NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN
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kontinuierlichen und starren Arbeitszeitorganisation. Mit der Schaffung intelligenter<br />
Arbeitszeitmodelle können Urlaubskonten, Sabbatjahre oder die Änderung der Referenzzeiten<br />
zu interessanten Neugestaltungen der Arbeitszeiten für Betriebe und ArbeitnehmerInnen<br />
führen. So könnte eine Neugestaltung letzteren neue Möglichkeiten im<br />
Bereich sozialer und kultureller Aktivitäten eröffnen.<br />
Werden Arbeitszeiten gekürzt und Überstunden abgebaut, können zusätzliche Stellen<br />
geschaffen werden. Wegen der immer stärkeren Rationalisierung in den Betrieben durch<br />
Einsatz neuer Kommunikationsmittel muß in Zukunft eine gerechtere Verteilung der<br />
Erwerbsarbeit vorgenommen werden.<br />
DÉI GRÉNG wollen in der kommenden Legislaturperiode alles daran setzen, in Luxemburg<br />
wie in Europa, damit die Einführung der 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich<br />
Realität wird. In diesem Kontext wollen wir aber besonders darauf achten, dass<br />
Klein- und Mittelbetriebe bei der Arbeitszeitverkürzung nicht zu sehr belastet werden.<br />
Wir schlagen daher spezielle Hilfsmaßnahmen bei der Arbeitszeitverkürzung in Form von<br />
Steuervergünstigungen für diese Betriebe vor.<br />
Durch die heute betriebene Flexibilisierungsstrategie ohne Arbeitszeitverkürzung steuern<br />
wir auf eine Dauerstressgesellschaft zu, in welcher der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft<br />
nicht mehr gewährleistet ist. Diese einseitige Strategie ist unmenschlich für die<br />
Betroffenen. Mehr Arbeitszeitflexibilität für die Unternehmen führt zur Steigerung der<br />
Produktivität und spart Kosten. Unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungswirksamkeit,<br />
der Humanisierung der Arbeitswelt und im Sinne einer gerechten Aufteilung von<br />
Familien- und Erwerbsarbeit kommt es in den kommenden 5 Jahren vor allem auf die<br />
Koppelung der Flexibilisierung der Arbeitszeit mit einer Verkürzung der Arbeitszeiten an.<br />
In diesem Kontext wollen DÉI GRÉNG auch dafür sorgen, daß rechtlich abgesicherte<br />
Arbeitszeitoptionen eingerichtet werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen<br />
ihre Arbeitszeit entsprechend ihrer jeweiligen Lebenssituation so einteilen können, daß<br />
sich Erwerbs- und Familienarbeit verbinden lassen.<br />
Immer noch bestehen erhebliche Unterschiede in der Behandlung von Männern und<br />
Frauen, was Gehälter, Einstellungen und Beförderungen betrifft. Frauen sind ebenfalls<br />
proportional stärker als Männer von Arbeitslosigkeit betroffen. Luxemburg befindet sich<br />
unter den Schlußlichtern, was den Anteil der Frauen an der Gesamterwerbsquote anbelangt.<br />
Spätestens nach dem EuGH-Urteil von November 1997 hindert nichts mehr die<br />
EU-Staaten daran, Quotenregelungen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst einzuführen,<br />
der damit eine Vorreiterfunktion zu erfüllen hat.<br />
Die Überstunden müssen abgebaut werden. Die Begrenzung der Überstundenzahl und<br />
ein möglichst konsequenter Freizeitausgleich lassen einen nicht unerheblichen Beschäftigungseffekt<br />
erwarten.