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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen 32<br />

- mit Türen ausgestattet sind, die von selbst schließen und an der Frontseite der Türen mit dem<br />

Warnzeichen 20 W 01 und Verbotszeichen P 02 gekennzeichnet sind,<br />

- im Brandfall z.B. durch Unterbrechung der Schranklüftung eine Brandausbreitung verhindern.<br />

Der Abluftvolumenstrom soll mindestens einem 10fachen Luftwechsel je Stunde bezogen auf das<br />

Schrankvolumen entsprechen (siehe I – 3.12.8).<br />

In diesen Schränken dürfen brennbare Flüssigkeiten jedoch nur bis zu einem Gesamtvolumen von<br />

60 Liter aufbewahrt werden, davon höchstens 20 Liter der Gefahrklasse A I und 40 Liter der<br />

Gefahrklassen AII, A III und B. Je Sammlungsraum ist nur ein Schrank zulässig (vgl. auch<br />

II – 3.3).<br />

Die Regelungen finden keine Anwendung, soweit brennbare Flüssigkeiten in der für den Fortgang<br />

der Arbeit erforderlichen Menge bereitgehalten werden (vgl. § 26 UVV „Schulen“ GUV- V S 1<br />

(bisher GUV 6.3)).<br />

Siehe Ziffer III - 5.4 Einrichtungen zur Aufbewahrung und Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

sowie Ziffer III - 14.2 Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze): R 10, R 11, R12, R 15 oder<br />

R 17<br />

I – 3.12.11 Hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Stoffe und Zubereitungen dürfen am Arbeitsplatz<br />

für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 Liter Nennvolumen<br />

aufbewahrt werden 21 . Die Anzahl und das Fassungsvermögen sind auf das unbedingt nötige Maß<br />

zu beschränken.<br />

Das Ab- und Umfüllen hochentzündlicher, leichtentzündlicher und entzündlicher Stoffe und Zubereitungen<br />

(R 10, R 11, R 12, R 15 oder R 17) muss zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren<br />

im Abzug oder unter Anwendung gleicher Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung)<br />

erfolgen.<br />

I – 3.12.12 Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit den R-Sätzen R 10, R 11,<br />

R 12, R 15 oder R 17 (z. B. Diethylether, Pentan) im Kühlschrank bereitgehalten werden. Er darf<br />

im Innenraum keine Zündquellen haben.<br />

Zündquellen im Kühlschrank bei Normalausführung sind z.B. Leuchten, Lichtschalter, Temperaturregler,<br />

Abtauautomatik.<br />

Vgl. I – 10.2.5<br />

I – 3.12.13 Behälter mit Gefahrstoffen dürfen nur bis zu einer solchen Höhe aufbewahrt werden, dass sie<br />

noch sicher entnommen und abgestellt werden können. Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht über<br />

Augenhöhe aufbewahrt werden.<br />

Im Allgemeinen sollen Behälter, die nur mit beiden Händen getragen werden können, nicht über<br />

Griffhöhe abgestellt und entnommen werden.<br />

I – 3.13 Entsorgung<br />

Vor dem Beginn eines Experiments müssen die Lehrerinnen und Lehrer klären, wie Reste und<br />

Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigt werden können.<br />

20 nach UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV-V A8 bisher GUV 0.7) bzw. DIN<br />

4844-1<br />

Warnzeichen W 1<br />

(Warnung vor feuergefährlichen Stoffen)<br />

Verbotszeichen P 02<br />

(Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten)<br />

21 Für die Bestimmung der Lagermenge ist der Rauminhalt der Behälter ohne Rücksicht auf den Grad ihrer Füllung<br />

anzusehen (vgl. Ziffer 2.5 Abs. 1 TRbF 20).

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