RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh
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Umgang mit elektrischer Energie 51<br />
I – 8.2 Spannungen bei Schülerexperimenten<br />
Direktes Experimentieren der Schülerinnen und Schüler mit Netzspannung ist nicht zulässig.<br />
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 dürfen bei Experimentiereinrichtungen,<br />
die berührungsgefährliche Teile enthalten, nur mit Spannungen arbeiten, die nicht berührungsgefährlich59<br />
sind.<br />
Schülerinnen und Schüler oberhalb der Jahrgangsstufe 10 dürfen mit berührungsgefährlichen<br />
Spannungen in Experimentiereinrichtungen arbeiten, wenn das Lernziel mit ungefährlichen Spannungen<br />
nicht erreicht werden kann. Bei diesen Experimenten muss die Lehrerin oder der Lehrer<br />
anwesend sein.<br />
Falls Schülerinnen und Schüler oberhalb der Jahrgangsstufe 10 an Experimentiereinrichtungen<br />
arbeiten, die berührungsgefährliche Teile enthalten, muss die Lehrerin oder der Lehrer die Schaltung<br />
überprüfen und auf Gefahrenstellen hinweisen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind über die hierbei vorhandenen Gefahren und über die Not-Aus-<br />
Schalter zu informieren.<br />
I – 8.3 Aufbau, Umbau und Abbau<br />
Aufbau, Umbau und Abbau von Experimentiereinrichtungen (Versuchsanordnungen) mit berührungsgefährlichen<br />
Spannungen dürfen nur im spannungsfreien Zustand erfolgen. Dies gilt auch<br />
bei Verwendung von so genannten Sicherheitsexperimentierkabeln. Die Lehrerin oder der Lehrer<br />
überzeugt sich vor der Spannungsfreigabe vom ordnungsgemäßen Zustand des Aufbaus.<br />
An berührungsgefährliche Teile ist nur das Heranführen geeigneter Mess-, Prüf- und Justiereinrichtungen<br />
erlaubt, z. B. zur Fehlersuche.<br />
I – 8.4 Akkumulatoren<br />
Akkumulatoren dürfen an Experimentiereinrichtungen nur an- oder abgeklemmt werden, wenn<br />
kein Strom fließt.<br />
I – 8.5 Experimentierleitungen<br />
Vor dem Benutzen sind die Experimentierleitungen auf erkennbare Schäden zu prüfen. Die Anschlussmittel<br />
von Steck- und Schraubverbindungen müssen in ihren Abmessungen aufeinander<br />
abgestimmt sein. So dürfen z. B. Steckerstifte mit einem Durchmesser von 4 mm nicht in Buchsen<br />
mit einem Öffnungsdurchmesser von 5 mm (z. B. bei Netzsteckdosen) eingesetzt werden60 .<br />
Dies gilt nicht für die Benutzung als Prüfspitzen für Messzwecke. Die Öffnungen von Kabelschuhen<br />
müssen den Bolzendurchmessern angepasst sein.<br />
59 Definition "nicht berührungsgefährliche Spannung" nach CENELEC HD 384.4.41, Elektrische Anlagen von Gebäuden,<br />
Teil 4 Schutzmaßnahmen, Kapitel 41 Schutz gegen elektrischen Schlag IEC 364-4-41, modifiziert April 1996<br />
Eine Spannung ist nicht berührungsgefährlich, wenn die Nennspannung AC 25 V Effektivwert oder DC 60 V<br />
oberschwingungsfrei nicht überschreitet. In Unterrichtsräumen ist ein Schutz gegen direktes Berühren, z. B. bei<br />
Verwendung von nicht isolierten Experimentierkabeln nicht erforderlich.<br />
Anmerkung:<br />
"Oberschwingungsfrei" ist vereinbarungsgemäß definiert als Welligkeit von nicht mehr als 10 % effektiv bei überlagerter<br />
sinusförmiger Wechselspannung; der maximale Scheitelwert überschreitet nicht 140 V bei einem oberschwingungsfreien<br />
Gleichstromsystem mit der Nennspannung 120 V und nicht 70 V bei einem oberschwingungsfreien Gleichstromsystem<br />
mit der Nennspannung 60 V.<br />
60 Die in Schulen üblichen Experimentierkabel haben einen Stecker-Durchmesser von 4 mm.