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BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Das Land sieht in dem Wortlaut des Gesetzesbeschluss<br />

vom 6.10.2010 mit der<br />

„Kann-Anrechnung“ in § 8 Abs. 2 KiTaG<br />

nun einen „Kompromiss“ zwischen den<br />

widerstreitenden Interessen der Kommunalen<br />

Seite und der Seite der freien<br />

Träger.<br />

Der Landesanteil (133 Mio. Euro) wird<br />

den Gemeinden durch eine Erhöhung<br />

der Kindergartenförderung (§ 29b FAG)<br />

erbracht. Das Land hat hierzu durch<br />

Art. 1 Nr. 10 des Haushaltbegleitgesetzes<br />

und des Gesetzes über das Landesschuldbuch<br />

vom 1. März 2010 (Gesetzblatt S.<br />

265) den in § 29b FAG (Kindergartenförderung)<br />

derzeit vorgesehenen Betrag<br />

von 386 Mio. Euro schrittweise entsprechenden<br />

genannten Stufen auf folgende<br />

Beträge erhöht: im Jahr 2010 auf 404<br />

Mio. Euro; 2011: 455 Mio. Euro; 2012:<br />

496 Mio. Euro; 2013: 529 Mio. Euro.<br />

In den genannten Beträgen sind neben<br />

den Kosten für die stufenweise Erhöhung<br />

des Mindestpersonalschlüssels<br />

auch Kosten zur weiteren Qualifizierung<br />

des pädagogischen Personals enthalten,<br />

die sich nach der politischen Übereinkunft<br />

vom 24.11.2009 auf 10 Mio. Euro<br />

pro Jahr belaufen (auf anteiligem Jahr<br />

2010: 3 Mio. Euro).<br />

Zur Erleichterung der Umsetzung der<br />

neuen Rechtsverordnung in die Praxis<br />

ist auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände<br />

vorgesehen, gemeinsame<br />

Ausführungshinweise mit dem KVJS herauszugeben.<br />

Die Umsetzung in die Praxis<br />

mit der Verknüpfung zur Förderung<br />

der freien Träger wird ein Schwerpunkt<br />

im Jahr 2011 sein.<br />

„Singen-Bewegen-Sprechen“ – Ein<br />

bundesweit einmaliges Landesförderprogramm<br />

zur durchgängigen musikalischen<br />

Bildung im Kindergarten<br />

und der Grundschule<br />

Nach der Ankündigung in der Regierungserklärung<br />

von Ministerpräsident<br />

Mappus im März 2010 hat der Ministerrat<br />

am 11.5.2010 im Rahmen des Maßnahmenpakets<br />

für die qualitative Verbesserung<br />

im vorschulischen Bereich<br />

und an den Grundschulen die Umsetzung<br />

des Programms „Singen-Bewegen-<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Sprechen“ beschlossen. Das Programm<br />

wurde bereits von 2007 bis 2009 in 17<br />

Kindergärten als Pilotprojekt der Stiftung<br />

Kinderland erprobt. Für die Umsetzung<br />

ist ein gestufter Ausbau in Jahresschritten<br />

vorgesehen.<br />

Am 1. Oktober 2010 starteten knapp<br />

1.000 freiwillige Bildungskooperationen<br />

im vorletzten Kindergartenjahr.<br />

Insgesamt wird so rund 20.000 Kindern<br />

die Möglichkeit zu einer qualifizierten<br />

vorschulischen Musikerziehung ermöglicht<br />

werden. Ab 2011 soll sukzessiv ein<br />

weiterer Jahrgang bis zur 4. Grundschulklasse<br />

einbezogen werden. Es ist vorgesehen,<br />

dass bis zum Schuljahr 2015/16<br />

insgesamt zirka 8.000 Bildungskooperationen<br />

entstehen. Jede Kooperation ist<br />

auf eine Dauer von sechs Jahren angelegt:<br />

Zwei Jahrgänge im Kindergarten<br />

und vier Jahrgängen in der Grundschule<br />

werden eine Profilbildung bei den<br />

beteiligten Partnern sowie eine nachhaltige<br />

Qualitätsentwicklung zur Folge<br />

haben.<br />

Kernpunkt des Programms ist, dass jede<br />

Woche eine Musikpädagogische Fachkraft<br />

zusammen mit einer Erzieherin<br />

oder einem Erzieher Impulse in den Bereichen<br />

Singen, Bewegen und Sprechen<br />

setzt und damit die Entwicklung der<br />

Kinder ganzheitlich und individuell för-<br />

dert. Hierdurch wird die gesamte Persönlichkeit<br />

des einzelnen Kindes gestärkt<br />

und der Übergang in die Schule<br />

günstig beeinflusst. Projektpartner für<br />

die Kindertageseinrichtungen und die<br />

Schulen sind zum einen öffentliche<br />

(kommunale) Musikschulen oder solche,<br />

die als Träger der außerschulischen<br />

Jugendbildung anerkannt sind sowie<br />

gemeinnützige Vereine der Laienmusik.<br />

Um die Umsetzung des Förderprogramms<br />

kümmert sich die Arbeitsgemeinschaft<br />

des Landesverbands der Musikschulen<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V.<br />

und des Landesmusikverbandes <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> e.V. (Arge).<br />

Durch eine sehr kompakte Bewerbungsphase<br />

mit dem Ende der Bewerbungsfrist<br />

in den Sommerferien haben sowohl<br />

die Einreichung der Bewerbungen wie<br />

auch die Auswahl unter einem hohen<br />

Zeitdruck gestanden. Mittlerweile haben<br />

alle Standorte die Bewilligungs-<br />

bzw. Ablehnungsbescheide erhalten. So<br />

sehr das Programm inhaltlich wie auch<br />

von dem Förderbeitrag des Landes zu<br />

begrüßen ist, so sehr bleibt auch festzuhalten,<br />

dass erneut ausschließlich der<br />

(Musik-)Schulbereich in den Genuss der<br />

Landesförderung kommt; die Aufwendungen<br />

der Kindertageseinrichtungen<br />

für das zur Verfügung zu stellende Personal,<br />

die Fortbildung, Organisation<br />

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