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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Fachbezogene Hinweise – Hauswirtschaft/ Textilgestaltung 86<br />

II – 6 Fachbezogene Hinweise und Ratschläge – Hauswirtschaft/Textilgestaltung<br />

II – 6.1 Lebensmittelverarbeitung<br />

II – 6.1.1 Zweckmäßige Bekleidung und geeignetes Schuhwerk<br />

Latzschürze aus Baumwolle, nach Möglichkeit auch Kopfbedeckung (Tuch, Schiffchen) tragen.<br />

Oberbekleidung aus leicht entflammbarem Material (z. B. synthetisches Gewebe) ist für Gas-<br />

Kochstellen nicht geeignet.<br />

II – 6.1.2 Verhaltensregeln<br />

II – 6.1.3 Abklatschversuche<br />

� Handschmuck und Armbanduhren abnehmen.<br />

� Hände und Fingernägel mit Bürste und Seife zu Beginn der Küchenarbeit gründlich<br />

reinigen, Händewaschen zwischen den Arbeitsgängen, vor und nach den Pausen, nach<br />

Aufräumarbeiten.<br />

� Seifenspender und Einmalhandtücher benutzen, ggf. Händedesinfektion durchführen.<br />

� Lange Haare zurückbinden.<br />

� Nicht auf Lebensmittel und Arbeitsplätze husten und niesen; saubere Probierlöffel bzw.<br />

Probierteller benutzen.<br />

� Arbeitsgänge nacheinander erledigen, zwischen den Arbeitsgängen Arbeitsplatz und<br />

Hände gründlich reinigen, ggf. desinfizieren.<br />

� Organische Abfälle ggf. während der Arbeitsgänge in einer Abfallschüssel auf der<br />

Arbeitsfläche sammeln.<br />

� Keine Abklatschversuche auf Nährböden vorführen, um die Notwendigkeit von<br />

Maßnahmen der Personenhygiene zu demonstrieren.<br />

� Keine Schimmelpilze zur Demonstration züchten, z. B. auf Brot.<br />

Siehe Ziffer I – 9.4 Mikrobiologische Arbeiten.<br />

II – 6.1.4 Salmonellen<br />

Geflügelfleisch, Eier, Fleisch, Fische, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, Rohmilch sowie Erzeugnisse<br />

aus diesen Produkten, die ungenügend gekühlt oder heißgehalten bzw. erhitzt werden,<br />

können Salmonellen enthalten und damit Infektionsquellen darstellen.<br />

Die Infektionsgefahr durch Salmonellen besteht insbesondere bei Auftauflüssigkeiten von gefrorenem<br />

Geflügel und Fleisch: Überträger sind Hände, Arbeitsflächen und Schneidbretter.<br />

Benutzte Geräte (z. B. Schneidbretter) und Arbeitsflächen erst mit kaltem, dann heißem Wasser<br />

und Spülmittel reinigen und trocknen lassen. Ggf. mit Mitteln, die von der Deutschen Gesellschaft<br />

für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) bzw. der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft<br />

(DVG) empfohlen werden, nachbehandeln.<br />

Nach Arbeitsgängen mit Eiern und Geflügel Hände gründlich waschen.<br />

II – 6.1.5 Verarbeiten tierischer Lebensmittel<br />

� Frische Lebensmittel tierischer Herkunft immer im Kühlschrank aufbewahren (5 ° C bis<br />

8 °C), getrennt von anderen, besonders von vorgegarten Lebensmitteln.<br />

� Trockenvorräte regelmäßig kontrollieren (Haltbarkeit, Ungezieferbefall).<br />

� Geöffnete Packungen in verschließbare, beschriftete Behälter geben.<br />

� Reste von gegartem Fisch, von Instantprodukten mit Eigehalt (Backmischung, Tortenfüllung)<br />

und von Panade nicht aufheben.

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