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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Umgang mit Druckgasflaschen 36<br />

I – 5 Tätigkeiten mit Druckgasflaschen und Gasanlagen<br />

I – 5.1 Aufbewahrung, Transport, Druckminderer, Armaturen<br />

Druckgasflaschen müssen sich nach Arbeitsschluss wegen der bei Bränden bestehenden Gefahr<br />

des Zerknalls an einem sicheren Ort befinden. Werden an Schulen Einzelflaschen anschlussfertig<br />

(d. h. für den direkten Einsatz) vorgehalten, so gilt dies als Bereitstellen für den Handgebrauch.<br />

Für das Bereitstellen von Druckgasflaschen für den Handgebrauch muss der sichere Ort folgende<br />

Bedingungen erfüllen:<br />

- Keine Bereitstellung zusammen mit brennbaren Flüssigkeiten, deren Menge über den<br />

Handgebrauch hinausgeht. 26<br />

- Einhaltung eines Schutzbereiches für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen: für<br />

Druckgasflaschen mit Gasen leichter als Luft gilt - ausgehend vom Druckgasflaschenventil –<br />

ein Schutzbereich mit Radius r = 2 Meter und Höhe h = 2 Meter.<br />

- Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren (z.B. Wasserstoff) und solchen mit<br />

brandfördernden (z.B. Sauerstoff) Gasen muss ein Abstand von mindestens 2 Metern<br />

eingehalten werden.<br />

- Im Schutzbereich von Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen dürfen sich keine<br />

Zündquellen befinden, durch die Gase gezündet werden können.<br />

Druckgasflaschen dürfen nicht in Fluren, Treppenhäusern oder Rettungswegen sowie in Räumen<br />

unter Erdgleiche aufgestellt werden. Die Aufbewahrung von Sauerstoff- und Druckluftflaschen<br />

unter Erdgleiche ist zulässig.<br />

Abb.: Schutzbereich für Druckgasflaschen mit<br />

Gasen, leichter als Luft<br />

Räume, in denen Druckgasflaschen aufbewahrt werden, sind außen mit dem Warnzeichen<br />

W 15 „Warnung vor Gasflaschen" zu kennzeichnen. Das Zeichen muss der UVV Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (GUV-V A8 bisher GUV 0.7) entsprechen.<br />

Warnzeichen W 15 “Warnung von Gasflaschen”<br />

Der Standort der Druckgasflaschen ist in einen Gebäudeplan einzuzeichnen, der im Brandfall der Feuerwehr<br />

übergeben werden kann.<br />

Druckgasflaschen sind gegen Umstürzen zu sichern und vor starker Erwärmung zu schützen.<br />

Druckgasflaschen können z. B. durch Ketten, Rohrschellen oder Einstellvorrichtungen (auch fahrbare)<br />

gegen Umstürzen gesichert werden. Die Entfernung zu Heizkörpern sollte mindestens 0,5 m<br />

betragen. Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen (z. B. Wasserstoff) und solchen mit brandfördernden<br />

Gasen (z. B. Sauerstoff) muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.<br />

26 Dieser Forderung kann auch durch Unterbringen der Druckgasflaschen in einem dauerbelüfteten, wärmeisolierten<br />

Flaschenschrank nach DIN 12 925 Teil 2 bzw. DIN EN 14 470 Teil 2 oder durch Unterbringen der brennbaren<br />

Flüssigkeiten in einem feuersicheren Schrank nach DIN 12 925 Teil 1 bzw. DIN EN 14 470 Teil 1 (für Mengen von ca.<br />

60 bis 200 Litern) bzw. in einem ummauerten Chemikalienraum entsprochen werden, der nach TRbF 20 feuerbeständig<br />

von angrenzenden Räumen abgetrennt ist (Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102).

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