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Ausgabe 3/2007 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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BV 22 – Pensionisten<br />

penspower.at<br />

MEINUNG<br />

des Vorsitzenden<br />

Ich möchte mir nicht nachsagen lassen,dass ich anVerfolgungswahn<br />

leide, aber als gewählterVorsitzender einer sehr großen<br />

Pensionistenvertretung steigt mein Adrenalinspiegel wie bei<br />

Folgendem:<br />

Da gibt es ein Erkenntnis des in der letzten Zeit sehr oft zitierten<br />

Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2005, das die Zuverdienstgrenze<br />

für pensionierte Beamte aufhob (ich will Sie mit<br />

Juristendeutsch nicht quälen). Im Zuge der schon in<br />

meiner letzten Kolumne genannten „Harmonisierung“<br />

der Pensionssysteme ist dieses Erkenntnis wieder genügendWasser<br />

auf die Mühlen der Schlagworte von den<br />

Privilegien der Beamten gewesen.Besonders harmonisierungsfreudigeMitgliederderBundesregierunghabenindiesemZusammenhangschondieZwei-Drittel-Keule<br />

geschwungen, d. h., sie hoffen auf parlamentarische<br />

ZustimmungvonmindestenszweiDrittelderAbgeordneten<br />

zum Nationalrat, um die Ruhensbestimmungen<br />

in denVerfassungsrang zu heben und sie damit der Kontrolle<br />

durch denVerfassungsgerichtshof zu entziehen.<br />

Bei näherer Betrachtung ist das alles nicht auf dem Boden der Realität<br />

verblieben,und ich meine damit sehr konkret die tatsächlichen<br />

Gegebenheiten. In einer Zeit, in der es bereits 50-Jährigen recht<br />

schwer fällt, beiVerlust des Arbeitsplatzes einen neuen Job zu finden,und<br />

das in Zeiten der Hochkonjunktur,stellen zuverdienende<br />

Beamte sicherlich keine große Gefahr im Arbeitsleben dar. Und<br />

wenn sie „schwarz“ arbeiten und dabei erwischt werden, können<br />

sie disziplinär zurVerantwortung gezogen werden.Vielleicht weiß<br />

man das nur nicht.<br />

Beschäftigung im Ruhestand als Zuverdienst kann daher sicherlich<br />

nur in Marktnischen erfolgen. Deswegen auch dazu derVorschlag<br />

unseresVorsitzenden Fritz Neugebauer:<br />

Warum nicht auch die Zuverdienstgrenzen imASVG anheben? Der<br />

Arbeitswelt wird das sicherlich nicht schaden, aber vielleicht freut<br />

sich der Finanzminister.<br />

Im Bereich derAufhebung des § 13a (Beitrag) laufen zäheVerhandlungen.<br />

Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Mitarbeit. Nähere<br />

Informationen entnehmen Sie dem nebenstehenden Infokasten<br />

(Harmonisierung).<br />

Mit vielem Dank und derVersicherung, dass wir gemeinsam viel<br />

erreichen können, verbleibe ich für diesmal<br />

Dr. Otto Benesch<br />

Tel.: 01/53 454-311 oder -312 • Fax: 01/53 454-388<br />

E-Mail: office.bs22@goed.at<br />

HARMONISIERUNG<br />

Schreiben, faxen oder mailen Sie<br />

an den Bundeskanzler oder an den<br />

Vizekanzler (in seiner Eigenschaft als<br />

Finanzminister): „Meine monatliche<br />

Pension beträgt 6 … . Davon bezahle<br />

ich 2,3 % zuzüglich 1 % (6 …) als Beitrag<br />

für meine Pension und habe bei den<br />

Arztkosten 20 % Selbstbehalt.<br />

Bitte veranlassen Sie eine Harmonisierung<br />

gegenüber den vergleichbaren<br />

ASVG-Pensionen, indem der Beitrag<br />

gem. § 13a PG wegfällt.“<br />

Schreiben an die Präsidenten<br />

des österr. Seniorenrates<br />

Andreas Khol und Karl Blecha:<br />

Derzeit verhandelt die GÖD im Rahmen<br />

der Budget-Begleitgesetze über den<br />

§ 13a PG, in dem auf unseren Vorschlag<br />

der Wegfall des Beitrages für<br />

die Bezieher jener Pensionen (Ruhegenuss)<br />

vorgesehen ist, die unter der<br />

Höchstbeitragsgrundlage des ASVG<br />

liegen.<br />

Diese KollegInnen haben neben diesem<br />

Abzug auch einen Selbstbehalt in der<br />

Krankenversicherung.<br />

Wir bitten Sie höflich um Unterstützung,<br />

um unser berechtigtes Anliegen realisieren<br />

zu können.<br />

Zur Illustration: Der angesprochene<br />

Personenkreis umfasst ein Spektrum,<br />

beginnend mit Portieren, Amtsgehilfen<br />

und Reinigungskräften bis zu PflichtschullehrerInnen.<br />

KORREKTUR<br />

Ratgeber für Pensionisten:<br />

Wir ersuchen bei den in Folge 2 der Zeitschrift<br />

angeführten Änderungen des<br />

Ratgebers für Pensionisten nachfolgende<br />

Korrekturen vorzunehmen:<br />

Seite 45: Kuraufenthalt – Tagesgebühr<br />

bei Bruttoeinkommen bis 6 1.307,38 –<br />

6 6,68 (statt 6 668,–)<br />

Seite 82: Bundesämter für Soziales und<br />

Behindertenwesen<br />

Bundesamt für Oberösterreich<br />

Adresse wie bei allen weiteren Ämtern<br />

unverändert.<br />

42 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 3_<strong>2007</strong>

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