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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Fachbezogene Hinweise – alle Fächer 65<br />

Teil II Fachbezogene Hinweise<br />

Sicherheits- und Entsorgungsratschläge<br />

II – 1 Allgemeine Hinweise für alle Fächer<br />

Verhaltensregeln<br />

� Mäntel, Jacken uns Schultaschen nicht auf Arbeitsplätze legen.<br />

� Handverletzungen, auch kleinere, mit geeignetem Material abdecken (Heftpflaster,<br />

Fingerling). Verletzungen müssen grundsätzlich im Verbandbuch dokumentiert werden.<br />

II – 1.1 Arbeiten in Abzügen<br />

Kann nicht unterbunden werden, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe frei werden,<br />

sind diese an der Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig zu erfassen und anschließend ohne<br />

Gefahr für Mensch und Umwelt zu entsorgen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.<br />

Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen entsprechende Räume für den naturwissenschaftlichen<br />

Unterricht, wie z. B. <strong>Chemie</strong>unterrichtsräume, mit mindestens einem Abzug ausgestattet sein.<br />

Die Abzüge müssen folgenden Schutzzielen entsprechen:<br />

- Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche oder Stäube in gefährlicher Konzentration oder Menge<br />

dürfen nicht aus dem Abzugsinneren in den Unterrichtsraum gelangen können,<br />

- im Abzugsinneren darf sich keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können,<br />

- Personen müssen durch den geschlossenen Frontschieber geschützt sein, falls gefährliche<br />

Stoffe verspritzen oder Glas zersplittert.<br />

Abzüge erfüllen diese Schutzziele und damit den oben genannten Stand der Technik, wenn sie den<br />

Normen DIN 12924 Teil 1, Teil 3 oder Teil 4 bzw. DIN EN 14 175, Teil 2102 entsprechen. Bei<br />

diesen Abzügen erfolgt die Kontrolle der einwandfreien lufttechnischen Funktion103 durch eine<br />

selbsttätig wirkende Einrichtung, die im Fehlerfall optische und akustische Warnsignale gibt.<br />

Dies gilt nicht für Abzüge, die vor dem 1. 8. 1993 installiert wurden.<br />

II – 1.2 Umgang mit Glasgeräten und Stativen<br />

II – 1.2.1 Stopfenbohrungen, Schlauchdurchmesser auf Durchmesser der einzuführenden Teile abstimmen.<br />

Genormte Teile nach DIN 58 121 104 erfüllen diese Forderung.<br />

II – 1.2.2 Glasrohre, Glasgeräte<br />

Scharfe Glaskanten je nach Glasart rund schmelzen oder abschleifen; defekte Glasgeräte in Behälter<br />

für Glasbruch ausmustern.<br />

Vor dem Einführen von Thermometern, Glasrohren, Glasstäben u. a. in Stopfen und Schläuche ein<br />

Gleitmittel (z. B. Glycerin) benutzen.<br />

102 DIN 12 924 Teil 1 „Laboreinrichtungen; Abzüge; Abzüge für allgemeinen Gebrauch”, Teil 3 “Laboreinrichtungen;<br />

Abzüge; Durchreicheabzüge”, Teil 4 “Laboreinrichtungen; Abzüge; Abzüge in Apotheken”<br />

Seit dem 1.8.2003 gilt die DIN EN 14 175, Teil 2: „Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen“. Falls<br />

vom Hersteller nicht anders angegeben, gilt die v. g. DIN nicht für Abzüge, die vor dem Zeitpunkt des Datums der<br />

Veröffentlichung + 6 Monate am Arbeitsplatz installiert wurde.<br />

103 Abzüge, die vor dem 01.08.1991 bzw. nach dem 01.01.1978 installiert wurden, müssen eine Abzugsleistung von<br />

mindestens 400 m³/h je laufenden Meter Abzugsbreite haben.<br />

104 Bei Neuanschaffungen Geräte nach DIN 58 121 "Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel; Anschlussmaße für<br />

Glasgeräte und Verbindungsteile" verlangen.

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