17.10.2012 Aufrufe

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtung 45<br />

I – 6.9 Kennzeichnung radioaktiver Vorrichtungen<br />

Die zu radioaktiven Stoffen gehörenden Schutzbehälter, Aufbewahrungsbehältnisse und<br />

Umhüllungen müssen sichtbar und dauerhaft mit dem Strahlenzeichen43 und dem Wort<br />

„RADIOAKTIV“ gekennzeichnet sein.<br />

(§ 68 Abs. 1 StrlSchV)<br />

Schutzbehälter und Aufbewahrungsbehältnisse, die mit dem Strahlenzeichen gekennzeichnet sind,<br />

dürfen nur zur Aufbewahrung von radioaktiven Stoffen verwendet werden.<br />

(§ 68 Abs. 3 StrlSchV)<br />

43<br />

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen<br />

(Strahlenzeichen nach Anlage IX StrlSchV)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!