beigeladenen mit Wirkung ab Zustellung<br />
des Urteils aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, das<br />
Amt des Präsidenten des OLG aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens<br />
zu vergeben. Ernenne der Dienstherr den ausgewählten Bewerber,<br />
bevor unterlegene Bewerber die Möglichkeiten der gerichtlichen Nachprüfung<br />
ausgeschöpft haben, so verletze er deren Grundrecht auf wirkungsvollen<br />
Rechtsschutz, heißt es in der Begründung des Urteils. Bei<br />
derartiger Rechtsschutzvereitelung könnten die Rechte der unterlege-<br />
62 <strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>