BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />
Jobcenter<br />
Der <strong>Gemeindetag</strong> begrüßte in der Tagung<br />
des Landesvorstands am 17. Juni<br />
2010 in Abtsgmünd die Einigung von<br />
Bundesregierung, Bundesfraktionen<br />
von CDU/CSU, FDP und SPD sowie der<br />
Länder, durch eine Verfassungsänderung<br />
die Arbeitsgemeinschaften von<br />
Bundesagenturen und Kommunen bei<br />
der Grundsicherung für Arbeit (SGB II)<br />
in gemeinsamen Einrichtungen fortzusetzen.<br />
Die Einigung entsprach grundsätzlich<br />
den Forderungen des <strong>Gemeindetag</strong>s.<br />
Die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit<br />
wird nicht mehr weiter<br />
verfolgt und die Fortsetzung der gemeinsamen<br />
Aufgabenerfüllung und damit<br />
die Leistungsgewährung aus einer<br />
Hand wurden sichergestellt. Der <strong>Gemeindetag</strong><br />
begrüßte ebenso die verfassungsrechtliche<br />
Absicherung der Option,<br />
wobei bei der vor Wahrnehmung<br />
der Optionsmöglichkeit auf Ebene des<br />
Landkreises eine sorgfältige Prüfung der<br />
tatsächlichen Risiken bei der Aufgabenübernahme<br />
zu erfolgen hat.<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)<br />
Die Landesregierung hat am 20. Juli<br />
2010 den Entwurf eines Gesetzes über<br />
die Zuwendungen des Landes zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse der<br />
Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
– LGVFG) angekündigt,<br />
der Anfang November im Landtag<br />
eingebracht und mit der zweiten Beratung<br />
am 15.12.2010 beschlossen wurde<br />
(Landtags-Drucksache 14/7160 vom<br />
10.11.2010 – Gesetzentwurf – und<br />
14/7257 vom 14.12.2010 – Beschlussempfehlung<br />
und Bericht des Innenausschusses).<br />
Mit dem Gesetz soll eine neue Rechtsgrundlage<br />
für die Förderung von Vorhaben<br />
des kommunalen Straßenbaus und<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
geschaffen werden. Bislang war die Zuweisung<br />
von Bundesmitteln für diesen<br />
Zweck im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
des Bundes geregelt, das im<br />
Zuge der Föderalismusreform in Bezug<br />
auf die Landesprogramme außer Kraft<br />
getreten ist. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten<br />
die Länder stattdessen Kompensationszahlungen<br />
nach dem Entflechtungsgesetz.<br />
Die verkehrliche Zweckbindung<br />
dieser Mittel entfällt ab dem 1.<br />
Januar 2014. Zum 31. Dezember 2019<br />
stellt der Bund die Kompensationszahlungen<br />
vollständig ein.<br />
Das Gesetz soll Planungssicherheit für<br />
Kommunen, Verkehrsunternehmen<br />
und sonstige Vorhabensträger schaffen.<br />
Der Entwurf enthält keine Befristung.<br />
Die dem Land nach dem Entflechtungsgesetz<br />
für den Verkehrsbereich zustehenden<br />
Finanzhilfen sollen ausschließlich<br />
für Investitionen zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden<br />
verwendet werden. Die Regelungen<br />
zu den förderungsfähigen Vorhaben,<br />
den Fördervoraussetzungen und dem<br />
Förderverfahren entsprechen weitgehend<br />
dem bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
des Bundes.<br />
Einige förderungsfähige Vorhaben sollen<br />
neu aufgenommen (verkehrswichtige<br />
zwischenörtliche Straßen, verkehrswichtige<br />
Radwege, Lärmschutzmaßnahmen<br />
an innerörtlichen Straßen und<br />
Grunderneuerungen von Verkehrswegen<br />
im ÖPNV), ein Fördertatbestand<br />
soll gestrichen werden. Die vorgesehene<br />
Ausweitung der Fördertatbestände ist<br />
einerseits positiv zu werten ist, es dürften<br />
aber aufgrund der wohl unveränderten<br />
Mittelsituation kaum zusätzliche<br />
Fördermöglichkeiten bestehen.<br />
Folgende Fördertatbestände kommen<br />
neu hinzu bzw. wurden in ihrem Anwendungsbereich<br />
erweitert:<br />
- verkehrswichtige zwischenörtliche<br />
Straßen,<br />
- verkehrswichtige Radwege,<br />
- Lärmschutzmaßnahmen<br />
einschließlich Lärmsanierungen<br />
an innerört lichen Straßen und<br />
- Grunderneuerungen von Verkehrswegen<br />
im ÖPNV.<br />
Wegen des künftig auf hohem Niveau<br />
verbleibenden Investitionsbedarfs bei<br />
den Kommunen und den deshalb entstehenden<br />
Mehrbelastungen des Landes<br />
bedarf es eines klaren Signals des Landtags,<br />
dass eine ausreichende haushaltsrechtliche<br />
Ermächtigung für die in den<br />
künftigen Jahren bereitzustellenden<br />
Fördermittel geschaffen wird.<br />
Einzelheiten zu Verfahren, Höhe und<br />
Umfang der Förderung sind in einer<br />
Verwaltungsvorschrift zu regeln. Für die<br />
künftige Förderfähigkeit der Vorhaben<br />
ist es aber wesentlich, die Überlegungen<br />
für eine solche Verwaltungsvorschrift<br />
zu kennen.<br />
Der <strong>Gemeindetag</strong> hat die Schaffung einer<br />
Rechtsgrundlage für die Förderung<br />
von kommunalen Straßenbauvorhaben<br />
und Vorhaben des ÖPNV begrüßt, um<br />
im Anschluss an den Wegfall der verkehrlichen<br />
Zweckbindung den Kommunen<br />
die notwendige Planungssicherheit<br />
zu verschaffen. Er hat das Land aufgefordert,<br />
zusätzliche Fördermittel bereitzustellen,<br />
zumal durch die Ausweitung<br />
der Fördertatbestände ein zusätzlicher<br />
Bedarf an Fördermitteln besteht.<br />
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