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Deutschenspiegel 1274/1275(Eckhardt/Hner 1930)

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EINLEITUNG. IX<br />

Alles, was dem Übersetzer zuzuschreiben ist, ivird in Antiqua<br />

gesetzt. Soweit es wörtlich mit dem Sachsenspiegel übereinstimmt,<br />

ohne besondere Kennzeichnung; soweit es von ihm<br />

abweicht, durch Sperrdruck hervorgehoben. Alles was dagegen<br />

auf einen der beiden Umarbeiter, den Deutschenspiegler oder<br />

den Verfasser des Augsburger Sachsenspiegels, zurückgeht,<br />

wird in Kursive gesetzt. Und zwar soweit es selbständig<br />

formuliert ist, in großen, soweit es wörtlich einer anderen<br />

Quelle entlehnt ist, in Meinen Typen; auch bei diesen Entlehnungen<br />

ist Sperrdruck verwandt, wenn eine Abweichung<br />

von der Stammvorlage auf ein verschollenes Zwischenglied,<br />

beispielsweise die oberdeutsche Sachsenspiegelübersetzung, zurückgehen<br />

dürfte 1 .<br />

Die Quellen sind am Bande des Textes verzeichnet und,<br />

soweit dies tunlich erschien, im Apparat wörtlich wiedergegeben.<br />

Verzichtet wurde auf einen Abdruck der Vorlage zu<br />

den beiden Gedichten, da die in v. Laßbergs Liedersaal 2<br />

gebotene Fassung, die mangels einer besseren hätte zugrunde<br />

gelegt werden müssen, zahlreiche singuläre Verderbungen aufweist,<br />

und ein zwingendes Bedürfnis für die Mitteilung dieser<br />

Quelle nicht besteht. Nicht abgedruckt wurde außerdem aus<br />

Gründen der Baumersparnis die Hauptquelle des Spieglers,<br />

der Sachsenspiegel; bei der engen Verwandtschaß beider<br />

Bechtsbücher hätte fast der ganze Sachsenspiegeltext im Apparat<br />

gebracht werden müssen. Eine Schulausgabe der ältesten<br />

Sachsenspiegelgestalt, auf der der <strong>Deutschenspiegel</strong> beruht,<br />

wird demnächst in der gleichen Serie erscheinen.<br />

Den Quellenwiedergaben wurden überall die besten Editionen<br />

zugrunde gelegt. Für die bayerischen Landfrieden,<br />

die Beichsgesetze von <strong>1274</strong>, die Kaiserchronik und die Lex<br />

Alamannorum Emendata diente die Quartserie der Monumenta<br />

Germaniae als Vorbild; für den Mainzer Landfrieden<br />

Zeu?ners Ausgabe in der zweiten Auflage seiner Quellensammlung<br />

zur Geschichte der Deutschen Beichsverfassung.<br />

Die Institutionen sind nach Paid Kruegers Oktavausgabe<br />

1) <strong>Eckhardt</strong>, BechtsMclierstudien I, S.58ff. und 75ff.<br />

2) Bd. 1, S. 593ff.; Bd. 2, & 349ff.

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