BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />
Zwischen dem Einfach-Modell nach<br />
dem Äquivalenzprinzip und dem Verkehrswertmodell<br />
liegen Welten. Es<br />
bleibt nun abzuwarten, zu welchem<br />
Vorschlag die Arbeitsgruppe der Finanzministerien<br />
zur Reform der Grundsteuer<br />
schließlich gelangen wird.<br />
Nach einer ersten groben Einschätzung<br />
dürfte ein rein verkehrswertorientiertes<br />
Bewertungsmodell für Zwecke der<br />
Grundsteuer entgegen den Eindrücken,<br />
den die Machbarkeitsstudie vermittelt,<br />
in der Handhabung alles andere als einfach<br />
sein. In Betracht käme aus kommunaler<br />
Sicht eher eine Kombination aus<br />
• Verkehrswertorientierung (aktuelle<br />
Bodenwerte) bezüglich der unbebauten<br />
Grundstücke, der land- und forstwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen sowie der<br />
Grundstücksflächen<br />
Grundstücken und<br />
bei bebauten<br />
• Gebäudesachwerten. Diese können<br />
durch Multiplikation der Wohn-/Nutzflächen<br />
bzw. der Brutto-Grundfläche<br />
oder ggf. der Kubatur des Objekts mit<br />
gesetzlich oder durch Verordnung vorzugebenden<br />
standardisierten Herstellungskosten(Normal-Herstellungskosten)<br />
ermittelt werden, ggf. mit einem<br />
Alterswertabschlag. Die standardisierten<br />
Herstellungskosten müssten nach<br />
Grundstücksarten (je Quadratmeter<br />
Fläche oder je Kubikmeter Rauminhalt)<br />
unterscheiden. Vergleichbare Vorgaben,<br />
die als Anhalt für eine gesetzliche<br />
Neuregelung für Zwecke der Grundsteuerbewertung<br />
dienen können, enthält<br />
das BewG bereits jetzt in der Anlage<br />
24 für Zwecke der Erbschaftsteuerbewertung.<br />
Die auf dieser Grundlage ermittelten<br />
Werte könnten für die Dauer eines Feststellungszeitraums<br />
(z.B. 6 Jahre) unverändert<br />
bleiben und könnten in einem<br />
grundsteuerlichen Grundlagenbescheid<br />
festgestellt werden.<br />
Eine Positionierung der kommunalen<br />
Verbände dazu gibt es bisher nicht, zumal<br />
auch nicht feststeht, wie sich die<br />
weiteren Arbeiten in der Länderarbeitsgruppe<br />
der Finanzministerien gestalten.<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Der <strong>Gemeindetag</strong> wird die Grundsteuerreform<br />
mit seinem Praktiker-Arbeitskreis<br />
„Grundsteuer“ weiter intensiv<br />
begleiten. Er wird dabei auch darauf zu<br />
Finanzbeziehungen Land / Kommunen<br />
In den vergangenen Jahren haben sich<br />
das Land und die Kommunen verschiedentlich<br />
über wesentliche Finanzfragen<br />
durch Vereinbarungen verständigt. Zuletzt<br />
war dies am 24.11.2009 im Zusammenhang<br />
mit der Umsetzung des so<br />
genannten Orientierungsplans in den<br />
Kindergärten in Bezug auf die Mitfinanzierung<br />
des Landes an der Erhöhung des<br />
dafür notwendigen Personalschlüssels<br />
der Fall. Im Gegenzug haben sich dabei<br />
Land und Kommunen auf eine weitere<br />
Fortsetzung der Kürzung des Kommunalen<br />
Finanzausgleichs um 405 Mio.<br />
Euro für das Jahr 2011 geeinigt.<br />
Entsprechend dieser Praxis hat Ministerpräsident<br />
Mappus im Juni 2010 in<br />
einem Gespräch den kommunalen Landesverbänden<br />
einen Vorschlag für einen<br />
„Pakt für Chancengerechtigkeit“ unterbreitet:<br />
Das Land übernimmt an den Grund-<br />
und Hauptschulen, beginnend ab September<br />
2010, die Einrichtung von schulpädagogischen<br />
Assistenten. Im Gegenzug<br />
sollen dafür die Kommunen die Finanzierung<br />
der Schulsozialarbeit<br />
endgültig als ihre Aufgabe übernehmen.<br />
Hintergrund dieses Angebots ist die seit<br />
Jahren andauernde Meinungsverschiedenheit<br />
zwischen Land und Kommunen<br />
über die Aufgabenträgerschaft für<br />
die Schulsozialarbeit. Das Land betrachtet<br />
die Schulsozialarbeit als einen Teil<br />
der Allgemeinen Jugendhilfe und daher<br />
allein als kommunale Aufgabe, während<br />
die Kommunen diese als schulisch bedingte<br />
Aufgabe betrachten, die vom<br />
Land zu finanzieren wäre.<br />
Das Land hatte sich hieran ursprünglich<br />
ebenfalls mit Zuschüssen beteiligt. Diese<br />
wurden jedoch mit Ablauf des Schuljahres<br />
2005/2006 ganz eingestellt und<br />
beliefen sich am Ende noch auf jährlich<br />
achten haben, dass die Verankerung<br />
der Gutachterausschüsse auf Gemeindeebene<br />
nicht erneut in Frage gestellt<br />
wird.<br />
1,1 Mio. Euro bzw. 5 Prozent des damaligen<br />
Finanzierungsbedarfs von 22,5<br />
Mio. Euro.<br />
Aktuell beträgt der kommunale Finanzierungsaufwand<br />
für die Schulsozialarbeit<br />
jährlich zirka 37,5 Mio. Euro für<br />
rund 750 Vollzeitstellen.<br />
Seitens des Landes wird der Finanzbedarf<br />
für den pädagogischen Assistenten<br />
mit rund 10 Mio. Euro jährlich beziffert.<br />
Bei einer Ausdehnung auf die Realschulen<br />
würde dieser auf rund 20 Mio. Euro<br />
pro Jahr ansteigen. Die kommunalen<br />
Landesverbände vertreten demgegenüber<br />
die Auffassung, dass bei der Schulsozialarbeit<br />
weiterhin eine Finanzierungspflicht<br />
des Landes besteht.<br />
Angesichts einer weiteren nicht geringen<br />
Zahl von Themen, die die Finanzbeziehungen<br />
Land und Kommunen betreffen<br />
und eine weitaus größere Kostenrelevanz<br />
besitzen als die Einführung<br />
des schulpädagogischen Assistenten,<br />
haben es die kommunalen Landesverbände<br />
nicht für opportun gehalten, mit<br />
dem Land lediglich eine Vereinbarung<br />
über eine finanzielle Einzelproblematik,<br />
wie sie die Einführung des schulpädagogischen<br />
Assistenten darstellt, zu treffen.<br />
Daher haben die kommunalen Landesverbände<br />
gegenüber dem Land den<br />
Wunsch und die Forderung zum Ausdruck<br />
gebracht, neben einem „Pakt für<br />
Chancengerechtigkeit“ eine Verständigung<br />
zu weiteren folgenden Fragestellungen<br />
zu finden:<br />
• Offenlegung von Überlegungen des<br />
Landes über etwaige weitere Eingriffe<br />
in den Kommunalen Finanzausgleich<br />
über das Jahr 2011 hinaus;<br />
•<br />
Unterstützung des Landes für die Erhaltung<br />
der Gewerbesteuer;<br />
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