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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Regelungen zur Technik/Arbeitslehre 61<br />

I - 10.2.4 Reinigung<br />

Bei der Reinigung der Maschinen- und Unterrichtsräume von Staubablagerungen ist zu vermeiden,<br />

dass Staub aufgewirbelt wird und in die Atemluft gelangt. Beim Reinigen sind deshalb saugende<br />

(Industriestaubsauger Staubklasse H2 oder M) bzw. feuchte Verfahren anzuwenden. Das<br />

Abblasen und Aufkehren abgelagerter Holzstäube ist grundsätzlich nicht erlaubt.<br />

I - 10.2.5 Elektrofachkräfte<br />

Mit dem Errichten, Ändern und lnstandsetzen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen<br />

nur Elektrofachkräfte beauftragt werden. Auch Elektroanschlüsse, die nicht durch Steckverbindungen<br />

herstellbar sind, dürfen nur Elektrofachkräfte herstellen.<br />

Zu Prüfungen siehe Ziffer I - 8.6.<br />

I - 10.2.6 Elektrogeräte sind zusätzlich vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung (Kabel, Gehäuse und<br />

Stecker auf erkennbare Beschädigungen) zu unterziehen. Schadhafte elektrische Betriebsmittel<br />

dürfen nicht mehr benutzt werden.<br />

I – 10.3 Keramikarbeiten<br />

Beim Brennen von Keramik (Rohbrand, Glasurbrand) können gesundheitsschädliche Stoffe (z. B.<br />

Fluorwasserstoff, Schwermetalle) freiwerden.<br />

In den technischen Fächern bzw. im Kunstunterricht sind bei Brennöfen geeignete Lüftungsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

Geeignete Maßnahmen sind bei Brennöfen eine Entlüftung (z. B. Fensterlüftung oder besser Abluftrohr94<br />

) ins Freie.<br />

Zum Auftragen von Glasuren siehe Ziffer II – 7.7.3.<br />

Zu Pigmenten siehe Ziffer II – 7.1.<br />

I – 10.4 Schweißen und Löten<br />

I - 10.4.1 Beim Schweißen oder Löten ist dafür zu sorgen, dass die Atemluft von unzuträglichen Konzentrationen<br />

an gesundheitsgefährdenden Stoffen frei gehalten wird.<br />

I - 10.4.2 Schweißen<br />

Beträgt die Brenndauer der Schweißflamme bzw. des Lichtbogens bei nicht ortsgebundenen<br />

Schweißverfahren nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag oder nicht mehr als 2 Stunden pro<br />

Woche, können diese Bedingungen auf folgende Weise erreicht werden:<br />

Natürliche Raumlüftung (Fensterlüftung) sowie Verwendung unlegierter oder niedrig legierter<br />

Stähle mit einem Massenanteil von w < 5 % an Chrom oder Nickel.<br />

I - 10.4.3 Längere Schweißarbeiten<br />

Bei längeren Schweißarbeiten sowie für das Schweißen an hochlegierten oder beschichteten<br />

Stählen (z. B. Stähle mit Farb- oder Kunststoffüberzügen, verzinkte Stähle) sind die Gefahrstoffe<br />

unmittelbar an ihrer Entstehungsstelle abzusaugen (z. B. ins Freie oder über ein geeignetes<br />

Schweißrauchfiltergerät, das geeignet ist zur Absaugung von krebserzeugenden Schweißrauchen).<br />

Für Lichtbogenhandschweißen, MIG- und MAG-Schweißen ist eine technische Lüftung<br />

erforderlich.<br />

Beim Schweißen im Freien sind die Lüftungsanforderungen in der Regel durch die natürliche<br />

Luftbewegung gewährleistet.<br />

94 siehe Betriebsanleitung des Herstellers, i.d.R. Abluftrohr ohne Lüftermotor. Die Aufstellungshinweise des Herstellers<br />

sind zu beachten.

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