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BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg

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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />

Neues Muster für<br />

eine Friedhofssatzung 2010<br />

Das bisherige Muster für eine Friedhofssatzung<br />

stammt aus dem Jahre 2003<br />

und wurde im Jahre 2009 wegen der Folgen<br />

des Normenscreenings nach der<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie, der Novelle<br />

zum Bestattungsgesetz 2009 und der<br />

Novelle zum Kommunalabgabengesetz<br />

geändert. Diese Rechtsänderungen sind<br />

der Grund für die Veröffentlichung einer<br />

konsolidierten Fassung des Musters<br />

für eine Friedhofssatzung. Die Erläuterungen<br />

zum Muster wurden aktualisiert,<br />

soweit sie die genannten drei Themenbereiche<br />

für die Änderungen des Musters<br />

betreffen.<br />

Neu aufgenommen wurden Erläuterungen,<br />

die sich aus den Fragestellungen der<br />

Gemeinden an die Geschäftsstelle ergeben<br />

haben. Außerdem wurde die Rechtsprechung<br />

zum Friedhofs- und Bestattungsrecht<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> der vergangenen<br />

Jahre ebenso ausgewertet wie<br />

die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte<br />

anderer Bundesländer.<br />

Ob wegen der aktuellen Diskussion um<br />

Grabsteine aus Kinderarbeit (genauer:<br />

keine Grabsteine aus ausbeuterischer<br />

Kinderarbeit) eine weitere Änderung des<br />

Musters für eine Friedhofssatzung ansteht<br />

oder nur eine Empfehlung außerhalb<br />

des Satzungstextes, bleibt abzuwarten.<br />

Denkbar ist eine Änderung des Bestattungsgesetzes,<br />

um eine eindeutige<br />

Rechtsgrundlage für eine Satzungsregelung<br />

zu schaffen. Ergänzende Hinweisen<br />

gab es wegen aktueller Entwicklungen<br />

im Friedhofswesen: Urnenbeisetzungen<br />

im Wurzelbereich von Bäumen,<br />

gärtnerbetreute Grabfelder, technische<br />

Regeln für die Fundamentierung von<br />

Grabmalen.<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Notariats- und Grundbuchreform gesetzlich umgesetzt –<br />

Umsetzung Zug um Zug bis 1. Januar 2018<br />

Der Landtag von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2010<br />

den Gesetzentwurf zur Notariats- und<br />

Grundbuchamtsreform beschlossen<br />

(GBl. Seite 555). Wesentliche Grundzüge<br />

der Reform sind der flächendeckende<br />

Wechsel vom Amtsnotariat hin zum<br />

freiberuflichen Notariat (so genanntes<br />

Nur-Notariat) und die Konzentration<br />

des Grundbuchwesens auf 11 Amtsgerichtsstandorte.<br />

Insoweit wird es nach<br />

der vollständigen Umsetzung der Reform<br />

keine Grundbuchämter bei den<br />

Gemeinden mehr geben.<br />

Beschlossen worden ist der Gesetzentwurf<br />

auf der Basis von Landtagsdrucksache<br />

14/6250 vom 21. April 2010 (mit wenigen<br />

redaktionellen, aber keinen inhaltlichen<br />

Änderungen). Der <strong>Gemeindetag</strong> hatte zu<br />

dem Gesetzentwurf mit Schreiben vom<br />

11. März 2010 Stellung bezogen (siehe<br />

Darstellung in Gt-info Nr. 223/2010 vom<br />

6. April 2010). Im Rahmen der Verabschiedung<br />

des Gesetzespakets ist auch das<br />

so genannte 6-Euro-Gesetz (neuer § 21 a<br />

Landesjustizkostengesetz) mit beschlossen<br />

worden. Eine Erhöhung dieser „Digitalisierungsprämie“<br />

zugunsten der Gemeinden<br />

(z.B. auf 8 oder 10 Euro), wie<br />

vom <strong>Gemeindetag</strong> vorgeschlagen, ist dabei<br />

leider nicht erfolgt.<br />

Für die Eingliederungsplanung hinsichtlich<br />

der Grundbuchämter im badi-<br />

schen Rechtsgebiet gibt es gegenwärtig<br />

nach wie vor folgenden Sachstand:<br />

Im März 2010 hat das Justizministerium<br />

bekanntlich bei allen grundbuchführenden<br />

Kommunen im badischen<br />

Rechtsgebiet eine Umfrage zu den<br />

Wunschterminen hinsichtlich der<br />

Grundbucheingliederung durchgeführt.<br />

Nahezu alle angeschriebenen<br />

Städte und Gemeinden haben geantwortet.<br />

Bis Ende 2010 sollte das Justizministerium<br />

die Antworten auswerten und<br />

(unter Beteiligung von <strong>Gemeindetag</strong><br />

und Städtetag) einen Eingliederungsplan<br />

für die Jahre 2012 bis 2017 aufstellen.<br />

Aus diesem werden sich die Eingliederungstermine<br />

für alle staatlichen<br />

und kommunalen Grundbuchämter<br />

ergeben. Für 2012 bis 2014 voraussichtlich<br />

monatsgenau, für 2015 bis 2017<br />

zunächst jahresscharf. Die Eingliederung<br />

soll an den Standorten der grundbuchführenden<br />

Amtsgerichte Achern,<br />

Emmendingen, Tauberbischofsheim<br />

und Villingen-Schwenningen Anfang<br />

des Jahres 2012 beginnen, in Maulbronn<br />

bautechnisch bedingt voraussichtlich<br />

Anfang 2013. Nach einer Mitteilung<br />

des Justizministeriums vom<br />

13.12.2010 wird die Aufstellung des<br />

Eingliederungszeitplans noch etwas<br />

Zeit in Anspruch nehmen.<br />

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