BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />
Das Land sieht in dem Wortlaut des Gesetzesbeschluss<br />
vom 6.10.2010 mit der<br />
„Kann-Anrechnung“ in § 8 Abs. 2 KiTaG<br />
nun einen „Kompromiss“ zwischen den<br />
widerstreitenden Interessen der Kommunalen<br />
Seite und der Seite der freien<br />
Träger.<br />
Der Landesanteil (133 Mio. Euro) wird<br />
den Gemeinden durch eine Erhöhung<br />
der Kindergartenförderung (§ 29b FAG)<br />
erbracht. Das Land hat hierzu durch<br />
Art. 1 Nr. 10 des Haushaltbegleitgesetzes<br />
und des Gesetzes über das Landesschuldbuch<br />
vom 1. März 2010 (Gesetzblatt S.<br />
265) den in § 29b FAG (Kindergartenförderung)<br />
derzeit vorgesehenen Betrag<br />
von 386 Mio. Euro schrittweise entsprechenden<br />
genannten Stufen auf folgende<br />
Beträge erhöht: im Jahr 2010 auf 404<br />
Mio. Euro; 2011: 455 Mio. Euro; 2012:<br />
496 Mio. Euro; 2013: 529 Mio. Euro.<br />
In den genannten Beträgen sind neben<br />
den Kosten für die stufenweise Erhöhung<br />
des Mindestpersonalschlüssels<br />
auch Kosten zur weiteren Qualifizierung<br />
des pädagogischen Personals enthalten,<br />
die sich nach der politischen Übereinkunft<br />
vom 24.11.2009 auf 10 Mio. Euro<br />
pro Jahr belaufen (auf anteiligem Jahr<br />
2010: 3 Mio. Euro).<br />
Zur Erleichterung der Umsetzung der<br />
neuen Rechtsverordnung in die Praxis<br />
ist auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände<br />
vorgesehen, gemeinsame<br />
Ausführungshinweise mit dem KVJS herauszugeben.<br />
Die Umsetzung in die Praxis<br />
mit der Verknüpfung zur Förderung<br />
der freien Träger wird ein Schwerpunkt<br />
im Jahr 2011 sein.<br />
„Singen-Bewegen-Sprechen“ – Ein<br />
bundesweit einmaliges Landesförderprogramm<br />
zur durchgängigen musikalischen<br />
Bildung im Kindergarten<br />
und der Grundschule<br />
Nach der Ankündigung in der Regierungserklärung<br />
von Ministerpräsident<br />
Mappus im März 2010 hat der Ministerrat<br />
am 11.5.2010 im Rahmen des Maßnahmenpakets<br />
für die qualitative Verbesserung<br />
im vorschulischen Bereich<br />
und an den Grundschulen die Umsetzung<br />
des Programms „Singen-Bewegen-<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Sprechen“ beschlossen. Das Programm<br />
wurde bereits von 2007 bis 2009 in 17<br />
Kindergärten als Pilotprojekt der Stiftung<br />
Kinderland erprobt. Für die Umsetzung<br />
ist ein gestufter Ausbau in Jahresschritten<br />
vorgesehen.<br />
Am 1. Oktober 2010 starteten knapp<br />
1.000 freiwillige Bildungskooperationen<br />
im vorletzten Kindergartenjahr.<br />
Insgesamt wird so rund 20.000 Kindern<br />
die Möglichkeit zu einer qualifizierten<br />
vorschulischen Musikerziehung ermöglicht<br />
werden. Ab 2011 soll sukzessiv ein<br />
weiterer Jahrgang bis zur 4. Grundschulklasse<br />
einbezogen werden. Es ist vorgesehen,<br />
dass bis zum Schuljahr 2015/16<br />
insgesamt zirka 8.000 Bildungskooperationen<br />
entstehen. Jede Kooperation ist<br />
auf eine Dauer von sechs Jahren angelegt:<br />
Zwei Jahrgänge im Kindergarten<br />
und vier Jahrgängen in der Grundschule<br />
werden eine Profilbildung bei den<br />
beteiligten Partnern sowie eine nachhaltige<br />
Qualitätsentwicklung zur Folge<br />
haben.<br />
Kernpunkt des Programms ist, dass jede<br />
Woche eine Musikpädagogische Fachkraft<br />
zusammen mit einer Erzieherin<br />
oder einem Erzieher Impulse in den Bereichen<br />
Singen, Bewegen und Sprechen<br />
setzt und damit die Entwicklung der<br />
Kinder ganzheitlich und individuell för-<br />
dert. Hierdurch wird die gesamte Persönlichkeit<br />
des einzelnen Kindes gestärkt<br />
und der Übergang in die Schule<br />
günstig beeinflusst. Projektpartner für<br />
die Kindertageseinrichtungen und die<br />
Schulen sind zum einen öffentliche<br />
(kommunale) Musikschulen oder solche,<br />
die als Träger der außerschulischen<br />
Jugendbildung anerkannt sind sowie<br />
gemeinnützige Vereine der Laienmusik.<br />
Um die Umsetzung des Förderprogramms<br />
kümmert sich die Arbeitsgemeinschaft<br />
des Landesverbands der Musikschulen<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V.<br />
und des Landesmusikverbandes <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> e.V. (Arge).<br />
Durch eine sehr kompakte Bewerbungsphase<br />
mit dem Ende der Bewerbungsfrist<br />
in den Sommerferien haben sowohl<br />
die Einreichung der Bewerbungen wie<br />
auch die Auswahl unter einem hohen<br />
Zeitdruck gestanden. Mittlerweile haben<br />
alle Standorte die Bewilligungs-<br />
bzw. Ablehnungsbescheide erhalten. So<br />
sehr das Programm inhaltlich wie auch<br />
von dem Förderbeitrag des Landes zu<br />
begrüßen ist, so sehr bleibt auch festzuhalten,<br />
dass erneut ausschließlich der<br />
(Musik-)Schulbereich in den Genuss der<br />
Landesförderung kommt; die Aufwendungen<br />
der Kindertageseinrichtungen<br />
für das zur Verfügung zu stellende Personal,<br />
die Fortbildung, Organisation<br />
21