17.10.2012 Aufrufe

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Zwischen dem Einfach-Modell nach<br />

dem Äquivalenzprinzip und dem Verkehrswertmodell<br />

liegen Welten. Es<br />

bleibt nun abzuwarten, zu welchem<br />

Vorschlag die Arbeitsgruppe der Finanzministerien<br />

zur Reform der Grundsteuer<br />

schließlich gelangen wird.<br />

Nach einer ersten groben Einschätzung<br />

dürfte ein rein verkehrswertorientiertes<br />

Bewertungsmodell für Zwecke der<br />

Grundsteuer entgegen den Eindrücken,<br />

den die Machbarkeitsstudie vermittelt,<br />

in der Handhabung alles andere als einfach<br />

sein. In Betracht käme aus kommunaler<br />

Sicht eher eine Kombination aus<br />

• Verkehrswertorientierung (aktuelle<br />

Bodenwerte) bezüglich der unbebauten<br />

Grundstücke, der land- und forstwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen sowie der<br />

Grundstücksflächen<br />

Grundstücken und<br />

bei bebauten<br />

• Gebäudesachwerten. Diese können<br />

durch Multiplikation der Wohn-/Nutzflächen<br />

bzw. der Brutto-Grundfläche<br />

oder ggf. der Kubatur des Objekts mit<br />

gesetzlich oder durch Verordnung vorzugebenden<br />

standardisierten Herstellungskosten(Normal-Herstellungskosten)<br />

ermittelt werden, ggf. mit einem<br />

Alterswertabschlag. Die standardisierten<br />

Herstellungskosten müssten nach<br />

Grundstücksarten (je Quadratmeter<br />

Fläche oder je Kubikmeter Rauminhalt)<br />

unterscheiden. Vergleichbare Vorgaben,<br />

die als Anhalt für eine gesetzliche<br />

Neuregelung für Zwecke der Grundsteuerbewertung<br />

dienen können, enthält<br />

das BewG bereits jetzt in der Anlage<br />

24 für Zwecke der Erbschaftsteuerbewertung.<br />

Die auf dieser Grundlage ermittelten<br />

Werte könnten für die Dauer eines Feststellungszeitraums<br />

(z.B. 6 Jahre) unverändert<br />

bleiben und könnten in einem<br />

grundsteuerlichen Grundlagenbescheid<br />

festgestellt werden.<br />

Eine Positionierung der kommunalen<br />

Verbände dazu gibt es bisher nicht, zumal<br />

auch nicht feststeht, wie sich die<br />

weiteren Arbeiten in der Länderarbeitsgruppe<br />

der Finanzministerien gestalten.<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Der <strong>Gemeindetag</strong> wird die Grundsteuerreform<br />

mit seinem Praktiker-Arbeitskreis<br />

„Grundsteuer“ weiter intensiv<br />

begleiten. Er wird dabei auch darauf zu<br />

Finanzbeziehungen Land / Kommunen<br />

In den vergangenen Jahren haben sich<br />

das Land und die Kommunen verschiedentlich<br />

über wesentliche Finanzfragen<br />

durch Vereinbarungen verständigt. Zuletzt<br />

war dies am 24.11.2009 im Zusammenhang<br />

mit der Umsetzung des so<br />

genannten Orientierungsplans in den<br />

Kindergärten in Bezug auf die Mitfinanzierung<br />

des Landes an der Erhöhung des<br />

dafür notwendigen Personalschlüssels<br />

der Fall. Im Gegenzug haben sich dabei<br />

Land und Kommunen auf eine weitere<br />

Fortsetzung der Kürzung des Kommunalen<br />

Finanzausgleichs um 405 Mio.<br />

Euro für das Jahr 2011 geeinigt.<br />

Entsprechend dieser Praxis hat Ministerpräsident<br />

Mappus im Juni 2010 in<br />

einem Gespräch den kommunalen Landesverbänden<br />

einen Vorschlag für einen<br />

„Pakt für Chancengerechtigkeit“ unterbreitet:<br />

Das Land übernimmt an den Grund-<br />

und Hauptschulen, beginnend ab September<br />

2010, die Einrichtung von schulpädagogischen<br />

Assistenten. Im Gegenzug<br />

sollen dafür die Kommunen die Finanzierung<br />

der Schulsozialarbeit<br />

endgültig als ihre Aufgabe übernehmen.<br />

Hintergrund dieses Angebots ist die seit<br />

Jahren andauernde Meinungsverschiedenheit<br />

zwischen Land und Kommunen<br />

über die Aufgabenträgerschaft für<br />

die Schulsozialarbeit. Das Land betrachtet<br />

die Schulsozialarbeit als einen Teil<br />

der Allgemeinen Jugendhilfe und daher<br />

allein als kommunale Aufgabe, während<br />

die Kommunen diese als schulisch bedingte<br />

Aufgabe betrachten, die vom<br />

Land zu finanzieren wäre.<br />

Das Land hatte sich hieran ursprünglich<br />

ebenfalls mit Zuschüssen beteiligt. Diese<br />

wurden jedoch mit Ablauf des Schuljahres<br />

2005/2006 ganz eingestellt und<br />

beliefen sich am Ende noch auf jährlich<br />

achten haben, dass die Verankerung<br />

der Gutachterausschüsse auf Gemeindeebene<br />

nicht erneut in Frage gestellt<br />

wird.<br />

1,1 Mio. Euro bzw. 5 Prozent des damaligen<br />

Finanzierungsbedarfs von 22,5<br />

Mio. Euro.<br />

Aktuell beträgt der kommunale Finanzierungsaufwand<br />

für die Schulsozialarbeit<br />

jährlich zirka 37,5 Mio. Euro für<br />

rund 750 Vollzeitstellen.<br />

Seitens des Landes wird der Finanzbedarf<br />

für den pädagogischen Assistenten<br />

mit rund 10 Mio. Euro jährlich beziffert.<br />

Bei einer Ausdehnung auf die Realschulen<br />

würde dieser auf rund 20 Mio. Euro<br />

pro Jahr ansteigen. Die kommunalen<br />

Landesverbände vertreten demgegenüber<br />

die Auffassung, dass bei der Schulsozialarbeit<br />

weiterhin eine Finanzierungspflicht<br />

des Landes besteht.<br />

Angesichts einer weiteren nicht geringen<br />

Zahl von Themen, die die Finanzbeziehungen<br />

Land und Kommunen betreffen<br />

und eine weitaus größere Kostenrelevanz<br />

besitzen als die Einführung<br />

des schulpädagogischen Assistenten,<br />

haben es die kommunalen Landesverbände<br />

nicht für opportun gehalten, mit<br />

dem Land lediglich eine Vereinbarung<br />

über eine finanzielle Einzelproblematik,<br />

wie sie die Einführung des schulpädagogischen<br />

Assistenten darstellt, zu treffen.<br />

Daher haben die kommunalen Landesverbände<br />

gegenüber dem Land den<br />

Wunsch und die Forderung zum Ausdruck<br />

gebracht, neben einem „Pakt für<br />

Chancengerechtigkeit“ eine Verständigung<br />

zu weiteren folgenden Fragestellungen<br />

zu finden:<br />

• Offenlegung von Überlegungen des<br />

Landes über etwaige weitere Eingriffe<br />

in den Kommunalen Finanzausgleich<br />

über das Jahr 2011 hinaus;<br />

•<br />

Unterstützung des Landes für die Erhaltung<br />

der Gewerbesteuer;<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!