Teil II - Jürgen Ritsert
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Rechtfertigungsverfahren in kulturspezifischen Diskursen gibt. 83 Gleichwohl<br />
vertritt er eine Position, die er die „ethnozentrische Auffassung“ nennt. Die<br />
entscheidende Annahme lautet, dass<br />
„es über Wahrheit oder Rationalität außer den Beschreibungen der<br />
vertrauten Rechtfertigungsverfahren, die eine bestimmte Gesellschaft –<br />
die unsere – auf diesem oder jenem Forschungsgebiet verwendet, nichts<br />
zu sagen gibt.“ 84<br />
Das klingt nun doch ausgesprochen kulturrelativistisch. Auch das für<br />
Relativisten geradezu prototypische Problem taucht wieder auf. Was heißt da<br />
„unsere“ Gesellschaft. Wer sind „wir“ und wer sind „die anderen“? Wir? Einer,<br />
mehrere, alle, alle an einem Ort und in einem bestimmten Zeitraum? Als<br />
relativistisch hört sich auch die immer auftauchende These Rortys an,<br />
Objektivität wurzele der strategisch, wenn nicht machtpolitisch hergestellten<br />
Intersubjektivität der Urteile und Ansichten. Dann ist es nur konsequent, zu<br />
behaupten, das Prädikat „wahr“ besage nicht, dass eine Aussage irgendein<br />
Wesen der Dinge erfasst, sondern bedeute eine mit Nachdruck versehene<br />
Empfehlung an den Adressaten, die Aussage anzunehmen. Der Nachdruck kann<br />
die Qualität dessen haben, was Foucault „die Macht des Diskurses“ nennt. Aber<br />
es gibt – wie schon gezeigt wurde – genauso gut auch universalistische Obertöne<br />
bei Rorty. Denn gleichzeitig betont er, der Begriff „wahr“ sei zwar in sich<br />
varianten- und facettenreich, bedeute jedoch<br />
„in allen Kulturen dasselbe, und zwar in der Weise, wie ähnlich flexible<br />
Ausdrücke – etwa >>hierdortgutschlechtdu>ich