BWGZ 1|2011 DIE GEMEINDE - Gemeindetag Baden-Württemberg
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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2011 Bilanz und Perspektiven<br />
Neues Muster für<br />
eine Friedhofssatzung 2010<br />
Das bisherige Muster für eine Friedhofssatzung<br />
stammt aus dem Jahre 2003<br />
und wurde im Jahre 2009 wegen der Folgen<br />
des Normenscreenings nach der<br />
EU-Dienstleistungsrichtlinie, der Novelle<br />
zum Bestattungsgesetz 2009 und der<br />
Novelle zum Kommunalabgabengesetz<br />
geändert. Diese Rechtsänderungen sind<br />
der Grund für die Veröffentlichung einer<br />
konsolidierten Fassung des Musters<br />
für eine Friedhofssatzung. Die Erläuterungen<br />
zum Muster wurden aktualisiert,<br />
soweit sie die genannten drei Themenbereiche<br />
für die Änderungen des Musters<br />
betreffen.<br />
Neu aufgenommen wurden Erläuterungen,<br />
die sich aus den Fragestellungen der<br />
Gemeinden an die Geschäftsstelle ergeben<br />
haben. Außerdem wurde die Rechtsprechung<br />
zum Friedhofs- und Bestattungsrecht<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> der vergangenen<br />
Jahre ebenso ausgewertet wie<br />
die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte<br />
anderer Bundesländer.<br />
Ob wegen der aktuellen Diskussion um<br />
Grabsteine aus Kinderarbeit (genauer:<br />
keine Grabsteine aus ausbeuterischer<br />
Kinderarbeit) eine weitere Änderung des<br />
Musters für eine Friedhofssatzung ansteht<br />
oder nur eine Empfehlung außerhalb<br />
des Satzungstextes, bleibt abzuwarten.<br />
Denkbar ist eine Änderung des Bestattungsgesetzes,<br />
um eine eindeutige<br />
Rechtsgrundlage für eine Satzungsregelung<br />
zu schaffen. Ergänzende Hinweisen<br />
gab es wegen aktueller Entwicklungen<br />
im Friedhofswesen: Urnenbeisetzungen<br />
im Wurzelbereich von Bäumen,<br />
gärtnerbetreute Grabfelder, technische<br />
Regeln für die Fundamentierung von<br />
Grabmalen.<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Notariats- und Grundbuchreform gesetzlich umgesetzt –<br />
Umsetzung Zug um Zug bis 1. Januar 2018<br />
Der Landtag von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2010<br />
den Gesetzentwurf zur Notariats- und<br />
Grundbuchamtsreform beschlossen<br />
(GBl. Seite 555). Wesentliche Grundzüge<br />
der Reform sind der flächendeckende<br />
Wechsel vom Amtsnotariat hin zum<br />
freiberuflichen Notariat (so genanntes<br />
Nur-Notariat) und die Konzentration<br />
des Grundbuchwesens auf 11 Amtsgerichtsstandorte.<br />
Insoweit wird es nach<br />
der vollständigen Umsetzung der Reform<br />
keine Grundbuchämter bei den<br />
Gemeinden mehr geben.<br />
Beschlossen worden ist der Gesetzentwurf<br />
auf der Basis von Landtagsdrucksache<br />
14/6250 vom 21. April 2010 (mit wenigen<br />
redaktionellen, aber keinen inhaltlichen<br />
Änderungen). Der <strong>Gemeindetag</strong> hatte zu<br />
dem Gesetzentwurf mit Schreiben vom<br />
11. März 2010 Stellung bezogen (siehe<br />
Darstellung in Gt-info Nr. 223/2010 vom<br />
6. April 2010). Im Rahmen der Verabschiedung<br />
des Gesetzespakets ist auch das<br />
so genannte 6-Euro-Gesetz (neuer § 21 a<br />
Landesjustizkostengesetz) mit beschlossen<br />
worden. Eine Erhöhung dieser „Digitalisierungsprämie“<br />
zugunsten der Gemeinden<br />
(z.B. auf 8 oder 10 Euro), wie<br />
vom <strong>Gemeindetag</strong> vorgeschlagen, ist dabei<br />
leider nicht erfolgt.<br />
Für die Eingliederungsplanung hinsichtlich<br />
der Grundbuchämter im badi-<br />
schen Rechtsgebiet gibt es gegenwärtig<br />
nach wie vor folgenden Sachstand:<br />
Im März 2010 hat das Justizministerium<br />
bekanntlich bei allen grundbuchführenden<br />
Kommunen im badischen<br />
Rechtsgebiet eine Umfrage zu den<br />
Wunschterminen hinsichtlich der<br />
Grundbucheingliederung durchgeführt.<br />
Nahezu alle angeschriebenen<br />
Städte und Gemeinden haben geantwortet.<br />
Bis Ende 2010 sollte das Justizministerium<br />
die Antworten auswerten und<br />
(unter Beteiligung von <strong>Gemeindetag</strong><br />
und Städtetag) einen Eingliederungsplan<br />
für die Jahre 2012 bis 2017 aufstellen.<br />
Aus diesem werden sich die Eingliederungstermine<br />
für alle staatlichen<br />
und kommunalen Grundbuchämter<br />
ergeben. Für 2012 bis 2014 voraussichtlich<br />
monatsgenau, für 2015 bis 2017<br />
zunächst jahresscharf. Die Eingliederung<br />
soll an den Standorten der grundbuchführenden<br />
Amtsgerichte Achern,<br />
Emmendingen, Tauberbischofsheim<br />
und Villingen-Schwenningen Anfang<br />
des Jahres 2012 beginnen, in Maulbronn<br />
bautechnisch bedingt voraussichtlich<br />
Anfang 2013. Nach einer Mitteilung<br />
des Justizministeriums vom<br />
13.12.2010 wird die Aufstellung des<br />
Eingliederungszeitplans noch etwas<br />
Zeit in Anspruch nehmen.<br />
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