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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Regelungen zur Technik/Arbeitslehre 62<br />

I – 10.4.4 Lötarbeiten<br />

An Schulen dürfen die üblichen Lötarbeiten durchgeführt werden. Hierfür reicht die natürliche<br />

Raumlüftung (Fensterlüftung) aus.<br />

Umgangsverbot<br />

Für werdende Mütter ist der Umgang mit fruchtschädigenden Stoffen verboten. Zu diesen zählt<br />

auch bleihaltiges Lot. Schülerinnen sind vor Aufnahme von Lötarbeiten über dieses<br />

Expositionsverbot in geeigneter Weise zu informieren. Ersatzstoff ist bleifreies Lot. Die<br />

Wirksamkeit dieser Maßnahme ist nur dann gegeben, wenn im gleichen Raum keine Arbeiten mit<br />

bleihaltigen Loten stattfinden.<br />

Siehe Ziffer I – 3.7 Besondere Vorschriften für gebärfähige Frauen, werdende oder stillende<br />

Mütter<br />

I – 10.5 Kunststoffe<br />

I - 10.5.1 Ermittlungspflicht<br />

Die Ausgangssubstanzen von Kunststoffen, die enthaltenen Lösemittel und die Hilfsmittel können<br />

Gefahrstoffe sein. Vor dem Umgang hat sich die Lehrerin oder der Lehrer über mögliche Gefahren95<br />

zu informieren.<br />

Siehe Ziffer III - 4.5 Schulrelevante Kunststoffe,<br />

siehe Ziffer III – 13 Gefahrstoffliste.<br />

I - 10.5.2 Hygiene<br />

Siehe Ziffer I – 3.10 Hygienische Maßnahmen.<br />

I - 10.5.3 Aufbewahrung<br />

Ausgangssubstanzen von Kunststoffen und brennbaren Lösemitteln<br />

siehe Ziffer III - 5.4 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten.<br />

I - 10.5.4 Umfüllen<br />

Das Umfüllen brennbarer Flüssigkeiten 96 muss explosionsgeschützt erfolgen. In der Schule kann<br />

dies im Freien oder in einem Abzug 97 erfolgen.<br />

95 Sie können Haut- und Schleimhautreizungen verursachen, beim Einatmen narkotisieren und toxisch wirken. Sie sind<br />

lipophil, d. h. entfetten die Hautoberfläche; sie sind hautresorptiv.<br />

Viele Lösemittel sind schon bei Raumtemperatur entflammbar, es können explosionsfähige Luft-Lösemittel-Gemische<br />

entstehen.<br />

96 Zur Klassifizierung brennbarer Flüssigkeiten siehe Ziffer III - 13.1 Legende zur Gefahrstoffliste.<br />

97 Nach DIN typgeprüfte Abzüge sind explosionsgeschützt.

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