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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Sicherung der Fachräume/Verhaltensregeln 12<br />

I - 2.11 Versuche an Schülerinnen oder Schülern<br />

Versuche an Schülerinnen oder Schülern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Schädigung<br />

des Organismus ausgeschlossen ist und die hygienischen Erfordernisse gewährleistet sind.<br />

Blutentnahme bei Schülerinnen und Schülern, Experimente mit menschlichem Blut sowie Experimente<br />

mit ionisierenden Strahlen an Schülerinnen und Schülern sind nicht erlaubt. Blutgruppenbestimmungen<br />

sind nur mit getestetem menschlichem Blut von HIV-, HBV- und HCVseronegativen<br />

Spendern zulässig. Die dazu erforderlichen Blutproben und Testseren dürfen nur<br />

von behördlich beaufsichtigten Institutionen bezogen werden. Bei diesen Untersuchungen müssen<br />

Einmalhandschuhe und Kittel getragen werden. Es dürfen nur geeignete Pipetten und sonstiges<br />

Labormaterial benutzt werden. Eine sachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen. Die<br />

Arbeitstische müssen nach den Arbeiten desinfiziert werden. Dies gilt auch für die Hände, bei<br />

denen das Desinfizieren vor dem Händewaschen vorgenommen werden muss.<br />

Bei Abnahme elektrophysiologischer Signale (EKG, EEG) dürfen nur Geräte eingesetzt werden,<br />

die der Medizingeräteverordnung entsprechen oder vollständig vom Stromnetz getrennt betrieben<br />

werden und an denen keine berührungsgefährlichen Spannungen auftreten können<br />

Versuche mit berührungsgefährlichen Spannungen an Schülerinnen und Schülern sind verboten.

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