17.10.2012 Aufrufe

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Bereich 157<br />

7.<br />

7.1<br />

Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten<br />

(Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler)<br />

Beschäftigte werden vor der Verwendung neuer Arbeits-/Gefahrstoffe<br />

über die notwendigen Schutz-<br />

und Hygienemaßnahmen unterrichtet.<br />

7.2 Unterweisungen werden anhand der Betriebsanweisungen<br />

regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr, für<br />

Schülerinnen und Schüler halbjährlich zu Beginn eines<br />

jeden Schulhalbjahres) wiederholt.<br />

� �<br />

� �<br />

7.3 Neue Beschäftigte werden vor Aufnahme der Tätigkeit<br />

umfassend unterrichtet und angeleitet. � �<br />

7.4 Betriebsanweisungen und sonstige Informationen<br />

(z. B. Maßnahmen für Notfälle und zur Ersten Hilfe)<br />

zu den verwendeten Arbeits-/Gefahrstoffen müssen<br />

für alle Beschäftigten einsehbar sein (z. B. durch<br />

Aushang).<br />

8.<br />

8.1<br />

Pflichten der Lehrkräfte<br />

Lehrkräfte, die mit Arbeits-/Gefahrstoffen umgehen,<br />

sorgen für die Gesundheit und Sicherheit Dritter<br />

(z. B. Reinigungskräfte, Handwerker) in ihrem Arbeitsbereich.<br />

8.2 Arbeits-/Gefahrstoffe, Schutzvorrichtungen und zur<br />

Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung<br />

(z. B. Schutzbrillen, Schutzhandschuhe) müssen bestimmungsgemäß<br />

verwendet werden.<br />

9.<br />

9.1<br />

Schutz vor Gasen, Dämpfen, Nebeln<br />

Die Freisetzung von Gasen, Dämpfen und Nebeln<br />

wird so weit wie möglich vermieden.<br />

� �<br />

� �<br />

� �<br />

� �<br />

9.2 Behälter mit Arbeits-/Gefahrstoffen werden stets geschlossen<br />

gehalten und nur zur Entnahme geöffnet. � �<br />

9.3 Beim Ab- und Umfüllen von Arbeits-/Gefahrstoffen<br />

sowie bei offener Anwendung wird ausreichend belüftet<br />

und für geeignete Luftführung gesorgt. � �<br />

9.4 Spritzverfahren werden durch Tauch-, Streich- oder<br />

Rollverfahren ersetzt. � �

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!