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zum Download - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong><br />

Reform und ihrer<br />

Ergebnisse<br />

„Die hat es mit angestoßen, wie die Strukturkommission vorher, auch gegen die<br />

Wi<strong>der</strong>stände von vielen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, und das war<br />

eine ganz, ganz wichtige Position. [...] Insofern sind wir in <strong>Bremen</strong> schon ein großes<br />

Stück weiter gekommen, und wenn dann auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wie<strong>der</strong> so eine<br />

Verengung da ist, dann wie gesagt, kann ich nur o<strong>der</strong> die Bestrebungen da sind, so eine<br />

Verengung wie<strong>der</strong> einzuführen, kann ich nur sagen, die würde dann kontraproduktiv<br />

sein und verengend wirken für weite Bereiche.“ (Interview 8, S. 12)<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite for<strong>der</strong>n sie einen vollständigen Abschied von <strong>der</strong><br />

institutionellen und eine Umsteuerung auf die Programmför<strong>der</strong>ung.<br />

Man kann die Folgen <strong>der</strong> Evaluation und die Reform des bremischen<br />

Weiterbildungsgesetzes etwa so resümmieren: Der Staat verpflichtet sich<br />

ausdrücklich zu einer immateriellen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung und übernimmt<br />

gleichsam Aufgaben <strong>der</strong> Supervision des Systems, etwa in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Unterstützungsstrukturen, im Teilnehmerschutz o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sicherung von<br />

Transparenz, z.B. durch den Aufbau eines Weiterbildungsinformationssystems.<br />

Dieser bemerkenswerte Verän<strong>der</strong>ungswille beruht sicherlich auch auf <strong>der</strong> Erkenntnis,<br />

dass die weiter sinkenden staatlichen Mittel (nach dem Gesetz) eine nachhaltige<br />

direkte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung nicht mehr gestatten. Daher ist es nur<br />

konsequent zu versuchen, öffentliche Mittel, die inzwischen <strong>zum</strong> weit<br />

überwiegenden Teil in an<strong>der</strong>en Ressorts als dem für das Gesetz zuständigen<br />

vergeben werden, stärker zu koordinieren. Irritierend mag für Außenstehende jedoch<br />

die Überkomplexität von drei För<strong>der</strong>arten im neuen Weiterbildungsgesetz wirken,<br />

die einerseits gewisse Vorteile <strong>der</strong> früher bereits anerkannten Anbieter zu bewahren<br />

sucht, an<strong>der</strong>erseits mit einer niedrigen Schwerpunktför<strong>der</strong>ung Öffnungsbereitschaft<br />

und Innovationsfähigkeit signalisieren soll. Am weitreichendsten ist sicherlich die<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> anerkannten Einrichtungen auf die Einführung eines<br />

Qualitätsmanagementsystems, eine Regelung, die über die Empfehlungen <strong>der</strong><br />

Strukturkommission hinaus und auf die Ar<strong>bei</strong>ten des Ressorts und des<br />

För<strong>der</strong>ungsausschusses zurück ging. Die neuen Anerkennungsbedingungen wurden<br />

inzwischen von allen früher bereits anerkannten Einrichtungen erfüllt, wenn auch<br />

z.T. unter Mühen und mit zusätzlichen Auflagen. Dazu stehen bereits viele<br />

leistungsfähige und alternative, insbeson<strong>der</strong>e berufliche Anbieter bereit, diese<br />

Qualitätskriterien ebenfalls zu erfüllen. Da es kaum gelungen ist, die beson<strong>der</strong>en<br />

Kriterien für die institutionelle För<strong>der</strong>ung zu operationalisieren, müssten diese neuen<br />

Anbieter auch diese För<strong>der</strong>ung erhalten - ohne Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel insgesamt.<br />

Bisher nicht angesprochen wurde die Frage, ob alle vom Staat (auch außerhalb des<br />

WBG) geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen auch staatlich anerkannt sein müssen, was nach<br />

den vorangehend beschriebenen Beschlüssen folgerichtig wäre.<br />

Unter dem Blickwinkel <strong>der</strong> hier diskutierten Fragestellungen ließe sich hervorheben,<br />

dass <strong>der</strong> Staat sich nach dem Weiterbildungsgesetz materiell auf die Korrektur<br />

des Marktgeschehens konzentriert und gleichzeitig ideell die Verantwortung für<br />

den Aufbau eines Gesamtsystems lebensbegleitenden Lernens übernimmt, das er<br />

durch die Mo<strong>der</strong>ation und Begleitung von autonomen Entwicklungen in an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen zu erreichen sucht. Zudem wird Weiterbildung mehr als in <strong>der</strong> 70er<br />

Jahren als regionaler Standortfaktor betrachtet. In diesem Abschied von einer<br />

gestaltenden Bildungspolitik in traditionellem Verständnis ist <strong>Bremen</strong> allerdings nur<br />

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