zum Download - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Zusammenfassung<br />
<strong>der</strong><br />
Reform und ihrer<br />
Ergebnisse<br />
„Die hat es mit angestoßen, wie die Strukturkommission vorher, auch gegen die<br />
Wi<strong>der</strong>stände von vielen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, und das war<br />
eine ganz, ganz wichtige Position. [...] Insofern sind wir in <strong>Bremen</strong> schon ein großes<br />
Stück weiter gekommen, und wenn dann auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wie<strong>der</strong> so eine<br />
Verengung da ist, dann wie gesagt, kann ich nur o<strong>der</strong> die Bestrebungen da sind, so eine<br />
Verengung wie<strong>der</strong> einzuführen, kann ich nur sagen, die würde dann kontraproduktiv<br />
sein und verengend wirken für weite Bereiche.“ (Interview 8, S. 12)<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite for<strong>der</strong>n sie einen vollständigen Abschied von <strong>der</strong><br />
institutionellen und eine Umsteuerung auf die Programmför<strong>der</strong>ung.<br />
Man kann die Folgen <strong>der</strong> Evaluation und die Reform des bremischen<br />
Weiterbildungsgesetzes etwa so resümmieren: Der Staat verpflichtet sich<br />
ausdrücklich zu einer immateriellen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung und übernimmt<br />
gleichsam Aufgaben <strong>der</strong> Supervision des Systems, etwa in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />
Unterstützungsstrukturen, im Teilnehmerschutz o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sicherung von<br />
Transparenz, z.B. durch den Aufbau eines Weiterbildungsinformationssystems.<br />
Dieser bemerkenswerte Verän<strong>der</strong>ungswille beruht sicherlich auch auf <strong>der</strong> Erkenntnis,<br />
dass die weiter sinkenden staatlichen Mittel (nach dem Gesetz) eine nachhaltige<br />
direkte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung nicht mehr gestatten. Daher ist es nur<br />
konsequent zu versuchen, öffentliche Mittel, die inzwischen <strong>zum</strong> weit<br />
überwiegenden Teil in an<strong>der</strong>en Ressorts als dem für das Gesetz zuständigen<br />
vergeben werden, stärker zu koordinieren. Irritierend mag für Außenstehende jedoch<br />
die Überkomplexität von drei För<strong>der</strong>arten im neuen Weiterbildungsgesetz wirken,<br />
die einerseits gewisse Vorteile <strong>der</strong> früher bereits anerkannten Anbieter zu bewahren<br />
sucht, an<strong>der</strong>erseits mit einer niedrigen Schwerpunktför<strong>der</strong>ung Öffnungsbereitschaft<br />
und Innovationsfähigkeit signalisieren soll. Am weitreichendsten ist sicherlich die<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> anerkannten Einrichtungen auf die Einführung eines<br />
Qualitätsmanagementsystems, eine Regelung, die über die Empfehlungen <strong>der</strong><br />
Strukturkommission hinaus und auf die Ar<strong>bei</strong>ten des Ressorts und des<br />
För<strong>der</strong>ungsausschusses zurück ging. Die neuen Anerkennungsbedingungen wurden<br />
inzwischen von allen früher bereits anerkannten Einrichtungen erfüllt, wenn auch<br />
z.T. unter Mühen und mit zusätzlichen Auflagen. Dazu stehen bereits viele<br />
leistungsfähige und alternative, insbeson<strong>der</strong>e berufliche Anbieter bereit, diese<br />
Qualitätskriterien ebenfalls zu erfüllen. Da es kaum gelungen ist, die beson<strong>der</strong>en<br />
Kriterien für die institutionelle För<strong>der</strong>ung zu operationalisieren, müssten diese neuen<br />
Anbieter auch diese För<strong>der</strong>ung erhalten - ohne Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel insgesamt.<br />
Bisher nicht angesprochen wurde die Frage, ob alle vom Staat (auch außerhalb des<br />
WBG) geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen auch staatlich anerkannt sein müssen, was nach<br />
den vorangehend beschriebenen Beschlüssen folgerichtig wäre.<br />
Unter dem Blickwinkel <strong>der</strong> hier diskutierten Fragestellungen ließe sich hervorheben,<br />
dass <strong>der</strong> Staat sich nach dem Weiterbildungsgesetz materiell auf die Korrektur<br />
des Marktgeschehens konzentriert und gleichzeitig ideell die Verantwortung für<br />
den Aufbau eines Gesamtsystems lebensbegleitenden Lernens übernimmt, das er<br />
durch die Mo<strong>der</strong>ation und Begleitung von autonomen Entwicklungen in an<strong>der</strong>en<br />
Bereichen zu erreichen sucht. Zudem wird Weiterbildung mehr als in <strong>der</strong> 70er<br />
Jahren als regionaler Standortfaktor betrachtet. In diesem Abschied von einer<br />
gestaltenden Bildungspolitik in traditionellem Verständnis ist <strong>Bremen</strong> allerdings nur<br />
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