17.10.2012 Aufrufe

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeindeportät | Rechtsprechung<br />

kennt sie einen allgemeinen, gesellschaftlichen<br />

Trend, der immer mehr zu<br />

„Natur, Heimat und Familie“ gehe.<br />

Wir helfen Afrika<br />

Unter dem Motto „Wir helfen Afrika“<br />

haben sich anlässlich der Fußball-WM<br />

2010 in Südafrika 32 Städte und Gemeinden<br />

aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit<br />

den 32 an der Weltmeisterschaft teilnehmenden<br />

Fußballnationalteams sowie<br />

prominenten Unterstützern unter<br />

der Schirmherrschaft des ehemaligen<br />

Ministerpräsidenten von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und jetzigen EU-Kommissars<br />

Günther Oettinger zusammengeschlos-<br />

Rechtsprechung<br />

sen. Ziel der Aktion war es, dass jede<br />

Stadtinitiative mindestens 8.000 Euro<br />

sammelt, um mit diesem Geld lebensnotwendige<br />

Operationen bei Kindern in<br />

Afrika zu finanzieren.<br />

Um die Aktion auch für die Bürger der<br />

Städte und Gemeinden noch interessanter<br />

zu gestalten, gab es einen internen<br />

Wettbewerb, wonach die Gemeinde,<br />

die die meisten Spenden pro Kopf<br />

Einwohner sammelt, mit dem goldenen<br />

BigShoe, dem Markenzeichen der Initiative,<br />

ausgezeichnet wurde.<br />

Hierbei ist es Muggensturm als eine der<br />

kleinsten Gemeinden, neben großen<br />

Städten wie Stuttgart, Karlsruhe, Pforz-<br />

Ernennung eines Beamten im Konkurrentenstreit ist anfechtbar<br />

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt<br />

kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten<br />

mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den<br />

ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers<br />

auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Nach einem<br />

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010 stehe dem der<br />

Grundsatz der Ämterstabilität nicht entgegen. Die Klage habe Erfolg,<br />

wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt (Az. 2 C<br />

16.09).<br />

Sachverhalt<br />

In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident<br />

eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident<br />

des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied<br />

sich für den Beigeladenen. Der Antrag des Klägers, dem Beklagten die<br />

Ernennung des Beigeladenen zum Präsidenten des OLG durch einst-<br />

Die Schulkinder<br />

in Kongo<br />

freuen sich<br />

über neue Bänke.<br />

<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011<br />

heim und Freiburg, gelungen, mit fast 8<br />

Euro pro Kopf Einwohner die höchste<br />

Spendensumme zu erzielen. Auch in der<br />

Gegenüberstellung der Gesamtspendensummen<br />

konnte Muggensturm mit<br />

48.818,53 Euro den 4. Rang nach Tuttlingen,<br />

Lindau und Bad Waldsee erzielen<br />

und kann sich damit auch im direkten<br />

Vergleich durchaus sehen lassen.<br />

Mit großer Freude konnte diese besondere<br />

Auszeichnung am 29. Oktober<br />

2010 in Tuttlingen von EU-Kommissar<br />

Günther Oettinger in Empfang genommen<br />

werden.<br />

Insgesamt flossen 13.000 Euro der Spendensumme<br />

dem Verein „Wir helfen Afrika“<br />

für die Operationen und medizinischen<br />

Behandlungen von Kindern in<br />

Afrika zu. Die übersteigenden Spenden<br />

erhalten die Afrikamissionare „Weiße<br />

Väter“, deren vorbildliche Arbeit im<br />

Kongo bereits seit vielen Jahren durch<br />

die Gemeinde Muggensturm unterstützt<br />

wird. Mit diesem Geld werden neben<br />

dem Wiederaufbau von Schulen und<br />

dem Druck von Schulbüchern auch ein<br />

Behindertenheim für Kinder und Jugendliche<br />

sowie die Unterernährtenstation<br />

des Provinzkrankenhauses Bukavu<br />

in Kongo unterstützt.<br />

weilige Anordnung zu untersagen, blieb in beiden verwaltungsgerichtlichen<br />

Instanzen erfolglos. Der Kläger hatte dem Beklagten mitgeteilt,<br />

er werde bei nachteiligem Ausgang des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht<br />

anrufen. Unmittelbar nach Eingang der Entscheidung<br />

des Oberverwaltungsgerichts im Justizministerium händigte der<br />

Justizminister dem Beigeladenen die Ernennungsurkunde aus.<br />

Grundsatz der Ämterstabilität muss zurückstehen<br />

Das BVerwG hat jetzt der in den Vorinstanzen erfolglosen Klage stattgegeben.<br />

Es hat die Ernennung des Beigeladenen mit Wirkung ab Zustellung<br />

des Urteils aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, das<br />

Amt des Präsidenten des OLG aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens<br />

zu vergeben. Ernenne der Dienstherr den ausgewählten Bewerber,<br />

bevor unterlegene Bewerber die Möglichkeiten der gerichtlichen Nachprüfung<br />

ausgeschöpft haben, so verletze er deren Grundrecht auf wirkungsvollen<br />

Rechtsschutz, heißt es in der Begründung des Urteils. Bei<br />

derartiger Rechtsschutzvereitelung könnten die Rechte der unterlege-<br />

62 <strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!