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Ausgabe 3/2007 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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Foto: ingram<br />

Wie viel Zeit steht<br />

dem BetrieBsrat zu?<br />

Die Tätigkeit des Betriebsrates ist ein Ehrenamt. Dies<br />

erweckt bei manchen Arbeitgebern die Vorstellung, dass<br />

die mit dem Mandat verbundenen Tätigkeiten nur dann<br />

ausgeübt werden können, wenn keine dienstlichen Verpflichtungen<br />

entgegenstehen. Hier wird das Recht auf<br />

Freizeit zur Mandatsausübung übersehen.<br />

Text: Mag. Martin Holzinger<br />

30 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 3_<strong>2007</strong>

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