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RISU-NRW - HMTC - Halbmikrotechnik Chemie Gmbh

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Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen 19<br />

�GUTE<br />

�GUTE<br />

ARBEITSPRAXIS<br />

Bezeichnung der Schutzstufen<br />

Schutzstufe 2 (§ 9)<br />

Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten<br />

Schutzstufe 1 (§ 8)<br />

Schutzstufe 4 (§ 11)<br />

Krebserzeugende, erbgutverändernde,fruchtbarkeitsgefährdende<br />

Gefahrstoffe<br />

Schutzstufe 3 (§ 10)<br />

Ergänzende Schutzmaßnahmen bei hoher<br />

Gefährdung<br />

Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen<br />

Die Reihenfolge der Maßnahmen ist folgendermaßen festgelegt:<br />

- Ersatzstoffprüfung (Substitution durch weniger gefährlichen Stoff oder Arbeitsverfahren),<br />

- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Verwendung geeigneter Arbeitsmittel nach dem Stand der<br />

Technik (z. B. Einsatz von lösemittelfreien Farben und Klebstoffen),<br />

- organisatorische Maßnahmen (z. B. Expositionsbegrenzung),<br />

- kollektive (technische) Maßnahmen an der Gefahrenquelle (z. B. Abzug),<br />

- individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung).<br />

Eine Schutzstufe<br />

- berücksichtigt das Gefahrenpotenzial eines Gefahrstoffes für die Gesundheit,<br />

- beschreibt technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die<br />

grundsätzlich geeignet sind, die für die jeweiligen Tätigkeiten ermittelten Gefährdungen zu verhindern<br />

oder auf ein innerhalb der Schutzstufe definiertes Schutzziel zu verringern,<br />

- umfasst zudem Arbeitsverfahren, die weniger gefährliche sind,<br />

- schließt die Wirksamkeitskontrolle ein.<br />

Die Schutzstufe beschreibt nicht die aktuelle Gefährdung durch Einatmen oder Hautkontakt. Das<br />

Schutzstufenkonzept berücksichtigt derzeit nur die chemisch-toxischen Stoffeigenschaften.<br />

Die jeweilige Schutzstufe ergibt sich tätigkeitsbezogen aus<br />

- der Kennzeichnung des Stoffes,<br />

- der Einstufung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend (Kategorie<br />

1 und 2).<br />

Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen sind allgemein und zielorientiert gefasst (z. B. Hautkontakt<br />

vermeiden). Der sich ergebende Handlungsspielraum ist mit dem Anliegen verknüpft, die konkrete<br />

Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen an die schulischen Verhältnisse anzupassen.<br />

Die Auswahl von Maßnahmen für besondere Gefährdungen, z. B. physikalisch-chemische (wie<br />

entzündlich, brandfördernd) und solche, die auf Grund bestimmter, nicht gekennzeichneter Eigenschaften<br />

von Gefahrstoffen (z. B. erstickend, tiefkalt) entstehen, kann nicht mit dem Schutzstufenkonzept<br />

festgelegt werden.

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