RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh
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Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Bereich 157<br />
7.<br />
7.1<br />
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten<br />
(Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler)<br />
Beschäftigte werden vor der Verwendung neuer Arbeits-/Gefahrstoffe<br />
über die notwendigen Schutz-<br />
und Hygienemaßnahmen unterrichtet.<br />
7.2 Unterweisungen werden anhand der Betriebsanweisungen<br />
regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr, für<br />
Schülerinnen und Schüler halbjährlich zu Beginn eines<br />
jeden Schulhalbjahres) wiederholt.<br />
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7.3 Neue Beschäftigte werden vor Aufnahme der Tätigkeit<br />
umfassend unterrichtet und angeleitet. � �<br />
7.4 Betriebsanweisungen und sonstige Informationen<br />
(z. B. Maßnahmen für Notfälle und zur Ersten Hilfe)<br />
zu den verwendeten Arbeits-/Gefahrstoffen müssen<br />
für alle Beschäftigten einsehbar sein (z. B. durch<br />
Aushang).<br />
8.<br />
8.1<br />
Pflichten der Lehrkräfte<br />
Lehrkräfte, die mit Arbeits-/Gefahrstoffen umgehen,<br />
sorgen für die Gesundheit und Sicherheit Dritter<br />
(z. B. Reinigungskräfte, Handwerker) in ihrem Arbeitsbereich.<br />
8.2 Arbeits-/Gefahrstoffe, Schutzvorrichtungen und zur<br />
Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung<br />
(z. B. Schutzbrillen, Schutzhandschuhe) müssen bestimmungsgemäß<br />
verwendet werden.<br />
9.<br />
9.1<br />
Schutz vor Gasen, Dämpfen, Nebeln<br />
Die Freisetzung von Gasen, Dämpfen und Nebeln<br />
wird so weit wie möglich vermieden.<br />
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9.2 Behälter mit Arbeits-/Gefahrstoffen werden stets geschlossen<br />
gehalten und nur zur Entnahme geöffnet. � �<br />
9.3 Beim Ab- und Umfüllen von Arbeits-/Gefahrstoffen<br />
sowie bei offener Anwendung wird ausreichend belüftet<br />
und für geeignete Luftführung gesorgt. � �<br />
9.4 Spritzverfahren werden durch Tauch-, Streich- oder<br />
Rollverfahren ersetzt. � �