17.10.2012 Aufrufe

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Jobcenter<br />

Der <strong>Gemeindetag</strong> begrüßte in der Tagung<br />

des Landesvorstands am 17. Juni<br />

2010 in Abtsgmünd die Einigung von<br />

Bundesregierung, Bundesfraktionen<br />

von CDU/CSU, FDP und SPD sowie der<br />

Länder, durch eine Verfassungsänderung<br />

die Arbeitsgemeinschaften von<br />

Bundesagenturen und Kommunen bei<br />

der Grundsicherung für Arbeit (SGB II)<br />

in gemeinsamen Einrichtungen fortzusetzen.<br />

Die Einigung entsprach grundsätzlich<br />

den Forderungen des <strong>Gemeindetag</strong>s.<br />

Die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit<br />

wird nicht mehr weiter<br />

verfolgt und die Fortsetzung der gemeinsamen<br />

Aufgabenerfüllung und damit<br />

die Leistungsgewährung aus einer<br />

Hand wurden sichergestellt. Der <strong>Gemeindetag</strong><br />

begrüßte ebenso die verfassungsrechtliche<br />

Absicherung der Option,<br />

wobei bei der vor Wahrnehmung<br />

der Optionsmöglichkeit auf Ebene des<br />

Landkreises eine sorgfältige Prüfung der<br />

tatsächlichen Risiken bei der Aufgabenübernahme<br />

zu erfolgen hat.<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)<br />

Die Landesregierung hat am 20. Juli<br />

2010 den Entwurf eines Gesetzes über<br />

die Zuwendungen des Landes zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse der<br />

Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

– LGVFG) angekündigt,<br />

der Anfang November im Landtag<br />

eingebracht und mit der zweiten Beratung<br />

am 15.12.2010 beschlossen wurde<br />

(Landtags-Drucksache 14/7160 vom<br />

10.11.2010 – Gesetzentwurf – und<br />

14/7257 vom 14.12.2010 – Beschlussempfehlung<br />

und Bericht des Innenausschusses).<br />

Mit dem Gesetz soll eine neue Rechtsgrundlage<br />

für die Förderung von Vorhaben<br />

des kommunalen Straßenbaus und<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

geschaffen werden. Bislang war die Zuweisung<br />

von Bundesmitteln für diesen<br />

Zweck im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

des Bundes geregelt, das im<br />

Zuge der Föderalismusreform in Bezug<br />

auf die Landesprogramme außer Kraft<br />

getreten ist. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten<br />

die Länder stattdessen Kompensationszahlungen<br />

nach dem Entflechtungsgesetz.<br />

Die verkehrliche Zweckbindung<br />

dieser Mittel entfällt ab dem 1.<br />

Januar 2014. Zum 31. Dezember 2019<br />

stellt der Bund die Kompensationszahlungen<br />

vollständig ein.<br />

Das Gesetz soll Planungssicherheit für<br />

Kommunen, Verkehrsunternehmen<br />

und sonstige Vorhabensträger schaffen.<br />

Der Entwurf enthält keine Befristung.<br />

Die dem Land nach dem Entflechtungsgesetz<br />

für den Verkehrsbereich zustehenden<br />

Finanzhilfen sollen ausschließlich<br />

für Investitionen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden<br />

verwendet werden. Die Regelungen<br />

zu den förderungsfähigen Vorhaben,<br />

den Fördervoraussetzungen und dem<br />

Förderverfahren entsprechen weitgehend<br />

dem bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

des Bundes.<br />

Einige förderungsfähige Vorhaben sollen<br />

neu aufgenommen (verkehrswichtige<br />

zwischenörtliche Straßen, verkehrswichtige<br />

Radwege, Lärmschutzmaßnahmen<br />

an innerörtlichen Straßen und<br />

Grunderneuerungen von Verkehrswegen<br />

im ÖPNV), ein Fördertatbestand<br />

soll gestrichen werden. Die vorgesehene<br />

Ausweitung der Fördertatbestände ist<br />

einerseits positiv zu werten ist, es dürften<br />

aber aufgrund der wohl unveränderten<br />

Mittelsituation kaum zusätzliche<br />

Fördermöglichkeiten bestehen.<br />

Folgende Fördertatbestände kommen<br />

neu hinzu bzw. wurden in ihrem Anwendungsbereich<br />

erweitert:<br />

- verkehrswichtige zwischenörtliche<br />

Straßen,<br />

- verkehrswichtige Radwege,<br />

- Lärmschutzmaßnahmen<br />

einschließlich Lärmsanierungen<br />

an innerört lichen Straßen und<br />

- Grunderneuerungen von Verkehrswegen<br />

im ÖPNV.<br />

Wegen des künftig auf hohem Niveau<br />

verbleibenden Investitionsbedarfs bei<br />

den Kommunen und den deshalb entstehenden<br />

Mehrbelastungen des Landes<br />

bedarf es eines klaren Signals des Landtags,<br />

dass eine ausreichende haushaltsrechtliche<br />

Ermächtigung für die in den<br />

künftigen Jahren bereitzustellenden<br />

Fördermittel geschaffen wird.<br />

Einzelheiten zu Verfahren, Höhe und<br />

Umfang der Förderung sind in einer<br />

Verwaltungsvorschrift zu regeln. Für die<br />

künftige Förderfähigkeit der Vorhaben<br />

ist es aber wesentlich, die Überlegungen<br />

für eine solche Verwaltungsvorschrift<br />

zu kennen.<br />

Der <strong>Gemeindetag</strong> hat die Schaffung einer<br />

Rechtsgrundlage für die Förderung<br />

von kommunalen Straßenbauvorhaben<br />

und Vorhaben des ÖPNV begrüßt, um<br />

im Anschluss an den Wegfall der verkehrlichen<br />

Zweckbindung den Kommunen<br />

die notwendige Planungssicherheit<br />

zu verschaffen. Er hat das Land aufgefordert,<br />

zusätzliche Fördermittel bereitzustellen,<br />

zumal durch die Ausweitung<br />

der Fördertatbestände ein zusätzlicher<br />

Bedarf an Fördermitteln besteht.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!