RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh
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Einrichtung von Fachräumen 146<br />
� "Türen schließen"<br />
� Warnzeichen151 W 1<br />
� Verbotszeichen P 02<br />
Warnzeichen W 1<br />
Warnung<br />
vor feuergefährlichen Stoffen<br />
Verbotszeichen P 02<br />
Feuer, offenes Licht<br />
und Rauchen verboten<br />
6. Der Schrank muss im Brandfall, z. B. durch Unterbrechen der Schranklüftung, eine Brandausbreitung<br />
verhindern.<br />
7. Die max. zulässige Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten in einem Schrank beträgt<br />
60 Liter, davon höchstens<br />
20 Liter der Gefahrklasse A I und<br />
40 Liter Gefahrklassen A II, A III und B.<br />
Die zulässige Lagermenge ist unabhängig von der Größe des Vorbereitungs-/Sammlungsraumes.<br />
Die brennbaren Flüssigkeiten müssen in dicht verschlossenen, möglichst unzerbrechlichen Gefäßen aufbewahrt<br />
werden. Je Vorbereitungs-/Sammlungsraum ist nur ein Schrank für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />
zulässig.<br />
Lagerraum nach TRbF 152<br />
Bei größeren Lagermengen empfiehlt sich die Einrichtung eines Lagerraums nach VbF/TRbF 20.<br />
Für diesen Lagerraum gelten folgende Anforderungen:<br />
1. Sicherung gegen Betreten durch Unbefugte,<br />
2. Feuerbeständige Abtrennung153 von angrenzenden Räumen,<br />
3. kein Bodenablauf,<br />
4. keine Schornsteinöffnungen, auch nicht durch Schieber oder Klappen verschlossene Öffnungen,<br />
5. elektrische Betriebsmittel (i. d. R. nur Beleuchtungseinrichtung) entsprechend DIN/VDE 0165 154 ,<br />
6. keine Zündquellen im Raum.<br />
151 Warn- und Verbotszeichen nach UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />
(GUV-V A8 bisher GUV 0.7) bzw. DIN 4844-1<br />
152 Mit der Außerkraftsetzung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) gelten auch die Gefahrklassen AI,<br />
AII, AIII und B nicht mehr. Die Technische Regeln z.B. TRbF 20 Läger werden bis auf weiteres fortgeführt; solange<br />
diese nicht geändert sind, werden die Gefahrklassen im vorliegenden Regelwerk beibehalten.<br />
153 Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4 102, gewährleistet z. B. durch ein Mauerwerk mit 24 cm Stärke und eine<br />
feuerbeständige Tür<br />
154 DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen