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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Muster-Betriebsanweisungen 113<br />

III – 2.2 Betriebsanweisung für Schülerinnen und Schüler<br />

III – 2.2.1 Arbeitsbereich<br />

Die Betriebsanweisung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die mit gefährlichen Stoffen<br />

und Zubereitungen tätig sind. Sie gilt insbesondere für den Unterricht in den Fächern <strong>Chemie</strong>,<br />

Biologie, Physik, Werken, Technik und im Fotolabor. Diese Räume dürfen nicht ohne Aufsicht<br />

der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden.<br />

III – 2.2.2 Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen<br />

eingeteilt, denen u.a. folgende Gefahrenbezeichnungen, Kennbuchstaben und Gefahrensymbole<br />

zugeordnet sind.<br />

(siehe Ziffer III – 14.1 Gefahrensymbole - Gefahrenbezeichnungen)<br />

Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben<br />

explosionsgefährlich<br />

E<br />

hochentzündlich<br />

F+<br />

sehr giftig<br />

T+<br />

ätzend<br />

C<br />

giftig<br />

T<br />

reizend<br />

Xi<br />

brandfördernd<br />

O<br />

leichtentzündlich<br />

F<br />

gesundheitsschädlich<br />

Xn<br />

umweltgefährlich<br />

N<br />

Anmerkung: Die Buchstaben E, O, F, F+, T, T+, C, Xn, Xi und N sind nicht Bestandteil des Gefahrensymbols.

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