RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh
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Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen 19<br />
�GUTE<br />
�GUTE<br />
ARBEITSPRAXIS<br />
Bezeichnung der Schutzstufen<br />
Schutzstufe 2 (§ 9)<br />
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten<br />
Schutzstufe 1 (§ 8)<br />
Schutzstufe 4 (§ 11)<br />
Krebserzeugende, erbgutverändernde,fruchtbarkeitsgefährdende<br />
Gefahrstoffe<br />
Schutzstufe 3 (§ 10)<br />
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei hoher<br />
Gefährdung<br />
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen<br />
Die Reihenfolge der Maßnahmen ist folgendermaßen festgelegt:<br />
- Ersatzstoffprüfung (Substitution durch weniger gefährlichen Stoff oder Arbeitsverfahren),<br />
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Verwendung geeigneter Arbeitsmittel nach dem Stand der<br />
Technik (z. B. Einsatz von lösemittelfreien Farben und Klebstoffen),<br />
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Expositionsbegrenzung),<br />
- kollektive (technische) Maßnahmen an der Gefahrenquelle (z. B. Abzug),<br />
- individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung).<br />
Eine Schutzstufe<br />
- berücksichtigt das Gefahrenpotenzial eines Gefahrstoffes für die Gesundheit,<br />
- beschreibt technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die<br />
grundsätzlich geeignet sind, die für die jeweiligen Tätigkeiten ermittelten Gefährdungen zu verhindern<br />
oder auf ein innerhalb der Schutzstufe definiertes Schutzziel zu verringern,<br />
- umfasst zudem Arbeitsverfahren, die weniger gefährliche sind,<br />
- schließt die Wirksamkeitskontrolle ein.<br />
Die Schutzstufe beschreibt nicht die aktuelle Gefährdung durch Einatmen oder Hautkontakt. Das<br />
Schutzstufenkonzept berücksichtigt derzeit nur die chemisch-toxischen Stoffeigenschaften.<br />
Die jeweilige Schutzstufe ergibt sich tätigkeitsbezogen aus<br />
- der Kennzeichnung des Stoffes,<br />
- der Einstufung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend (Kategorie<br />
1 und 2).<br />
Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen sind allgemein und zielorientiert gefasst (z. B. Hautkontakt<br />
vermeiden). Der sich ergebende Handlungsspielraum ist mit dem Anliegen verknüpft, die konkrete<br />
Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen an die schulischen Verhältnisse anzupassen.<br />
Die Auswahl von Maßnahmen für besondere Gefährdungen, z. B. physikalisch-chemische (wie<br />
entzündlich, brandfördernd) und solche, die auf Grund bestimmter, nicht gekennzeichneter Eigenschaften<br />
von Gefahrstoffen (z. B. erstickend, tiefkalt) entstehen, kann nicht mit dem Schutzstufenkonzept<br />
festgelegt werden.