31.07.2013 Aufrufe

AUTOStraßenverkehr Heft 05-2013

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Foto: picture alliance<br />

Service aktuell<br />

Hartnäckiges Falschparken kann die Fahrerlaubnis<br />

kosten. subaru bietet seinen kunden eine Fünf-Jahres-<br />

Vollgarantie an. in Deutschland angebotene ersatzteile<br />

aus dem internet müssen ein prüfzeichen besitzen.<br />

Hartnäckiges FalscHparken kann den Führerschein<br />

kosten. ein parksünder hat innerhalb von viereinhalb Jahren<br />

118 Mal gegen die parkvorschriften verstoßen. als die zuständige<br />

Behörde den Fahrer aufforderte, ein medizinischpsychologisches<br />

gutachten zu erbringen, kam dieser der<br />

aufforderung nicht nach. Das Verwaltungsgericht saarlouis<br />

entschied deshalb, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen (aZ:<br />

iOk 487/ii). Die nichterbringung des gutachtens war dafür<br />

jedoch nicht allein ausschlaggebend. allein wegen der Häufigkeit<br />

der begangenen Verstöße sei der entzug rechtens.<br />

suBaru bietet seinen kunden ab sofort kostenlos eine<br />

Fünf-Jahres-Vollgarantie für alle neuwagen an. Die garantie<br />

gilt bis zu einer laufleistung von 160 000 kilometern.<br />

im Falle eines technischen Defekts werden sämtliche schadhaften<br />

teile von einem Vertragshändler ausgetauscht oder<br />

instand gesetzt.<br />

Bei ersatZteilBestellungen aus dem internet ist<br />

dringend darauf zu achten, dass nur Fahrzeugteile erworben<br />

werden, die mit einem amtlichen prüfzeichen versehen<br />

sind. grund für diesen Hinweis ist ein urteil des Oberlandesgerichts<br />

Hamm (aZ: i-4 W 72/12). ein internet-shop<br />

hatte versucht, scheinwerferlampen ohne prüfzeichen zu<br />

verkaufen. Der professionelle anbieter war sich des Verstoßes<br />

gegen die deutsche Zulassungsordnung wohl bewusst.<br />

in einem Online-Begleittext wies der anbieter darauf<br />

hin, dass die angebotenen teile für den straßenverkehr in<br />

Deutschland nicht zugelassen sind und nur bei Fahrzeugen<br />

im ausland genutzt werden können. ein solcher Hinweis<br />

reicht nach auffassung der richter in Hamm aber nicht aus.<br />

Begründung: Der Hinweis des Verkäufers, dass das Fahrzeugteil<br />

nicht für den deutschen straßenverkehr zugelassen<br />

ist, schließt eine Verwendung des ersatzteils durch einen<br />

käufer nicht hinreichend aus.<br />

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