Ausgabe 3/2007 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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BV 22 – Pensionisten<br />
penspower.at<br />
MEINUNG<br />
des Vorsitzenden<br />
Ich möchte mir nicht nachsagen lassen,dass ich anVerfolgungswahn<br />
leide, aber als gewählterVorsitzender einer sehr großen<br />
Pensionistenvertretung steigt mein Adrenalinspiegel wie bei<br />
Folgendem:<br />
Da gibt es ein Erkenntnis des in der letzten Zeit sehr oft zitierten<br />
Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2005, das die Zuverdienstgrenze<br />
für pensionierte Beamte aufhob (ich will Sie mit<br />
Juristendeutsch nicht quälen). Im Zuge der schon in<br />
meiner letzten Kolumne genannten „Harmonisierung“<br />
der Pensionssysteme ist dieses Erkenntnis wieder genügendWasser<br />
auf die Mühlen der Schlagworte von den<br />
Privilegien der Beamten gewesen.Besonders harmonisierungsfreudigeMitgliederderBundesregierunghabenindiesemZusammenhangschondieZwei-Drittel-Keule<br />
geschwungen, d. h., sie hoffen auf parlamentarische<br />
ZustimmungvonmindestenszweiDrittelderAbgeordneten<br />
zum Nationalrat, um die Ruhensbestimmungen<br />
in denVerfassungsrang zu heben und sie damit der Kontrolle<br />
durch denVerfassungsgerichtshof zu entziehen.<br />
Bei näherer Betrachtung ist das alles nicht auf dem Boden der Realität<br />
verblieben,und ich meine damit sehr konkret die tatsächlichen<br />
Gegebenheiten. In einer Zeit, in der es bereits 50-Jährigen recht<br />
schwer fällt, beiVerlust des Arbeitsplatzes einen neuen Job zu finden,und<br />
das in Zeiten der Hochkonjunktur,stellen zuverdienende<br />
Beamte sicherlich keine große Gefahr im Arbeitsleben dar. Und<br />
wenn sie „schwarz“ arbeiten und dabei erwischt werden, können<br />
sie disziplinär zurVerantwortung gezogen werden.Vielleicht weiß<br />
man das nur nicht.<br />
Beschäftigung im Ruhestand als Zuverdienst kann daher sicherlich<br />
nur in Marktnischen erfolgen. Deswegen auch dazu derVorschlag<br />
unseresVorsitzenden Fritz Neugebauer:<br />
Warum nicht auch die Zuverdienstgrenzen imASVG anheben? Der<br />
Arbeitswelt wird das sicherlich nicht schaden, aber vielleicht freut<br />
sich der Finanzminister.<br />
Im Bereich derAufhebung des § 13a (Beitrag) laufen zäheVerhandlungen.<br />
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Mitarbeit. Nähere<br />
Informationen entnehmen Sie dem nebenstehenden Infokasten<br />
(Harmonisierung).<br />
Mit vielem Dank und derVersicherung, dass wir gemeinsam viel<br />
erreichen können, verbleibe ich für diesmal<br />
Dr. Otto Benesch<br />
Tel.: 01/53 454-311 oder -312 • Fax: 01/53 454-388<br />
E-Mail: office.bs22@goed.at<br />
HARMONISIERUNG<br />
Schreiben, faxen oder mailen Sie<br />
an den Bundeskanzler oder an den<br />
Vizekanzler (in seiner Eigenschaft als<br />
Finanzminister): „Meine monatliche<br />
Pension beträgt 6 … . Davon bezahle<br />
ich 2,3 % zuzüglich 1 % (6 …) als Beitrag<br />
für meine Pension und habe bei den<br />
Arztkosten 20 % Selbstbehalt.<br />
Bitte veranlassen Sie eine Harmonisierung<br />
gegenüber den vergleichbaren<br />
ASVG-Pensionen, indem der Beitrag<br />
gem. § 13a PG wegfällt.“<br />
Schreiben an die Präsidenten<br />
des österr. Seniorenrates<br />
Andreas Khol und Karl Blecha:<br />
Derzeit verhandelt die GÖD im Rahmen<br />
der Budget-Begleitgesetze über den<br />
§ 13a PG, in dem auf unseren Vorschlag<br />
der Wegfall des Beitrages für<br />
die Bezieher jener Pensionen (Ruhegenuss)<br />
vorgesehen ist, die unter der<br />
Höchstbeitragsgrundlage des ASVG<br />
liegen.<br />
Diese KollegInnen haben neben diesem<br />
Abzug auch einen Selbstbehalt in der<br />
Krankenversicherung.<br />
Wir bitten Sie höflich um Unterstützung,<br />
um unser berechtigtes Anliegen realisieren<br />
zu können.<br />
Zur Illustration: Der angesprochene<br />
Personenkreis umfasst ein Spektrum,<br />
beginnend mit Portieren, Amtsgehilfen<br />
und Reinigungskräften bis zu PflichtschullehrerInnen.<br />
KORREKTUR<br />
Ratgeber für Pensionisten:<br />
Wir ersuchen bei den in Folge 2 der Zeitschrift<br />
angeführten Änderungen des<br />
Ratgebers für Pensionisten nachfolgende<br />
Korrekturen vorzunehmen:<br />
Seite 45: Kuraufenthalt – Tagesgebühr<br />
bei Bruttoeinkommen bis 6 1.307,38 –<br />
6 6,68 (statt 6 668,–)<br />
Seite 82: Bundesämter für Soziales und<br />
Behindertenwesen<br />
Bundesamt für Oberösterreich<br />
Adresse wie bei allen weiteren Ämtern<br />
unverändert.<br />
42 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 3_<strong>2007</strong>