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NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN

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kontinuierlichen und starren Arbeitszeitorganisation. Mit der Schaffung intelligenter<br />

Arbeitszeitmodelle können Urlaubskonten, Sabbatjahre oder die Änderung der Referenzzeiten<br />

zu interessanten Neugestaltungen der Arbeitszeiten für Betriebe und ArbeitnehmerInnen<br />

führen. So könnte eine Neugestaltung letzteren neue Möglichkeiten im<br />

Bereich sozialer und kultureller Aktivitäten eröffnen.<br />

Werden Arbeitszeiten gekürzt und Überstunden abgebaut, können zusätzliche Stellen<br />

geschaffen werden. Wegen der immer stärkeren Rationalisierung in den Betrieben durch<br />

Einsatz neuer Kommunikationsmittel muß in Zukunft eine gerechtere Verteilung der<br />

Erwerbsarbeit vorgenommen werden.<br />

DÉI GRÉNG wollen in der kommenden Legislaturperiode alles daran setzen, in Luxemburg<br />

wie in Europa, damit die Einführung der 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich<br />

Realität wird. In diesem Kontext wollen wir aber besonders darauf achten, dass<br />

Klein- und Mittelbetriebe bei der Arbeitszeitverkürzung nicht zu sehr belastet werden.<br />

Wir schlagen daher spezielle Hilfsmaßnahmen bei der Arbeitszeitverkürzung in Form von<br />

Steuervergünstigungen für diese Betriebe vor.<br />

Durch die heute betriebene Flexibilisierungsstrategie ohne Arbeitszeitverkürzung steuern<br />

wir auf eine Dauerstressgesellschaft zu, in welcher der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft<br />

nicht mehr gewährleistet ist. Diese einseitige Strategie ist unmenschlich für die<br />

Betroffenen. Mehr Arbeitszeitflexibilität für die Unternehmen führt zur Steigerung der<br />

Produktivität und spart Kosten. Unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungswirksamkeit,<br />

der Humanisierung der Arbeitswelt und im Sinne einer gerechten Aufteilung von<br />

Familien- und Erwerbsarbeit kommt es in den kommenden 5 Jahren vor allem auf die<br />

Koppelung der Flexibilisierung der Arbeitszeit mit einer Verkürzung der Arbeitszeiten an.<br />

In diesem Kontext wollen DÉI GRÉNG auch dafür sorgen, daß rechtlich abgesicherte<br />

Arbeitszeitoptionen eingerichtet werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen<br />

ihre Arbeitszeit entsprechend ihrer jeweiligen Lebenssituation so einteilen können, daß<br />

sich Erwerbs- und Familienarbeit verbinden lassen.<br />

Immer noch bestehen erhebliche Unterschiede in der Behandlung von Männern und<br />

Frauen, was Gehälter, Einstellungen und Beförderungen betrifft. Frauen sind ebenfalls<br />

proportional stärker als Männer von Arbeitslosigkeit betroffen. Luxemburg befindet sich<br />

unter den Schlußlichtern, was den Anteil der Frauen an der Gesamterwerbsquote anbelangt.<br />

Spätestens nach dem EuGH-Urteil von November 1997 hindert nichts mehr die<br />

EU-Staaten daran, Quotenregelungen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst einzuführen,<br />

der damit eine Vorreiterfunktion zu erfüllen hat.<br />

Die Überstunden müssen abgebaut werden. Die Begrenzung der Überstundenzahl und<br />

ein möglichst konsequenter Freizeitausgleich lassen einen nicht unerheblichen Beschäftigungseffekt<br />

erwarten.

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